Stetoskop und Blutdruckmessgerät

Belastungen und Gefährdungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV)

Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV)

 

Durch Ihre Tätigkeit sind Sie mehr oder weniger intensiv gesundheitlichen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Wenn dabei für die Gesundheit beeinträchtigende Wirkungen möglich sind, sieht der Gesetzgeber die Arbeitsmedizinische Vorsorge vor. Deren Notwendigkeit ergibt sich aus dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Daraus resultieren individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).

Die AMV findet im geschützten Raum unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht statt.

Im Rahmen der AMV können Sie sich als Beschäftigte/Beschäftigter zu den Wechselwirkungen zwischen Ihrer Arbeit und Ihrer Gesundheit informieren und beraten lassen.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch, welches verpflichtend ist. Weiterführende Untersuchungen wir körperliche Untersuchung, Lungenfunktionsuntersuchungen, laborchemische Untersuchungen, Hörprüfungen, Sehtests u.ä. sind nur ein Angebot und damit freiwillig.

Die Durchführung einer arbeitsmedizinschen Vorsorge gilt als Arbeitszeit. Sie sind hierfür von Ihrem Arbeitgeber für die entsprechend notwendige Zeit von Ihrer üblichen Tätigkeit freizustellen. Bitte sprechen Sie dies jedoch immer im Vorfeld mit Ihrem Vorgesetzten ab.

Die entsprechenden Kosten trägt der Arbeitgeber.

Sie und Ihr Arbeitgeber erhalten nach der Durchführung jeder AMV eine von Ihrem Betriebsarzt ausgestellte Vorsorgebescheinigung, die nur den Nachweis über Ihre Teilnahme an der AMV und eine Empfehlung für den nächsten AMV-Termin enthält. Individuelle Untersuchungsergebnisse erhält nur der Arbeitnehmer selbst.

Terminanmeldung online unter Buchungsportal (mh-hannover.local)

Terminanmeldung telefonisch unter Tel. 3491

 

Überblick Angebots-/Wunsch-/Pflichtvorsorgen

 

Was ist eine Pflichtvorsorge ?

Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen ist. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist. Dies führt dazu, dass Beschäftigte faktisch verpflichtet sind, an dem Vorsorgetermin teilzunehmen. Dabei ist jedoch die körperliche und klinische Untersuchung freiwillig.

Beispiel: Tätigkeit mit Infektionsgefährdung für Mitarbeiter in der Krankenpflege/-behandlung.

 

Was ist eine Angebotsvorsorge?

Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Die Teilnahme ist freiwillig.

Beispiel: Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz.

 

Was ist eine Wunschvorsorge?

Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber dem Beschäftigten über den Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hinaus bei allen Tätigkeiten zu gewähren hat.

Wunschvorsorge kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Belastung und seiner Arbeit vermutet.

 

 

Überblick Einstellungs-/Austritts-/Eignunguntersuchung

 

Einstellungs-/ Austrittsuntersuchung

Die Einstellungsuntersuchung ist an der MHH über eine gesonderte Vereinbarung geregelt. Diese ist verpflichtend für alle zukünftigen Mitarbeiter und ist eine Mitvoraussetzung, damit es zu einem Abschluss eines Arbeitsvertrages kommen kann. Diese Untersuchung wird als Eignungsuntersuchung durchgeführt (s.u.); d.h. es wird Ihre Tauglichkeit über die Ausübung der geplanten Tätigkeit überprüft. Hierzu erfährt Ihr zukünftiger Arbeitgeber von uns lediglich, ob eine uneingeschränkte Eignung vorliegt oder die geplante Tätigkeit nur befristet oder unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Weitere Details zu Befunden oder über die Untersuchung selbst dürfen wir aufgrund unserer ärztlichen Schweigepflicht natürlich nicht weitergeben.

Die Austrittsuntersuchung ist eine Angebotsuntersuchung, welche Sie bei Beendingung Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei uns wahrnehmen können. Diese Untersuchung dient Ihnen als Nachweis gegenüber Arbeitgeber und gesetzlicher Unfallversicherung, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine mögliche Berufkrankheit oder sonstige auf die geleistete Tätigkeit zurückzuführende Einschränkung vorliegt. Diese Untersuchung können wir nur anbieten, solange Sie noch Mitarbeiter der MHH sind. Bitte melden Sie sich daher im Bedarfsfall frühzeitig bei uns zwecks Terminabsprache.

 

Eignungsuntersuchung

Nur zu wenigen Anlässen werden in der Medizinischen Hochschule Hannover Eignungsuntersuchungen durchgeführt. Rahmen und Umfang dieser Untersuchungen sind nicht in der ArbMedVV geregelt, sondern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber z.B. im Rahmen einer Dienstvereinbarung. 

An der Medizinischen Hochschule Hannover gibt es drei Anlässe, zu denen eine solche gesonderte Vereinbarung besteht:

  • Einstellungsuntersuchung vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit der MHH
  • Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht
  • Untersuchungen für Mitarbeiter mit einer Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeit