Dissertationen

Hinweise zur Abgabe von Pflichtexemplaren

Absolventen-Hüte

Je nach Promotionsordnung muss eine Anzahl an gedruckten Exemplaren sowie eine identische digitale Version der Dissertation an die Bibliothek geliefert werden. Nach Prüfung der eingereichten Exemplare seitens der Bibliothek ergeht eine entsprechende Meldung an das Promotionsbüro.

Ein Teil der gedruckten Exemplare werden an die deutsche Zentralbibliothek für Medizin (Köln) und an die Deutsche Nationalbibliothek (Frankfurt/Main) weitergegeben. 

Die Bibliothek der Medizinischen Hochschule bietet allen Promovierenden der MHH an, ihre Doktorarbeit im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung ist ein zusätzliches Angebot zu der konventionellen Veröffentlichung mittels gedruckter Exemplare, ersetzt diese nicht und ist freiwillig.

Seit dem Jahr 2015 verzichten die DNB sowie die ZBMed auf die Einreichung der Pflichtexemplare, wenn die Promotion online veröffentlicht wird. In diesem Fall müssen weniger Print-Exemplare abgegeben werden (3 bei Promotion, bzw. 2 bei PhD).


Gemäß der Promotionsordnungen besteht die Möglichkeit, die Dissertation verzögert (1-3 Jahre) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Entsprechende Anträge sind vollständig unterschrieben (die Unterschrift der Forschungsdekanin holt die Bibliothek ein) mit den Pflichtexemplaren in der Bibliothek einzureichen.

Die MHH bietet allen an der MHH Promovierenden die Möglichkeit an, ihre Dissertation einmalig und in Eigenregie auf Plagiate überprüfen zu lassen.

Richtlinien

folgende Richtlinien gelten zu den akademischen Verfahren

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