Vorstellung der Abteilung Patientenabrechnung:
In der MHH werden stationäre, ambulante und zahnärztliche Leistungen erbracht. Die Kernaufgabe der Abteilung Patientenabrechnung besteht darin, diese Leistungen nach den jeweils geltenden Tarifen abzurechnen. Individuelle Fragen zu Ihrer Rechnung werden in den Sachgebieten gerne beantwortet.
Abteilungsleitung:
Katharina Reineck
Tel.: +49 511 532 6508
Fax: +49 511 532 164240
E-Mail: Reineck.Katharina@mh-hannover.de
Ambulante Abrechnung
Im Sachgebiet "Ambulante Abrechnung" erfolgt die Abrechnung für alle gesetzlich versicherten Patient:innen (Notfälle, Ambulantes Operieren, Hochschulambulanzen, Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung), Selbstzahler:innen und sonstige Kostenträger.
Die Ambulante Abrechnung ist Ansprechpartner zu Fragen der oben genannten Abrechnungsformen und Institutsermächtigungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und den Krankenkassen.
Stationäre Abrechnung
Im Sachgebiet "Stationäre Abrechnung" erfolgt die Abrechnung für sämtliche stationäre Behandlungen über die allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu zählen u.a. die DRG-Entgelte (Diagnosis Related Groups) sowie die Entgelte für vor- und nachstationäre sowie tagesklinische Behandlungen. Darüber hinaus rechnen wir die Wahlleistungen Ein- oder Zweibettzimmer und Begleitpersonen ab.
Weitere Informationen zu Abrechnungsmodalitäten und Wahlleistungen können Sie der Seite „Informationen für Patient:innen und Angehörige“ entnehmen.
International Patients Office
Medical treatment for elective International Patients
Click here for further informationAbrechnung Zahnmedizin
Im Sachgebiet "Abrechnung Zahnmedizin" erfolgt die Ermittlung und Abrechnung sämtlicher ambulanter zahnärztlicher Leistungen des Krankenhausbetriebs für alle gesetzlich versicherten Patient:innen, Selbstzahler:innen und sonstige Kostenträger sowie die Direktabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nach Hochschulambulanzvertrag.
Sabine Konerding
Tel.: +49 511 532 3791
Fax: +49 511 532 4374
E-Mail: Konerding.Sabine@mh-hannover.de
Hinweise zu Chefarztbehandlungen
Die Leistungen der Chefarztbehandlungen, dazu gehören
- ambulante privatärztliche/privatzahnärztliche Behandlungen und
- stationäre wahlärztliche Behandlungen,
werden Ihnen je nach Klinik/Institut direkt seitens des Chefsekretariates oder durch eine beauftragte externe Abrechnungsfirma in Rechnung gestellt.
Bei Rückfragen zu Abrechnungen kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Rechnungsersteller (z.B. unimed Abrechnungsservice für Kliniken und Chefärzte GmbH).
Zwischen dem:der Patient:in und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) kann eine privatärztliche/privatzahnärztliche Behandlung in der entsprechenden Klinik vertraglich vereinbart werden. Die Behandlung erfolgt durch Ärzt:innen des Krankenhauses. Eine Delegation an nichtärztliches Personal ist – selbstverständlich im zulässigen Maße – möglich. Das Krankenhaus bedient sich zur Abrechnung seiner Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Kosten der Behandlung sind durch den:die Patient:in zu tragen. Dies gilt unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Erstattung gegen einen Kostenträger. Die Rechnungslegung erfolgt klinik- bzw. abteilungsbezogen, d. h. sofern eine weitere Klinik/Abteilung oder auch ein liquidationsberechtigter Arzt bzw. eine liquidationsberechtigte Ärztin hinzugezogen werden, erhält der:die Patient:in für diese Leistungen eine gesonderte Rechnung.
Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzt:innen der MHH beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des:der Patient:in beteiligten angestellten oder beamteten Ärzt:innen der MHH, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der voll- und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115a SGB V) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzt:innen veranlassten Leistungen von Ärzt:innen und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit die MHH selbst wahlärztliche Leistungen berechnet.
Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a GOÄ erfolgt bei voll-, teil- sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen / privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren einschließlich der darauf entfallenen Zuschläge um 25 %; bei Leistungen von Belegärzt:innen und anderen niedergelassenen Ärzt:innen um 15 %. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzt:innen geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für den/die liquidationsberechtigten Ärzt:in tätig wird.
Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, von Wahlärzt:innen der Fachabteilungen oder den ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des:der Wahlärzt:in nach fachlicher Weisung von einem:einer nachgeordneten Ärzt:in der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ) oder von der ständigen ärztlichen Vertretung (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ) erbracht. Diese Ärzt:innen sind in einem separaten Infoheft aufgeführt, welches bei der administrativen Aufnahme ausgehändigt wird.
Stephanie Bosse
Tel.: +49 511 532 6383
Fax: +49 511 532 166509
E-Mail: Bosse.Stephanie@mh-hannover.de
Theresa Heidmann
Tel.: +49 511 532 6318
Fax: +49 511 532 166509
E-Mail: Heidmann.Theresa@mh-hannover.de
Korrespondenzadresse, Standort:
Korrespondenzadresse:
Medizinische Hochschule Hannover
Geschäftsbereich V - Patienten- und Erlösmanagement
Abt. Patientenabrechnung
OE 1400
30623 Hannover
Besucheradresse:
Helstorfer Str. 7, 30625 Hannover
Unser Standort:
Sie finden uns im Gebäude M19 sowie im Gebäude K20 (Abrechnung Zahnmedizin).