Viele Menschen scheuen verständlicherweise den Gedanken an ein Testament – schließlich geht damit immer die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergänglichkeit einher. In einem Testament liegt aber auch die Chance, Zukunft zu gestalten und Freude zu schenken. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die die Verwandten des Erblassers sowie seinen Ehepartner in einer ganz bestimmten Reihenfolge berücksichtigt. Vielleicht stellen Sie fest, dass die gesetzlichen Vorkehrungen alle Ihre Wünsche berücksichtigen und Sie gar kein Testament benötigen. Dies kann ein beruhigendes Gefühl sein. Wenn Sie aber für Ihren nichtehelichen Lebenspartner vorsorgen, eine liebe Freundin bedenken oder Ihr Engagement für eine gemeinnützige Organisation fortgeführt wissen möchten, dann sollten Sie entsprechende Vorkehrungen treffen und Ihren letzten Willen zu Papier bringen.
Übrigens: Bei jeder Erbschaft fallen Steuern an. Je höher der Vermögenswert und je niedriger der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Steuersatz. Gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, die Förderstiftung MHH plus in Ihrem Testment zu berücksichtigen, rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Eckhard Schenke, Telefon: 0511 532-6549.