Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht wird klassisch in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht unterschieden.

Das individuelle Arbeitsrecht beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.

An der MHH als Einrichtung des Landes Niedersachsen kommen dabei in aller Regel die Maßgaben des einschlägigen Tarifvertrags, des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), zum Tragen. Für die an der MHH beschäftigten Beamten, die keine Arbeitnehmer im Rechtssinne sind, sondern in einem Sonderrechtsverhältnis zum Land Niedersachsen stehen, gelten die speziellen Regelungen des Beamtenrechts.

Das kollektive Arbeitsrecht erfasst rechtliche Fragestellungen, von denen die Mitarbeiter insgesamt als Gruppe (Kollektiv) betroffen werden. In den Verhandlungen um die Tarifverträge stehen sich dabei die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände gegenüber. Auf der betrieblichen Ebene sind dies meist der Betriebsrat und die Unternehmensleitung. Im Bereich des öffentlichen Dienstes wird die Rolle des Betriebsrats in vergleichbarer Form durch den Personalrat nach den Maßgaben des Landes-Personalvertretungsrechts wahrgenommen.

Ansprechpartner der Mitarbeiter für sie selbst betreffende und allgemeine arbeitsrechtliche Fragestellungen ist zunächst einmal das Personalmanagement der MHH als zuständige und spezialisierte Fachabteilung. Die Stabsstelle Recht unterstützt das Personalmanagement bei Bedarf in besonderen Fragestellungen und Einzelfällen.