Vor Ihrem Aufenthalt
Aufnahme
In der Abteilung Administrative Patientenaufnahme erfolgt in einem persönlichen Patientengespräch die zeitnahe und vollständige Erhebung aller personenbezogenen Daten sowie die Erledigung aller erforderlichen Formalitäten im Rahmen einer stationären Patientenaufnahme in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Dazu gehören eine ausführliche Beratung sowie die Schließung eines Behandlungsvertrages, Wahlleistungsvereinbarungen, Informationen zum Datenschutz, die Einwilligung in die Nutzung von Patientendaten und Biomaterialien, des Entlassmanagements (Anlage 1a und Anlage 1b) u. a. wichtige Dokumente.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. +49 511 532 19300 (E-Mail: Zentralaufnahme@MH-Hannover.de) zur Verfügung.
Sie finden uns im Gebäude K05, Ebene H0, Raum 0250 (Lageplan)
Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Terminabsprache an die behandelnde Fachabteilung oder an Ihre aufnehmende Station.
Die Telefonzentrale erreichen Sie unter Tel. 0511-532 0.
An dieser Stelle können Sie sich eine entsprechende Liste ansehen und bei Bedarf ausdrucken.
Ihre korrekte Identifikation während der Behandlung ist uns sehr wichtig.
Immer komplexere Behandlungsvorgänge, Untersuchungsmöglichkeiten und ein hohes Patientenaufkommen stellen neue Anforderungen an das Sicherheitskonzept unserer Klinik.
Unser Ziel ist es, Ihnen als Patient_in trotz gewachsener Anforderungen im Klinikalltag eine sichere und optimale Behandlung zu gewährleisten, auch in Momenten, in denen Sie uns nicht aktiv helfen können, wie z. B. unter dem Einfluss von Medikamenten oder bei Bewusstlosigkeit.
Ein persönliches Patientenidentifikationsband (PIB) mit Ihren Daten stellt aus unserer Sicht eine zusätzliche Sicherheit dar und enthält folgende Daten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Fallnummer,
- Patientennummer,
- Station bzw. Patientennummer in Form eines Barcodes und Zahlen.
Das Patientenarmband (latex- und PVC-frei) wird in der Administrativen Patientenaufnahme angelegt uns sollte erst beim Verlassen der MHH entfernt werden.
Selbstverständlich steht Ihnen das MHH-Team der Station für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung
Behandlungskosten und Wahlleistungen
Hier finden Sie Informationen zur Abrechnung Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes
Die wesentliche Rechtsgrundlage für die Behandlung in der MHH sind die sog. Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
Unter dem nachstehendem Link finden Sie zunächst allgemeine Informationen zum DRG-System.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind...
wird zunächst Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen. Die Patientenabrechnung der MHH übermittelt die Mitteilung über Ihre Aufnahme, Entlassung und die Endabrechnung elektronisch an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Wenn Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) verfügen...
(voller Versicherungsschutz oder als gesetzlich versicherte_r Patient_in zusatzversichert), empfehlen wir Ihnen, das Angebot der Direktabrechnung zu nutzen, so dass die MHH die Rechnungstellung direkt mit Ihrer Krankenversicherung vornehmen kann. Somit entfallen für Sie der Aufwand des Einreichens der Rechnung bei Ihrer Versicherung und die Überweisung. Außerdem entfällt die Vorauszahlung für die voraussichtlichen Behandlungskosten im Vorfeld der Aufnahme.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung wenden Sie sich dazu bitte an das Team der Stationären Patientenabrechnung unter Tel. 0511/532-8880 oder per e-mail an Abrechnung.Stationaer@mh-hannover.de
Möchten Sie statt im Mehrbett- in einem Zweibettzimmer oder Einbettzimmer untergebracht werden und/oder wünschen Sie eine Chefarztbehandlung, so besteht die Möglichkeit hierüber gesonderte Wahlleistungsvereinbarungen abzuschließen.
Die Wahlleistungen für gesonderte Unterkunft und Chefarztbehandlung können unabhängig voneinander abgeschlossen werden.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld zu Ihrem geplanten stationären Krankenhausaufenthalt, ob und in welcher Höhe Sie für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung versichert sind. Wir empfehlen Ihnen nur dann die Wahlleistungen zu schließen, sofern ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Für nicht abgesicherte Leistungen können je nach Behandlungsart und –dauer hohe Kosten auf Sie persönlich zukommen.
Die aktuellen Zimmerpreise ... finden Sie im MHH-Entgelttarif.
Die Preise sind je Station wegen der unterschiedlichen Komfortmerkmale verschieden. Diese Komfortmerkmale werden durch den Verband der Privaten Krankenversicherung festgelegt.
Kostenfreie Serviceleistungen sind:
- Bademantel
- Handtücher
- Kosmetiktasche inkl. Zahnputzzeug und Becher
- Notiz-Mappe
- Tageszeitung
- Fruchtsäfte
- Zugang zur MHH-Lounge
Patient_innen, die keine Wahlleistung Unterkunft in Anspruch nehmen, können dieses Komfortleistungs-Paket für 30 EUR erwerben.
Fragen Sie dazu gern das Stationsteam vor Ort.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von hohem Patientenaufkommen unter Umständen kein Ein- oder Zweibettzimmer zur Verfügung steht. Sie können jedoch den Wunsch äußern und man wird versuchen, Sie zu einem späteren Zeitraum in ein Ein- oder Zweibettzimmer zu verlegen.
Die Kosten für Wahlleistung Chefarzt...
...,also die Arztrechnungen für privatärztliche Behandlung, werden Ihnen je nach Klinik direkt seitens Chefsekretariat oder durch eine externe Firma in Rechnung gestellt.
Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzt_innen der MHH beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des_der Patient_in beteiligten angestellten oder beamteten Ärzt_innen der MHH, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der voll- und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115a SGB V) berechtigt sind, einschließlich der von diese_n Ärzt_innen veranlassten Leistungen von Ärzt_innen und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit die MHH selbst wahlärztliche Leistungen berechnet.
Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren einschließlich der darauf entfallenen Zuschläge um 25 %; bei Leistungen von Belegärzt_innen und anderen niedergelassenen Ärzt_innen um 15 %. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzt_innen geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für die/den liquidationsberechtigten Ärzt_in tätig wird.
Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, von Wahlärzt_innen der Fachabteilungen oder den ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des/der Wahlärzt_in nach fachlicher Weisung von einer/einem nachgeordneten Ärzt_in der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ oder von dem/der ständigen ärztlichen Vertretung (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ) erbracht. Diese Ärzt_innen sind in einem separaten Infoheft aufgeführt, welches bei der administrativen Aufnahme ausgehändigt wird.
► Das Team der Stationären Patientenabrechnung gibt Ihnen gern unter Tel. 0511/532-8880 oder per e-mail Abrechnung.Stationaermh-hannover persönlich Auskunft.
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