Kommission für gute wissenschaftliche Praxis

Aufgaben

Auf Anweisung der Hochschulleitung übermittelt die Ombudsperson Anschuldigungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Wahrung der Vertraulichkeit zum Schutz des Informanten der GWP-Kommission, die die Angelegenheit weiter untersucht. Einleitung einer förmlichen Untersuchung.

Die Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission) besteht aus 5 Mitgliedern, von denen je eines von den 4 Sektionen der MHH benannt wird; hinzu kommt ein Experte / eine Expertin für das Rechtswesen. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl ist möglich.

Kontakt

Geschäftsstelle der GWP-Kommission
Dr. Beate Schwinzer (OE 9100)
Leitung der Geschäftsstelle

Tel.-Nr.: +49 511 532 6002
Fax:       +49 511 532 6003
E-Mail: gwp-kommission@mh-hannover.de

 

 


GWP-Kommission