Erfindungen
Erfindungsmeldungen, die der Stabstelle Recht als beauftragte Stelle der MHH zugehen, werden zur fachlichen Stellungnahme an die Ascenion GmbH weitergeleitet. Als auf die „Life-Sciences" spezialisierte Patent-Management-Agentur unterstützt die Ascenion GmbH die MHH in zahlreichen Fragen des Technologietransfers.
Die geschaffenen Erkenntnisse und neuen Ansätze werden im Hinblick auf ihre Schutzrechtsfähigkeit (insbesondere: Patentierbarkeit) und die Aussichten einer wirtschaftlichen Verwertung analysiert. Auf Basis dieser Begutachtung entscheidet dann die MHH über die Frage, ob eine Patentanmeldung durchgeführt werden soll. Ist dies der Fall, so wird der weitere Prozess auch durch jeweils fachlich versierte Patentanwälte begleitet. Sämtliche hierbei anfallende Kosten trägt bei Diensterfindungen die MHH! Für die Erfinder besteht dabei ein großer Vorteil: Sie sind an der Tragung der Kosten nicht beteiligt. Ihnen steht gleichwohl ein gesetzlicher Anspruch auf eine Beteiligung in Höhe von 30% etwaiger Bruttoeinnahmen aus der Verwertung der Erfindung zu.
Für alle Mitarbeiter der MHH besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Erfindungen, die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit oder der dienstlichen Erfahrungen stehen. Einzige Ausnahme ist die so genannte „negative Publikationsfreiheit." Nur wenn ein Hochschulerfinder es einmal vorzöge, eine Erfindung beispielsweise aus ethischen Gründen komplett geheim zu halten, bestünde auch keine Meldepflicht. Dann dürfte aber auch keinerlei anderweitige Veröffentlichung stattfinden. Auch alle Erfindungen, die nach der Ansicht der Erfinder nicht im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit oder den dienstlichen Erfahrungen stehen, sind immer rechtlich zwingend gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen, um dem Arbeitgeber eine Überprüfung zu ermöglichen.
Zur Vereinfachung steht ein Formular zur Erfindungsmeldung zur Verfügung. Übersenden Sie dieses bitte an die Stabsstelle Recht OE 0400 als zuständige Stelle. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit gern an uns wenden. Zudem ist der direkte Austausch mit der Ascenion GmbH schon im Vorfeld einer formalen Erfindungsmeldung sinnvoll, so dass Ihnen gegebenenfalls bereits eine erste Einschätzung vermittelt werden kann. Wichtig: Natürlich werden sämtliche ausgetauschten Informationen jederzeit vertraulich behandelt! Auch die Mitarbeiter der Ascenion GmbH sind rechtlich zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet.