Aktionswoche Alkohol 2024
08.-16. Juni
Zahlreiche Menschen in Deutschland trinken zu viel Alkohol. Oft, ohne sich der gesundheitlichen Gefahren bewusst zu sein. Alkoholkonsum ist (mit-)verursachend für über 200 Krankheiten. Trotzdem gehören Bier, Wein & Co. für die meisten Menschen in Deutschland zum Alltag.
Daher regt die Aktionswoche Alkohol unter dem Motto „Alkohol? Weniger ist besser!“ die Bevölkerung dazu an, den persönlichen und gesellschaftlichen Umgang mit der „Volksdroge Nr. 1“ zu überdenken.
Alkohol? Weniger ist besser!
Aktionswoche Alkohol - Alkohol? Weniger ist besser!
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Sucht am Arbeitsplatz
Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit kann durch verschiedene Faktoren, zum Beispiel durch den Einfluss einer psychoaktiven Substanz, akut gefährdet sein. Insofern stellt der Konsum von Alkohol und Drogen, aber auch bestimmter Medikamente am Arbeitsplatz ein Risiko für Konsumierende und Dritte dar. Hierzu gibt es eindeutige rechtliche Regeln, die beachtet werden müssen. Je nachdem, ob eine akute Gefährdung eindeutig im Zusammenhang mit Substanzkonsum steht, ist bei der Intervention ein Klärungsgespräch einzuleiten bzw. kommt der Stufenplan zur Anwendung.
Der Einfluss von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln verursacht eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Ausdrücklich zählen hierzu auch Medikamente, die eine psychoaktive Wirkung haben. In diesem Zusammenhang gilt das Arbeiten unter Einfluss dieser Substanzen als Arbeitsrisiko.
Liegen Hinweise vor, dass ein Beschäftigter unter akutem Einfluss einer psychoaktiven Substanz steht, liegt es in der Verantwortung des Vorgesetzten, unmittelbar zu prüfen, ob die betroffene Person die Arbeit noch ohne Gefährdung für andere ausführen kann.
Die Arbeitssicherheit kann auch durch verhaltensbezogene Einschränkungen akut gefährdet sein, wie zum Beispiel bei Unkonzentriertheit durch problematischen Mediengebrauch. Diese Auffälligkeiten erfordern ebenso ein Eingreifen der zuständigen Führungskraft.
Zur Vermeidung von Unfällen gelten Unfallverhütungsvorschriften auf Grundlage des siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII). Nach § 15 SGB VII erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV Vorschrift 1).
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ sind Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber nach dem § 7 dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Arbeitsaufgaben Personen nicht aufgetragen werden, die erkennbar nicht in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.
DGUV Vorschrift 1. Grundsätze der Prävention. Unfallverhütungsvorschrift
§ 7 Befähigung für Tätigkeiten
(2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
§ 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.
Die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt kann hinzugezogen werden, wenn die Feststellung der Eignung für die Tätigkeit eingeholt werden muss. Besonders bei Auffälligkeiten, die sich nicht eindeutig auf Alkohol zurückführen lassen und im Zusammenhang mit anderen psychischen oder physischen Einschränkungen eine Rolle spielen könnten, ist die Hinzuziehung einer Betriebsärztin bzw. eines Betriebsarztes ratsam.
Auch die Mitarbeitenden sind ihrerseits dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihr Verhalten keine Gefährdungen für sich oder andere entstehen. In § 15 SGB VII wird vorgeschrieben, dass sie sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln (gilt auch für Medikamente) nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Wird eine akute Gefährdung der Arbeitssicherheit durch Substanzgebrauch erkannt, so ist es im Sinne der Suchtprävention und Suchthilfe am Arbeitsplatz, dass die vorgesetzte Person eine Intervention einleitet. Die Gefährdung wird als Anlass für ein Klärungsgespräch genommen. Ist der Zusammenhang zum Substanzgebrauch offenkundig, so ist ein Gespräch der ersten Stufe des Stufenplans einzuleiten.
Alkohol vergiftet Körperzellen. Immer.
Jedes Glas zu viel kann der Gesundheit schaden. Dieses Zuviel ist schnell erreicht. Und es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur Alkoholabhängigkeit zu schweren Gesundheitsschäden führt. Alkoholkonsum ist immer riskant. Deshalb sollte möglichst wenig oder gar kein Alkohol getrunken werden.
In Deutschland sterben jedes Jahr viele Menschen an den Folgen von Alkoholkonsum oder dem kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak.
Die wenigen vorliegenden Publikationen zu alkoholholbedingten Todesfällen in Deutschland weisen eine hohe Wahrscheinlichkeit der Unterschätzung auf. Denn: Erfasst werden meist nur jene Todesfälle, die sich zu 100% auf Alkoholkonsum zurückführen lassen. Dies sind beispielsweise die Diagnosen Alkoholabhängigkeitssyndrom oder Alkoholische Leberkrankheit.
Studien zeigen, dass mehr als 200 Erkrankungen durch Alkoholkonsum mitverursacht sind. Die Diagnosen, die allein auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, machen daher nur eine Minderheit unter den jährlichen alkoholbedingten Todesfällen aus. Tatsächlich liegen die Zahlen der an oder mit Alkoholkonsum Verstorbenen höher. Für Deutschland ermittelte eine WHO Berechnung im Jahr 2016 etwa 19.000 Frauen und 43.000 Männer unter den Todesfällen, die ausschlißelich auf Alkohol zurückzuführen sind.
Quelle: Gesundheit - Aktionswoche Alkohol 2024 (aktionswoche-alkohol.de)
Alkohol wird vor allem über die Leber abgebaut. Deshalb schädigt überhöhter Alkoholkonsum die Leber besonders deutlich. Da die weibliche Leber hormonell bedingt den Alkohol langsamer abbaut, treten die Schäden bei Frauen meist früher auf: Fettleber, Leberentzündung, Leberzirrhose bis hin zum Leberkrebs.
Auch an der Bauchspeicheldrüse kann hoher Alkoholkonsum zu akuten und dauerhaften Entzündungen führen. Zudem steigt das Krebsrisiko.
Chronischer Alkoholkonsum führt häufig zu Herzrhythmusstörungen und Herzmuskelentzündungen und Bluthochdruck. Alkoholkonsumenten leiden doppelt so häufig wie Nichttrinker unter zu hohem Blutdruck, der jeder ärztlichen Behandlung widersteht. Damit steigt ihr Risiko deutlich, einen Schlaganfall zu erleiden.
Schon während man Alkohol trinkt, greift Alkohol Zellen im Mund- und Rachenraum an. Bei regelmäßigem und überhöhtem Konsum steigt das Krebsrisiko. Es erhöht sich deutlich, wenn zusätzlich geraucht wird.
Schon täglich zwei kleine Gläser Bier oder Wein lassen das Brustkrebsrisiko steigen. Regelmäßiger hoher Konsum erhöht es um das 1,5 fache.
Dauerhafter Alkoholkonsum erhöht das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken. Menschen mit einer Krankheits- oder Familienvorgeschichte von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, sollten Alkohol meiden.
Alkohol führt zu Übelkeit und Erbrechen. Regelmäßig zu viel Alkohol kann die Magenschleimhaut entzünden. Der Konsum von mehr als 30 - 40 Gramm Alkohol pro Tag führt oft zu Verletzungen der Magenschleimhaut oder - als Folge des Erbrechens - zu Magenblutungen. Oft wird auch die Schleimhaut des Dünndarmes geschädigt. So kann sie wichtige Nährstoffe wie etwa Vitamine oder Mineralien nicht mehr aufnehmen. Die Folge sind Mangelerscheinungen.
Durch zu viel Alkohol wird die Produktion der Sexualhormone schwer gestört. Beim Mann führt das oft zu Impotenz. Die Hoden schrumpfen, der Samen wird geschädigt und die Brustdrüsen vergrößern sich.
Alkohol ist kalorienreich. Der Bierbauch wächst auch bei Wein, Schnaps und Cocktails.
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