Aufgaben des kaufmännischen Risikomanagements
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung (§ 15 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)) und als Hochschule in Trägerschaft des Staates zugleich Einrichtung des Landes Niedersachsens (§ 47 NHG). Sie wird gemäß § 49 NHG als Landesbetrieb nach § 26 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung Niedersachsen (LHO) geführt und unterliegt den Bestimmungen nach § 53 Abs. 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG). Die Leitung der MHH ist damit verpflichtet, die organisatorischen Rahmenbedingungen zur unternehmensweiten Früherkennung und Abwendung von Risiken gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) zu schaffen.
Insoweit ist es die Kernaufgabe des Risikomanagements, angemessene Methoden zu etablieren, um wesentliche Risiken für die MHH möglichst frühzeitig und möglichst vollständig zu erkennen und diesen im Rahmen eines systematischen Prozesses zielgerichtet zu begegnen. Der Fokus liegt dabei auf den Risiken, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MHH haben.
Zudem soll die Stabsstelle Transparenz über die Risikolage der MHH schaffen und berichtet hierzu an das Präsidium, das die Gesamtverantwortung für ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem trägt.
Grundlage unserer Arbeit ist die Richtlinie Risikomanagement, in der Definitionen, Rahmenbedingungen und Grundsätze sowie die Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagementsystem der MHH festgelegt sind.
Das Risikomanagement führt eine regelmäßige Inventur in allen Organisationseinheiten der MHH durch, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der MHH frühzeitig und vollständig erkannt werden. Initiiert wird die Inventur durch das Risikomanagement.
Die Inventur umfasst insbesondere Geschäftsbereiche, Stabsstellen, Kliniken und Institute. Inhaltlich wird hier ein weit gefasster Risikobegriff zugrunde gelegt, der z. B. mögliche Umfeld-, strategische und wirtschaftliche Risiken, aber auch Risiken der operativen Leistungserbringung in Bezug auf Ihre Organisationseinheit/ die MHH einschließt. Die gilt ebenso für wesentliche Chancen.