Hochschulrecht

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Das wichtigste gesetzliche Regelwerk des Landes-Hochschulrechts stellt das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) dar. Die MHH steht danach als Hochschule in staatlicher Trägerschaft in staatlicher Verantwortung. Sie ist einerseits eine Einrichtung des Landes und nimmt insofern öffentliche Aufgaben z. B. der Krankenversorgung wahr. Sie ist aber zugleich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Körperschaft hat die MHH ein Recht zur Selbstverwaltung und kann ihre eigenen Angelegenheiten unter anderem durch den Erlass von Ordnungen regeln. Das NHG trifft zahlreiche weitergehende Vorgaben zur Struktur und zu den Aufgaben der verschiedenen Hochschulorgane und -gremien.

Das Hochschulrecht umfasst auch Fragen des Prüfungsrechts- und des Hochschulzulassungsrechts. In der Praxis bestehen zudem enge Bezüge zum Forschungs- oder Forschungsvertragsrecht.