Urheberrecht
Seit dem 1. März 2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, das das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft neu regelt. Die wichtigsten Regelungen sind für Sie übersichtlich und stichpunktartig zusammengestellt:
- Zulässigkeit der Verwendung von Bildern und Texten (was darf wie verwendet werden. Bitte beachten Sie die Sonderregelung für elektronische Werke mit Lizenzverträgen vor dem 01.03.2018.)
- Zeitungen/Kioskzeitschriften (Einstellung in ILIAS und gedruckten Kopien nicht mehr zulässig)
- Urheberrechtliche Vorgaben: Zierpflicht – wie und wann