Wissenswertes
Besuche von Familienangehörigen und Freunden sind für Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sehr wichtig – sie machen Mut, lenken ab oder tragen bei einem längeren Klinikaufenthalt häufig selbst zur Genesung bei. Die Regelung für die MHH finden Sie hier.
- Spielplatz
Der Spielplatz befindet sich im Innenhof der Kinderklinik (Gebäude K 10) und wird gerne von kleinen Patienten genutzt.
Aber auch Kinder von Patienten sind zum Spielen herzlich eingeladen.
Zum Anfordern von Unterlagen zu in der Vergangenheit erfolgten Behandlungen an der MHH (Anfragen nach der Datenschutzgrundverordnung) schicken Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit Ihrer händischen Unterschrift an folgende postalische Adresse:
Medizinische Hochschule Hannover
Abt. Stationsassistenz
OE 3017
Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover
Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises / Lichtbildausweises oder Ihrer Krankenversicherungskarte bei und benennen Sie konkret, welche Art von Unterlagen (beispielsweise Arztbrief) Sie zu welchem Zeitraum (ambulanter Besuch oder stationärer Aufenthalt in der MHH) erhalten möchten.
Bei Anfragen von Dritten benötigen wir zudem eine Entbindung der Schweigepflicht oder ggf. eine Kopie der Vorsorgevollmacht / des Betreuungsausweises. Wenn Sie Unterlagen von Verstorbenen erhalten möchten, benötigen wir Dokumente, anhand derer Sie Ihre geltende Beziehung zu dem oder der Verstorbenen nachweisen können (bspw. Kopie der Geburtsurkunde, Kopie des Erbscheines, Kopie der Heiratsurkunde).
Die Unterlagen werden wir Ihnen an die in Ihrem Anschreiben genannte Adresse schicken.
Wenn Sie einzelne Unterlagen, wie einen Befund oder Arztbrief, unmittelbar für eine Weiterbehandlung benötigen (keine Anfrage nach Datenschutzgrundverordnung), wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ambulanz oder Station.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns ihre Angaben ausschließlich auf postalischem Weg zukommen lassen müssen. Dies ist für den Verifizierungsprozess unumgänglich!
Für eine optimale Arzneimitteltherapie wird bei Ihrem Krankenhausaufenthalt Ihre Hausmedikation entweder weiterverordnet, ggf. wirkstoffgleich oder -ähnlich umgestellt oder sogar neu eingestellt.
Durch die Zentralapotheke werden diese Arzneimittel beschafft.
Bitte geben Sie bei der Anamnese alle von Ihnen eingenommenen Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel an, damit potientielle Wechsel- und Nebenwirkungen ausgeschlossen werden können.
Sofern Sie einen Bundesmedikationsplan haben, stellen Sie diesen bitte bei der Anamnese ebenfalls zur Verfügung.
- Aufnahme
In der Patientenaufnahme haben Sie Ihre persönlichen Daten angegeben und den Behandlungsvertrag unterschrieben. Auf der Station erfolgt ein persönliches Aufnahmegespräch. Bitte benennen Sie in diesem Gespräch auch Ihre nächsten Angehörigen/Bezugspersonen und teilen uns mit, ob Sie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht verfasst haben. Weitere persönliche Wünsche besprechen Sie bitte direkt mit dem Stationsteam.
- Selbstbestimmungsrecht
Sie bestimmen selbst, ob und in welchem Umfang die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen (Untersuchungen, Behandlung und Pflege) durchgeführt werden. Sie haben zu jedem Zeitpunkt Ihrer Behandlung das Recht, in geplante Maßnahmen einzuwilligen oder diese abzulehnen. Bei der Behandlungsplanung werden Sie auch über bestehende Alternativen informiert. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt werden Sie hinsichtlich der aus medizinischer Sicht sinnvollsten Lösung beraten. In der Regel sind die Patientinnen und Patienten mit der empfohlenen Maßnahme einverstanden. Wenn Sie aber unsicher sind, ob diese Lösung auch aus Ihrer Sicht die beste ist, haben Sie das Recht, diese Zweifel zu äußern und zu besprechen.
Falls Sie die Durchführung einer ärztlich empfohlenen Maßnahme nicht wünschen, wird das weitere Vorgehen mit Ihnen abgesprochen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erläutert Ihnen die Konsequenzen Ihrer Entscheidung. Dies geschieht in der Absicht, vermeidbaren Schaden von Ihnen abzuwenden.
- Aufklärungspflicht
Die Ärztin bzw. der Arzt hat die Pflicht, Sie über Risiken der Behandlung rechtzeitig aufzuklären, wobei Sie jederzeit die Erläuterung unklarer Begriffe oder Methoden verlangen können.
Im Falle einer Operation oder bei ähnlichen Eingriffen muss die Ärztin bzw. der Arzt Sie im Vorfeld über die Notwendigkeit, die Risiken, die Art und den Umfang des erforderlichen Eingriffs informieren. Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie mit einer solchen Behandlung einverstanden sein und dieses Einverständnis auch schriftlich bekunden müssen. Daher wird über diese Aufklärung ein Protokoll angefertigt, das Sie und die Ärztin bzw. der Arzt unterschreiben. In lebensbedrohlichen Notfällen, die ein rasches Handeln erfordern, kann auf die schriftliche Einwilligung verzichtet werden.
- Aufklärung und Information
Damit Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können, werden Sie über alle geplanten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (Untersuchungen, Operationen, Medikamente etc.), über alle medizinischen Befunde (Blutuntersuchungen, bildgebende Diagnostik etc.) sowie über Ihre Diagnose und Ihre Prognose in persönlichen Arztgesprächen aufgeklärt. Alle Informationen erhalten Sie in einer für Sie verständlichen Weise. Wenn Sie einen Rat suchen, wird das Behandlungsteam Sie nach bestem Wissen und Gewissen beraten. Wenn Sie eine zweite ärztliche Meinung einholen möchten, werden Sie dabei unterstützt. Sie haben das Recht, alle objektiven Daten in Ihren Krankenunterlagen einzusehen, soweit keine Rechte und Interessen Dritter berührt sind.
- Willenserklärung, Patientenverfügung
Falls Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sein sollten, ist für die Planung der weiteren Behandlung eine von Ihnen verfasste Patientenverfügung oder eine andere Form der Willenserklärung hilfreich. Sie wird - nach Prüfung ihrer Gültigkeit - die weiteren Entscheidungen des Behandlungsteams leiten. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, orientiert sich das weitere Vorgehen an Ihrem mutmaßlichen Willen. Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens bezieht Informationen, die uns Ihre Angehörigen/Bezugspersonen geben, ebenso mit ein wie unsere Verantwortung für Ihr Wohlergehen. Wenn Sie sich selbst nicht zur Frage einer möglichen Organentnahme oder Obduktion nach dem Tode geäußert haben, werden Ihre nächsten Angehörigen um Zustimmung gebeten.
- Menschenwürde
Die Beschäftigten der MHH respektieren Ihre Würde und Individualität in allen Phasen Ihres Lebens oder Krankseins. Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Intimität, Scham und Verletzlichkeit und unterstützen Ihren Wunsch nach Wohlergehen. Keine Patientin und kein Patient wird im Rahmen der Behandlung benachteiligt oder diskriminiert. Sterbenden sichern wir eine intensive fachliche und persönliche Begleitung zu. Sie haben das Recht auf ein würdevolles und möglichst schmerzfreies Leben bis zum Tode.
- Forschung und Lehre
Sie haben an der MHH die Möglichkeit, an Forschungsprojekten teilzunehmen, die der Weiterentwicklung der Medizin dienen. Außerdem können Sie aktiv dazu beitragen, Studierende und Auszubildende der MHH auf ihre berufliche Praxis vorzubereiten. Sie entscheiden selbst, ob und wie weit Sie an Forschung und Lehre teilnehmen möchten. Wenn Sie eine Teilnahme nicht wünschen, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.
- Entlassung
Sie haben das Recht auf eine verantwortungsvolle Planung und Vorbereitung Ihrer Entlassung aus der MHH. Dazu gehört insbesondere, dass Ihre weitere ärztliche und pflegerische Versorgung organisiert worden ist und dass notwendige Maßnahmen zur weiteren Rehabilitation eingeleitet wurden. Sie werden mit einem Arztbrief entlassen, der die Grundlage für die weitere Behandlung darstellt. In einem Entlassungsgespräch werden Ihre Ärztin oder Ihr Arzt noch offene Fragen über den zurückliegenden Behandlungsprozess und die weitere medizinische Planung beantworten.
- Schweigepflicht
Alle Beschäftigten der Medizinischen Hochschule Hannover unterliegen der Schweigepflicht. Über Ihre Erkrankung und alles, was Sie uns anvertrauen, werden wir gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren. Auf Ihren Wunsch hin können die behandelnden Ärzt_innen aber von der Schweigepflicht entbunden werden, damit sie den von Ihnen benannten Personen Auskünfte erteilen können. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht ein eingeschränktes Informationsrecht der Kostenträger, bei der Sie versichert sind sowie nachbehandelnder Einrichtungen. Patientendaten werden nur aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung weitergegeben.
- Wir möchten Sie bitten ...
Nun haben wir Sie über Ihre Patientenrechte informiert.
Der Gesundungsprozess hängt sehr von einer wechselseitig guten Beziehung zwischen Patient_in und Behandlungsteam ab. Damit dieses gelingt, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Dazu möchten wir Sie um folgendes bitten:
► Fühlen Sie sich für den Behandlungsprozess mitverantwortlich und wirken Sie nach Kräften daran mit.
► Halten Sie Ihren Behandlungsplan und Ihre Termine ein.
► Informieren Sie uns über alle Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes.
► Fragen Sie umgehend nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben (z.B. bei der Visite oder bei Pflegehandlungen).
► Unterstützen Sie uns bei der Erfüllung unseres Lehr- und Ausbildungsauftrags. Helfen Sie den Studierenden und Auszubildenden, praktische Erfahrungen im Umgang mit Kranken zu sammeln.
► Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Ihre Kritik rechtzeitig und offen mit.
► Sprechen Sie, soweit möglich, die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitte direkt an, damit in der konkreten Situation Abhilfe geschaffen werden kann.
► Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber Mitpatientinnen und Mitpatienten und respektieren Sie deren Rechte - informieren Sie sich dazu über entsprechende Regelungen auf Ihrer Station.
► Nutzen Sie vor Ihrer Entlassung die Möglichkeit, unsere Klinik und unsere Bemühungen um Ihre Gesundheit zu bewerten (Patientenfragebogen) - geben Sie uns damit eine Chance, unser Handeln zu überprüfen und unsere Leistungen weiter zu verbessern.
◦Fühlen Sie sich für den Behandlungsprozess mitverantwortlich und wirken Sie nach Kräften daran mit.
Alle stationären Patientinnen und Patienten der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) können mit ihren Behandlungsdaten die medizinische Forschung unterstützen. Die MHH ist Teil der Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Eine bundesweit einheitliche Einwilligungserklärung ermöglicht der medizinischen Forschung, erstmalig auf Basis der EU-Datenschutzgrundverordnung eine breite Einwilligung in die Nutzung pseudonymisierter klinischer Daten einzuholen. Solche Daten sind von unschätzbarem Wert für die Medizin der Zukunft. Die Patientendaten werden den Forschenden anderer deutscher Universitätsklinika zugänglich gemacht und auch für gemeinsame, multizentrische Forschungsvorhaben genutzt. Dabei werden die strengen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung geachtet: Eine Rückverfolgung der Daten zur ursprünglichen Person ist damit ausgeschlossen. An der MHH gilt die unterschriebene Einwilligung für 30 Jahre, das heißt, dass Patientendaten bis zu 30 Jahre lang gespeichert und für Forschungszwecke genutzt werden dürfen, wenn die Betreffenden sie nicht widerrufen. Nach fünf Jahren werden die Patientinnen und Patienten erneut um Einwilligung gebeten. Die gespeicherten Daten dürfen auch für unvorhergesehene Fragestellungen genutzt werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine Vielzahl von Forschungsvorhaben – von der personalisierten Medizin bis hin zur Entwicklung von KI-basierten Entscheidungshilfen. Ein Muster für die breite Einwilligung, den sogenannten Broad Consent, haben die an der Medizininformatik-Initiative beteiligten Universitätskliniken erarbeitet. Hier finden Sie den Mustertext zur Patienteneinwilligung.
Weitere Informationen zur Medizininformatik-Initiative für Patient:innen finden Sie hier.
An der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gilt ein Rauch- und Alkoholverbot.
Weder in den Zimmern noch auf den Gängen oder Fluren ist das Rauchen erlaubt. Auch vor den Eingängen, auf den Parkplätzen oder den Außenflächen ist das Rauchen verboten.
Für Raucherinnen und Raucher wurden eigens Raucherzonen installiert. Wir bitten Sie, sich strikt an die hierfür bereitgestellten Zonen zu halten.
- In den Gebäuden und Eingangsbereichen der MHH ist das Rauchen verboten.
Über ein nettes Geschenk freut sich Jede_r. Die Geste tut der Seele gut. Bedenken Sie aber die besondere Situation in einem Krankenhaus.
Wenn Sie etwas zu essen oder zu trinken mitbringen wollen, erkundigen Sie sich bitte beim Pflegepersonal. Es kann schon vorkommen, dass die Patientin oder der Patient zeitweise bestimmte Lebensmittel nicht verträgt.
Topfpflanzen dürfen nicht mitgebracht werden, weil in der Erde möglicherweise Keime enthalten sind. Auch Schnittblumen und Blumenwasser können aus krankenhaushygienischen Gründen problematisch sein, deshalb berücksichtigen Sie bitte die unten genannten Informationen.
Auf bestimmte Stationen dürfen Schnittblumen nicht mitgebracht werden:
- Intensiv- und Onkologische Stationen: Bitte keine Blumen mitbringen.
- Station für Transplantationschirurgie: Fragen Sie bitte vor dem Besuch, ob Blumen mitgebracht werden dürfen.
Veränderungen des Krankheitsspektrums, der Patientenrolle und nicht zuletzt die Zunahme marktorientierter Elemente in der Gesundheitsversorgung stellen erhöhte Anforderungen an das gesundheits- und krankheitsbezogene Wissen der Nutzer des Gesundheitswesens. Mit dem Ziel, die Gesundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern, Patientinnen und Patienten zu erhöhen und die Gesundheitskommunikation zu fördern, wurde mit der Patientenuniversität an der Medizinischen Hochschule Hannover ein unabhängiges Bildungsangebot etabliert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Nationale Netzwerk INSEA „Gesund und aktiv leben“ hat das Ziel, ein Selbstmanagement Programm für Menschen mit chronischen Erkrankungen in Deutschland zu etablieren. Bei dem Programm handelt es sich um einen standardisierten Kurs mit einem festgelegten Kursprogramm und einem evaluierten Begleitbuch, das sich am bewährten «Chronic Disease Self-Management Program» (CDSMP) der Universität Stanford (USA) orientiert. INSEA wird gefördert von Careum (CH), wo das Programm unter dem Namen EVIVO bereits erfolgreich umgesetzt wird. Die Umsetzung in Deutschland wird ermöglicht durch die Robert Bosch Stiftung und BARMER. Das Selbstmanagementprogramm „Gesund und aktiv leben“ ist krankheitsübergreifend, also sowohl für körperlich als auch für viele psychisch Erkrankte geeignet. Teilnehmen können Menschen, die in der Lage und interessiert sind, einmal wöchentlich zweieinhalb Stunden am Stück mit anderen Menschen zusammen zu sein, und das über einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen.
Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung des Programms und für eine breite Dissemination ist auch, dass interessierte Personen mit und ohne chronische Erkrankungen als Kursleitungen gewonnen und ausgebildet werden. Sie sollten in der Lage sein, im Tandem mit einem anderen im Projekt geschulten Kursleitung gemeinsam einen Kurs durchzuführen. Geschult werden die Kursleiterinnen und Kursleiter, also Personen, die offen sind für andere Menschen und die in der Lage sind, sozial kompetent einen Kurs durchzuführen, von zwei zertifizierten Trainern in jeweils 4 Tages-Kursen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) bestimmt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten und stellt den Krankenhäusern Patienteninformationen zur Verfügung. Hintergrundinformationen zum G-BA finden Sie hier.
Die Merkblätter informieren zum Beispiel über Vorsorgeuntersuchungen und Datenerhebungen. Diese finden Sie hier.
Mit den Datenerhebungen werden verlässliche Informationen darüber gewonnen, ob und wann Patienten besser behandelt werden können.