Aus der MHH

MHH unterzeichnet Hochschulentwicklungsvertrag

Mehr Autonomie und Planungssicherheit für die staatlichen Hochschulen bis zum Ende des Jahrzehnts.

Mehrere Menschen stehen aufgereiht auf einer Treppe und schauen nach vorne.

Land und Hochschulen unterschreiben Hochschulentwicklungsvertrag. Copyright: MWK / Behnush Martinez

Professor Manns steht vor einem Pult und unterzeichnet ein Dokument.

Freut sich über neuen Hochschulentwicklungsvertrag: MHH-Präsident. Prof. Dr. Michael Manns. Copyright: MWK / Behnush Martinez

Das Land Niedersachsen stellt mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag die Weichen für die Zukunft seiner Hochschulen. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur garantiert das Land den 20 unterzeichnenden staatlichen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis Ende 2029 und stärkt deren Autonomie in wichtigen Bereichen. Der Vertrag löst die Vereinbarung von 2013 ab, die zwischenzeitlich zweimal fortgeschrieben worden war.

„Der neue Hochschulentwicklungsvertrag gibt den Hochschulen in Niedersachsen in wesentlichen Punkten verlässliche Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt MHH-Präsident Prof. Dr. Michael Manns. 

Verlässliche Finanzierung, gezielte Investitionen

Der Vertrag regelt die Sicherstellung der Fachkräfteentwicklung über die Förderung von Forschung und Transfer bis hin zur Verbesserung der Hochschulorganisation und der finanziellen Entwicklung. Vereinbart wurde eine Kostenübernahme für künftige Tarif- und Besoldungssteigerungen während der Vertragslaufzeit bis einschließlich 2029. Die Stabilisierung der Grundfinanzierung, also die konstante Kompensation beispielsweise von Gehältern, Energiekosten und Sachmitteln, gewährleistet verlässliche Rahmenbedingungen. Zudem greift die Einigung aktuelle gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen wie die demografische und technologische Entwicklung und den Klimawandel auf. So stellt das Land beispielweise Mittel für die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden bereit.

Die Hochschulen können künftig leichter in eigener Verantwortung ihre Lehrangebote weiterentwickeln und neue Studiengänge wie beispielsweise für nachhaltige Produktdesigns oder künstliche Intelligenz aufbauen. Auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren erhalten die Hochschulen mehr Freiheiten. So werden Entscheidungsprozesse verschlankt und die Attraktivität der Hochschulen gesteigert.

Text: Simone Corpus