Dienstvereinbarungen an der MHH
Eine Auswahl
Zum Sinn und Zweck von DienstvereinbarungenDer Personalrat kann mit dem Arbeitgeber zu allen Belangen, die seiner Mitbestimmung unterliegen, Dienstvereinbarungen abschließen.
Dienstvereinbarungen sind vertragliche Regelungen, die zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossen werden. Sie beinhalten mitbestimmungspflichtige Themen, die nicht oder nicht abschließend gesetzlich oder tariflich geregelt sind, und gelten entweder für bestimmte Gruppen von Beschäftigten oder für den ganzen Betrieb. Die darin getroffenen Regelungen sind für alle Beschäftigten und Vorgesetzte bindend.
An der MHH sind viele Themen durch Dienstvereinbarungen geregelt, von A wie „Arbeitszeiten“ bis Z wie „Zentralisierung der klinischen Diagnostiklabore“.
Von besonderem Interesse für die Mitarbeiter der MHH waren 2018 folgende Themen.
aus dem Jahr 2021
Telearbeitaus dem Jahre 2019
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit (BGM)aus dem Jahre 2018
Zum Umgang mit Überlastmeldungen an der MHHaus dem Jahre 2013
Qualifizierung des Personals der Medizinischen Hochschule Hannoveraus dem Jahre 2011
Die MHH auf dem Weg ins Jahr 2013aus dem Jahre 2009
Einarbeitung und Probezeitaus dem Jahre 2009
Rahmendienstvereinbarung über Arbeitszeitaus dem Jahre 2008
Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonalaus dem Jahre 2008
Gleitende Arbeitszeitaus dem Jahre 2000
Wie melde ich mit korrekt arbeitsunfähigaus dem Jahre 1997
Zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Suchtproblemenaus dem Jahre 1997
Erholungsurlaubaus dem Jahre 1988