Metall-Stele mit dem Schriftzug MHH in Rot an der Haupteinfahrt zum Campus-Gelände.

Der Hochschulrat

Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) sieht seit dem Jahr 2002 vor, dass jede Hochschule in staatlicher Trägerschaft einen Hochschulrat einrichtet. Die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrats beträgt vier Jahre.

Der Hochschulrat soll das Präsidium und den Senat beraten. Er nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, der Gründung von oder der Beteiligung an Unternehmen, den Entwürfen von Zielvereinbarungen der MHH mit dem Ministerium sowie den Vorschlägen des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.

Dem Hochschulrat gehören sieben stimmberechtigte Mitglieder an: der MHH-Senat wählt ein Mitglied, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestellt im Einvernehmen mit dem MHH-Senat fünf Mitglieder und benennt ein Mitglied als Vertreter*in des Ministeriums. Diese Aufgabe nimmt seit November 2022 Staatssekretär Prof. Joachim Schachtner wahr.

Im April 2018 übernahm Herr Dr. Josef Lange das Amt eines Mitglieds im Hochschulrat und wurde zum neuen Vorsitzenden des Hochschulrates gewählt. Der Senat hat Herrn Prof. Frank Wacker im Oktober 2022 in den Hochschulrat gewählt. Frau Dr. Martina Wenker (stellvertretende Vorsitzende des Hochschulrats) wurde für eine weitere Amtsperiode im Mai 2020 bestätigt. Im November 2019 wurde Herr Dr. Philipp Rösler und im Mai 2020 wurden Frau Astrid Lurati und Herr Prof. Jan Buer durch das Fachministerium bestellt.

Mitglieder des Hochschulrates

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