Forschungsvertragsrecht
In der naturwissenschaftlich-technischen Forschung werden Ergebnisse oft unmittelbar umgesetzt. Sie werden häufig in der Auftragsforschung erzielt und haben kalkulierbaren wirtschaftlichen Nutzen. Eine der wichtigsten Punkte in den zu schließenden Verträgen ist es dabei, nutzbringende Regeln zum Wissenstransfer zu treffen.
Die genauen Inhalte von Forschungskooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen oder Wirtschaftsunternehmen werden daher regelmäßig in Forschungsverträgen festgelegt. Dies ist in vielen Fällen (wie z. B. bei Studienverträgen im Sinne von Zulassungsstudien) ohnehin zwingend notwendig. Es ist aber auch darüber hinausgehend sinnvoll, im Interesse aller Beteiligten frühzeitig klare und verlässliche Regelungen zu den wechselseitig einzubringenden Leistungen und zum Umgang mit etwaigem aus der Kooperation entstehendem „Know-How“ zu treffen.
Die Schwierigkeit bei der Zusammenarbeit mit diversen Partnern liegt in der optimalen Koordination der Ressourcen aller Partner auf der einen und dem rechtlichen Schutz des eigenen Wissens auf der anderen Seite. Es gilt der Gefahr vorzubeugen, dass eigenes Know-How unerwünscht abgezogen und ohne angemessene Wahrung der eigenen Interessen von Dritten verwendet wird. Diese Konsequenzen sind oft mit den allgemeinen gesetzlichen Regelungen nicht mehr zu verhindern. Umso mehr hat die vertragliche Gestaltung große Bedeutung.
Bei Forschungsverträgen, Material Transfer Agreements und Non-Disclosure Agreements prüft die Stabsstelle Recht diese vor Unterzeichnung durch die MHH und gibt gegebenenfalls Hinweise und Empfehlungen zur Nachbesserung.