BALANCE. Informationen für pflegende Angehörige. Ein Leitfaden für die MHH
Umfangreiche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (Pflegezeit , Familienpflegezeitgesetz, Teilzeitbeschäftigung, Freistellungsmöglichkeiten, Sonderurlaub), den Leitungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung, Wohnformen, Soziale Leistungen zur Absicherung der Pflegeperson, Vorsorge, Kontakt- und Beratungsstellen sowie Studieren mit Pflegeverantwortung.
Organisation der (akut notwendigen) Pflege von Angehörigen
Es geschieht plötzlich und unerwartet - ein Familienmitglied erleidet einen gesundheitlichen Zusammenbruch und ist bis auf weiteres ein "Pflegefall". Was nun? Wer ist zu informieren? Was ist zu tun? Für diesen Ernstfall soll die folgende Checkliste für den akuten Pflegefall eine Hilfestellung sein. (Translation to english: checklist for sudden, urgent need for care)
Der Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit beantwortet alle Fragen, die Sie zum Thema Pflege wissen sollten. (Auch in Englisch, Türkisch und Russisch)
Das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) ist am 1. Juli 2008 als Artikel 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Kraft getreten. Ziel der Pflegezeit ist es, den Arbeitnehmer:innen zu ermöglichen, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung aber sozialversichert von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen. Das Arbeitsverhältnis ist durch die Pflegezeit nicht gefährdet, da für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die maximale Pflegezeit beträgt sechs Monate bzw. drei Monate bei begrenzten Lebenserwartung. Es müssen mindestens 14 Stunden wöchentlich für die Pflege aufgewendet werden und die wöchentliche Berufstätigkeit darf 30 Stunden nicht überschreiten. Zudem muss mindestens der Pflegegrad 1 bzw. eine begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten nachgewiesen werden. Für die Inanspruchnahme der Pflegezeit muss diese zehn Tage vor dem Beginn schriftlich mit Umfang, Zeitraum und nachgewiesener Pflegebedürftigkeit beim Arbeitgeber angekündigt werden.
Die Broschüre "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" vom Bundesminesterium erläutert die gesetzlichen Regelungen zur Pflege- und Familienpflegezeit.
Zur Kompensation von Verdiensteinbußen besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen (Quellen:BMFSFJ und "Wege zur Pflege" )
Die Broschüre "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" vom Bundesminesterium erläutert die gesetzlichen Regelungen zur Pflege- und Familienpflegezeit.
Das Familienpflegezeitgesetz setzt für Arbeitgeber:innen einen Anreiz, durch einen Entgeltvorschuss das Einkommen von Beschäftigten aufzustocken, die wegen der Pflege einer bzw. eines nahen Angehörigen für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Dadurch wird das Einkommen nur halb so stark reduziert wie die Arbeitszeit. Wenn beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden verringern, um Angehörige zu pflegen, erhalten sie ein Gehalt von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Zum Ausgleich müssen sie nach Beendigung der Familienpflegezeit wieder voll arbeiten, bekommen dann aber zunächst weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis die durch den Vorschuss vorab vergütete Arbeitszeit nachgearbeitet ist. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann den Vorschuss durch ein Bundesdarlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zinslos finanzieren.Das Ausfallrisiko, das durch Tod oder Erwerbsunfähigkeit der Pflegeperson entstehen kann, ist durch eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zertifizierte Familienpflegezeitversicherung abzudecken. Auch hier besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen, um Verdiensteinbußen auszugleichen. (Quellen: BMFSFJ und "Wege zur Pflege").
Hinweise für Tarifbeschäftigte zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit
Hilfreiche Mustervorlagen
Checkliste Freistellungen nach dem Pflege- und Familienpflegezeitgesetz
Muster Ankündigung von Familienpflegezeit
Muster Ankündigung von Pflegezeit
Muster Ankündigung der Begleitung in der letzten Lebensphase
Muster Ankündigung der Freistellung bei minderjährigen Pflegebedürftigen_Familienpflegezeit
Muster Ankündigung der Freistellung bei minderjährigen Pflegebedürftigen_Pflegezeit
Unterstützung durch das Personalmanagement
Die Dienstvereinbarungen der MHH (z.B. Telearbeit, mobiles Arbeiten) finden Sie im Organisationshandbuch. Die Tarifverträge finden Sie auf der Formularseite des Personalmanagments. Bei weiterführende Fragen stehen Ihnen die persönlichen Ansprechpartner:innen des Personalmanagements gerne zur Verfügung.
Ein Angehöriger ist pflegebedürftig - was nun? Eine Übersicht bietet die Familien-Seite des Personalmanagements mit Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit und für einen Betreuungsfall. Mit diesen und allen weiteren Fragen, die auftauchen, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege geht, können Sie sich gerne an Ihr:en persönlich:en Sachbearbeiter:in im Personalmanagement wenden.
Hinweise für Tarifbeschäftigte zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Notfallbetreuung bei Ausfall / zur Entlastung der Pflegeperson
Die MHH ist seit dem 1. Oktober 2017 Partnerbetrieb von Fluxx. Mit einem Betreuungsnotdienst für pflegende Angehörige hat die MHH ihr Portefolio an familienunterstützenden Maßnahmen erweitert.
Fluxx übernimmt in Notfällen spontan die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen, berät bei Betreuungsengpässen, begleitet außer Haus und stellt Fahrdienste zur Verfügung.
Fluxx ist ein Angebot von Stadt und Region Hannover und kann 24 Stunden täglich, an 7 Tagen die Woche über das Fluxxfon 0511 168 32110 erreicht werden. Für MHH Beschäftigte kostet eine Betreuungsstunde 3 Euro. Studierende sind über das Studentenwerk Hannover als Partnerbetrieb von Fluxx mit einem Stundensatz von 2 Euro dabei.
Weitere Informationen gibt es unter fluxx-hannover und im Gleichstellungsbüro der MHH.
Der Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V. vermittelt kurzfristig rund-um-die Uhr-Betreuung für Senior:innen in der Häuslichkeit und Arztbesuche außer Haus. Aus Mitteln der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag können Betreuungsleistungen, Grundpflege oder haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden.