Meldung von Hinweisen

Die Mitarbeitenden der MHH sollen eine Kultur der Transparenz, des Hinsehens und Ansprechens leben.

Die europäischen und nationalen Regelungen zum Hinweisgeberschutz dienen als Frühwarnsystem gegen strafrechtlich relevante Regelverstöße und bieten den Hinweisgebenden einen umfassenden Schutz vor Repressalien. Daher ermutigen wir jede Person – egal ob aus dem Kreis der Mitarbeitenden, des ehemaligen Kollegiums, der Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner, der Patientinnen und Patienten, der Lieferanten oder von Dritten - Hinweise auf Regelverstöße mitzuteilen.

Allen Hinweisgebenden sichert das Gesetz eine vertrauliche Bearbeitung zu, soweit es sich nicht um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handelt. In diesen Fällen ist der gesetzliche Vertrauensschutz aufgehoben. Mitarbeitende sollen sich zunächst an ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten wenden. In Fällen, in denen dies nicht opportun erscheint, kann sich jede Person auch unmittelbar an den Bereich Compliance wenden (compliance@mh-hannover.de) oder das nachfolgende bzw. das im Intranet zur Verfügung stehende Formular für einen Hinweis nutzen. Sie können auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise absenden.

Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberformular nur zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder gegen unsere eigenen Vorgaben genutzt werden soll. Das Hinweisgeberformular ist nicht für allgemeine Beschwerden, für die Meldungen sog. CIRS-Fälle oder für Ad-hoc-Risikomeldungen zu nutzen. Hierfür ist weiterhin das Zentrale Beschwerdemanagement bzw. der Patientensicherheit zu kontaktieren oder eine Ad-hoc-Risikomeldung abzugeben.

Die Meldung eines Regelverstoßes ist schriftlich durch Ausfüllen des unten aufgeführten Kontaktformulars oder mündlich bzw. telefonisch möglich. Auf Wunsch der jeweiligen Hinweisgebenden kann auch ein persönlicher Austausch stattfinden. Eine vertrauliche Bearbeitung wird zugesichert.

Hinweise, die sich auf vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten beziehen, melden Sie bitte persönlich, telefonisch (Tel. 6002) oder per E-Mail (ombudsstelle@mh-hannover.de) direkt an die Geschäftsstelle Ombudswesen. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Anonym vorgebrachte Hinweise (z. B. per Post an „Geschäftsstelle Ombudswesen, OE 9100“) werden nur verfolgt, wenn sie hinreichend belegt sind.

 

Hinweise können Sie wie folgt anzeigen:

  • Telefonisch: 0511-532-9084 und -9085
  • Per Mail: compliance@mh-hannover.de
  • Im persönlichen Gespräch mit dem Bereich Compliance in der Stabsstelle Recht, Carl-Neuberg- Str. 1, 30625 Hannover
  • Über das nachfolgende Formular: