Förderung beantragen
zum Förderantrag der Stabsstelle Fundraising
Hinweise zu Antragstellung und Förderung
Antragsberechtigt sind Mitarbeitende, Studierende und Promovierende der MHH. Wir prüfen die Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben automatisch bei allen Einrichtungen, die die Stabsstelle betreut:
- Förderstiftung MHH plus
- Gesellschaft der Freunde der MHH e.V.
- MHH-Alumni e.V.
- Annika Liese-Stiftung
- Brenzel-Stiftung
- Deutsche Suchtstiftung
- Elke und Dr. Rolf Ecklebe-Stiftung
- Friedrich und Alida Gehrke-Stiftung
- Georg und Christine Marx-Stiftung
- Tumorstiftung Medizinische Hochschule Hannover
- Zukunft stiften (hervorgegangen aus der H.-Drexler-Stiftung)
Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die der MHH unmittelbar oder mittelbar zugutekommen. Sie sollten einen Bezug zu Forschung, Lehre, Krankenversorgung, Familienfreundlichkeit, Campusleben oder Nachwuchsförderung haben. Auch die Durchführung von wissenschaftlichen Kongressen oder Symposien kann unterstützt werden. Grundsätzlich nicht förderfähig sind MHH-interne Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter (z.B. Mitarbeiterfeiern oder Betriebsausflüge).
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Förderantrag (Bitte geben Sie immer ein Beginn- und Enddatum an. Wenn Ihr Projekt Catering enthält, führen Sie diese Kosten unbedingt als Einzelposten im Finanzierungsplan auf.)
- Projektbeschreibung (im Word- oder PDF-Format)
Bitte senden Sie Ihren Antrag an foerderantrag@mh-hannover.de. Ihre Ansprechpartnerin in der Stabsstelle Fundraising ist Melanie Weldi, Telefon 0511 532-82608.
Im Rahmen der Nachwuchsförderung werden auch Kongressteilnahmen von MHH-Studierenden und Promovierenden finanziell unterstützt. Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller:in einen Vortrag hält oder ein Poster präsentiert. Bezuschusst werden bis zu 75 % der Kosten, max. 750 Euro. Der Zuschuss wird einmalig für eine Person gewährt. Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail an foerderantrag@mh-hannover.de mit folgenden Unterlagen:
- Infos zu Anlass, Ziel, Beginn und Dauer der Reise
- Nachweis über Annahme Ihres Vortrags oder Posters
- Empfehlungsschreiben Ihres Betreuers / Ihrer Betreuerin
- Kostenaufstellung
- ggf. Immatrikulationsnachweis
Förderanträge können laufend gestellt werden. Die Bearbeitungszeiten betragen in der Regel
- max. vier Wochen für Kongressstipendien.
- max. drei Monate für Projektvorhaben.
Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt vor Projektbeginn bzw. Reiseantritt und berücksichtigen Sie bei Ihrer zeitlichen Planung auch, dass für die Bereitstellung von Fördermitteln für Projektvorhaben in der Regel ein Drittmittelfonds eingerichtet werden muss.
Die Bereitstellung von Fördermitteln erfolgt in der Regel auf einem MHH-Drittmittelfonds. Reisekosten im Rahmen eines Kongressstipendiums werden direkt an die Antragstellenden erstattet. Eine direkte Kostenerstattung von anderen Fördermitteln ist nur in Ausnahmefällen (v.a. bei geringen Förderbeträgen) und nach vorheriger Absprache möglich.
Im Rahmen der Berichterstattung über geförderte Kongressteilnahmen ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Wenn Sie ein Kongressstipendium erhalten haben, wünschen wir uns ein Foto von Ihnen beim Vortrag oder mit Ihrem Poster sowie Infos zu Ihrer Teilnahme am Kongress anhand der folgenden Fragen:
- Name, Thema, Ablauf, Teilnehmeranzahl des Kongresses?
- Wann fand der Kongress statt?
- Wo fand der Kongress statt?
- An welchem Institut und zu welchem Thema promovieren Sie?
- Zu welchem Thema haben Sie einen Vortrag gehalten/Poster präsentiert? (Kurze Zusammenfassung des Inhaltes)
- Was haben Sie sich von der Teilnahme am Kongress versprochen?
- Welche Erfahrungen konnten Sie von Ihrer Reise mitnehmen?
Nach dem Abschluss des Projekts vereinbaren wir einen Foto-/Gesprächstermin mit Ihnen. Die Berichterstattung erfolgt in der Regel auf den MHH-eigenen Kanälen (Website, MHH Info, Social Media). In Einzelfällen fordert die Stabsstelle Fundraising über die Berichterstattung hinaus einen Projektbericht und/ oder einen Verwendungsnachweis an.
Bei allen geförderten Projekten ist in geeigneter Weise (z.B. auf der Website oder Ihren Social-Media-Kanälen, in Präsentationen, Flyern, Plakaten, Tagungsunterlagen oder Pressemitteilungen) auf die fördernde Einrichtung hinzuweisen. Bitte stimmen Sie die Darstellung mit der Stabsstelle Fundraising ab.
Bewilligungen können widerrufen werden, wenn
- ein erforderlicher Drittmittelfonds nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung eingerichtet wird.
- Fördermittel innerhalb eines Jahres nach Bereitstellung nicht nennenswert in Anspruch genommen werden.
- Mittel abweichend vom Bewilligungszweck verwendet werden.
- die Bewilligung auf Basis falscher Angaben erfolgt ist.