Nach Ihrem Aufenthalt
Entlassung
Wir als Krankenhaus sind nach § 43b Abs. 3 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, die Zuzahlung der Versicherten zu stationärer Behandlung einzubehalten und nicht geleistete Zuzahlungsbeträge im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen.
Die Zuzahlungsbeträge werden von uns unmittelbar an die Krankenkasse abgeführt.
Die Rechnungslegung erfolgt im Nachgang zu Ihrer Entlassung auf dem Postweg. Je nach Krankenkasse erhalten Sie eine Rechnung von der MHH oder direkt von Ihrer Krankenkasse.
Die Zuzahlung beträgt 10 EUR je Aufenthaltstag, d.h. sowohl für den Aufnahme- als auch den Entlasstag, auch wenn Sie am Entlasstag bereits morgens die MHH verlassen. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr, also maximal 280 EUR, begrenzt.
Vorherige Krankenhausaufenthalte im gleichen Kalenderjahr werden von unserer Krankenhausverwaltung automatisch berücksichtigt.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit worden sein, legen Sie bitte bei der Aufnahme den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vor.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei:
♦ Patienten unter 18 Jahren
♦ bei stationärer Entbindung
♦ bei Vorliegen eines Befreiungsausweises
♦ Patienten, für die ein Sozialhilfeträger oder Unfallversicherungsträger
(BG) die Krankenhaus-Behandlungskosten übernimmt.
Beratung
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten Ihnen Unterstützung an, indem sie Sie zu sozialrechtlichen und psychosozialen Fragen beraten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei auf der Organisation von tragfähigen Versorgungstrukturen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, wie beispielsweise die Einleitung einer Rehabilitation, die Beantragung von Leistungen der Pflege- und Rentenversicherung oder die Beratung zu Bestimmungen des Schwerbehinderten- und Sozialhilferechts. Dabei ist es unser Ziel, gemeinsam mit Ihnen für Ihre individuelle Situation Hilfen zu erarbeiten. Wir werden tätig auf Ihren Wunsch, den Ihrer Angehörigen sowie auf Anregung der Station.
Nähere Informationen über unser Leistungsangebot finden sie auf unsere Homepage https://www.mhh.de/sozialdienst-der-mhh
Sie erreichen uns unter T: 0511-532-6270 bzw. 0511-532-2338, vom Patiententelefon:92-6270 oder per Mail: Sozialdienst@mh-hannover.de, Entlassungsmanagement@mh-hannover.de
Gerne besuchen wir Sie vor Ort oder Sie vereinbaren ein Gespräch in unserem Büro.
► KIBIS-KISS Hannover – Telefon: 0511 666567
Hier erhalten Patientinnen, Patienten und Angehörige Informationen und Auskunft über Selbsthilfegruppen und weitere Beratungsangebote in der Stadt und Region Hannover.
► Ethno-Medizinisches Zentrum Hannover (EMZ)
Telefon: 0511 16 84-1020 oder -1022
(Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
E-Mail: ethnoonlinehome.de
Das EMZ ist ein interkulturelles Institut, das sich mit der gesundheitlichen Förderung und Versorgung von Migrantinnen und Migranten befasst. Das Zentrum unterstützt Migrantinnen und Migranten ebenso wie Beschäftigte im Gesundheitswesen, und stellt so eine Brücke zwischen den Kulturen dar.