Stationäre Behandlung
Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
um Ihnen den Aufenthalt angenehmer zu gestalten, erhalten Sie hierzu im Folgenden wichtige Informationen.
Eine wichtige Bitte im Vorfeld
Bevor Sie sich auf den Weg zu uns machen, möchten wir Sie darauf hinweisen, im Vorfeld die notwendigen Termine bei der jeweiligen Fachklinik, die auf Ihrer Einweisung angegeben ist, zu vereinbaren.
Nähere Informationen zu Ihrem stationären Aufenthalt
Vor Ihrem Aufenthalt Während Ihres Aufenthaltes Nach Ihrem Aufenthalt Antworten auf häufig gestellte Fragen
Behandlungskosten und Wahlleistung
Hier finden Sie Informationen zur Abrechnung Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes
Die wesentliche Rechtsgrundlage für die Behandlung in der MHH sind die sog. Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
Unter dem nachstehendem Link finden Sie zunächst allgemeine Informationen zum DRG-System.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind...
wird zunächst Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen. Die Patientenabrechnung der MHH übermittelt die Mitteilung über Ihre Aufnahme, Entlassung und die Endabrechnung elektronisch an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Wenn Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) verfügen...
(voller Versicherungsschutz oder als gesetzlich versicherte_r Patient_in zusatzversichert), empfehlen wir Ihnen, das Angebot der Direktabrechnung zu nutzen, so dass die MHH die Rechnungstellung direkt mit Ihrer Krankenversicherung vornehmen kann. Somit entfallen für Sie der Aufwand des Einreichens der Rechnung bei Ihrer Versicherung und die Überweisung.
Außerdem entfällt die Vorauszahlung für die voraussichtlichen Behandlungskosten im Vorfeld der Aufnahme.
Wenn Sie Einsicht in die Abrechnungsdetails nehmen möchten, können wir Ihnen auf Wunsch nach Ihrer Entlassung gern eine Kopie der Rechnung zusenden.
Wenden Sie sich dazu bitte an das Team der Stationären Patientenabrechnung unter Tel. 0511/532-8880 oder per e-mail an Abrechnung.Stationaermh-hannover.de
In diesem Zuge ist noch Ihre Zustimmung erforderlich, dass wir die Abwicklung mit den Privaten Versicherungen elektronisch vornehmen dürfen. Dies hat den Vorteil einer schnelleren und zuverlässigeren Abwicklung.
Ebenso können Sie als beihilfeberechtigte_r Patient_in...
Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, können Sie innerhalb des Beihilfeantrags das Einverständnis zur direkten Auszahlung der Rechnungssumme an die MHH geben. Somit entfällt für Sie die Transaktion größerer Geldsummen.
Bitte geben Sie dazu bei Aufnahme die zuständige Beihilfestelle an. Unsere Patientenabrechnung wird Ihnen zusammen mit der Rechnung einen entsprechend vorbereiteten Antrag schicken.
Möchten Sie statt im Mehrbett- in einem Zweibettzimmer oder Einbettzimmer untergebracht werden und wünschen Sie eine Chefarztbehandlung, so besteht die Möglichkeit hierüber gesonderte Wahlleistungsvereinbarungen abzuschließen.
Die Wahlleistungen für gesonderte Unterkunft und Chefarztbehandlung können unabhängig voneinander abgeschlossen werden.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld zu Ihrem geplanten stationären Krankenhausaufenthalt, ob und in welcher Höhe Sie für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung versichert sind. Wir empfehlen Ihnen nur dann die Wahlleistungen zu schließen, sofern ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Für nicht abgesicherte Leistungen können je nach Behandlungsart und –dauer hohe Kosten auf Sie persönlich zukommen.
Die aktuellen Zimmerpreise ... finden Sie im MHH-Entgelttarif.
Die Preise sind je Station wegen der unterschiedlichen Komfortmerkmale verschieden. Diese Komfortmerkmale werden durch den Verband der Privaten Krankenversicherung festgelegt.
Wenn Sie die Wahlleistung Ein- oder Zweitbettzimmer in Anspruch nehmen (unabhängig von einer gewählten Chefarztbehandlung), werden Ihnen verschiedene kostenfreie Serviceleistungen, wie zum Beispiel Handtücher, Tageszeitung und Zugang zur MHH-Lounge zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von hohem Patientenaufkommen unter Umständen kein Ein- oder Zweibettzimmer zur Verfügung steht. Sie können jedoch den Wunsch äußern und man wird versuchen, Sie zu einem späteren Zeitraum in ein Ein- oder Zweibettzimmer zu verlegen.
► Das Team der Stationären Patientenabrechnung gibt Ihnen gern auch dunter Tel. 0511/532-8880 oder per e-mail Abrechnung.Stationaer@mh-hannover
persönlich Auskunft.
Die Kosten für Wahlleistung Chefarzt...
...,also die Arztrechnungen für privatärztliche Behandlung, werden Ihnen je nach Klinik direkt seitens Chefsekretariat oder durch eine externe Firma in Rechnung gestellt.
Die Krankenhausverwaltung der MHH rechnet die allgemeinen Krankenhausleistungen sowie Wahlleistungen für gesonderte Unterkunft und Begleitpersonen ab.
Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzt_innen der MHH beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des_der Patient_in beteiligten angestellten oder beamteten Ärzt_innen der MHH, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der voll- und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115a SGB V) berechtigt sind, einschließlich der von diese_n Ärzt_innen veranlassten Leistungen von Ärzt_innen und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit die MHH selbst wahlärztliche Leistungen berechnet.
Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren einschließlich der darauf entfallenen Zuschläge um 25 %; bei Leistungen von Belegärzt_innen und anderen niedergelassenen Ärzt_innen um 15 %. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzt_innen geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für die/den liquidationsberechtigten Ärzt_in tätig wird.
Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, von Wahlärzt_innen der Fachabteilungen oder den ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des/der Wahlärzt_in nach fachlicher Weisung von einer/einem nachgeordneten Ärzt_in der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ oder von dem/der ständigen ärztlichen Vertretung (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ) erbracht. Diese Ärzt_innen sind in einem separaten Infoheft aufgeführt, welches bei der administrativen Aufnahme ausgehändigt wird.
Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzt_innen und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.
Sofern Sie die Wahlleistung Chefarzt in Anspruch nehmen, gelten Sie als Privatpatient_in. Dies gilt für vollständig privat versicherte Patient_innen, aber auch gesetzlich versicherte Patient_innen, die für die Wahlleistung Chefarzt zusatzversichert sind und diese Leistung in Anspruch nehmen. Diese gelten ebenfalls als Privatpatient_innen.
► Das Team der Stationären Patientenabrechnung gibt Ihnen gern unter Tel. 0511/532-8880 oder per e-mail Abrechnung.Stationaermh-hannover persönlich Auskunft.