Du hast Fragen? Wir haben die Antworten!
Rahmenbedingungen
Der Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale Jahr ist ein freiwilliges Engagement in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen.
Grundsätzlich kann jeder Mensch der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, einen Freiwilligendienst ableisten. Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.
Der Bundesfreiwilligendienst hat keine Altersgrenze. Das Freiwillige Soziale Jahr hingegegen kann nur bis zum 27. Lebensjahr abgeleistet werden.
Zudem absolvieren unsere Bundesfreiwilligendienstleistenden das Seminar der Politische Bildung in einem Bildungszentrum. Für die Freiwilligen im FSJ können wir dieses Seminar selbst durchführen.
Für die Anrechnung oder Anerkennung an Schulen oder Universitäten hat die Dienstform keine Auswirkungen. Auch die Tätigkeiten und das Taschengeld sind identisch.
Ein Freiwilligendienst wird in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens achtzehn Monate geleistet.
Um einen Freiwilligendienst bei uns ableisten zu können, musst du mindestens 16 Jahre alt sein. In einigen Bereichen ist die Volljährigkeit eine Voraussetzung des Einsatzes.
Falls du nicht die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt, musst du deinen aktuellen Aufenthaltstitel bei uns vorlegen.
Je nach Einsatzbereich gibt es verschiedene Impfungen die verpflichtend sind. Hier eine Übersicht:
- zweifacher Impfschutz gegen Masern oder eine nachgewiesene Immunität (in allen Bereiche verpflichtend)
- zweifacher Impfschutz gegen Mumps und Röteln oder eine nachgewiesene Immunität (in der Kinderklinik und Kinderbetreuung)
- dreifacher Impfschutz + eventuelle Auffrischungsimpfung gegen Hepatitis B (in Bereich mit einem erhöhten Infektionsrisiko)
Bewerbung
Deine Bewerbung reichst du bitte über unser Online Bewerbungsportal ein. Sollte es bei der Onlinebewerbung zu Problemen kommen, kannst du deine Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail oder postalisch bei uns einreichen.
Es gibt keinen Bewerbungsschluss, um sich für einen regulären Freiwilligendienst bei uns zu bewerben.
Wenn alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei uns eingegangen sind, wirst du zu einer Vorstellungsrunde eingeladen. In dieser Runde geht es um das gegenseitige Kennenlernen, das Besprechen von Wünschen, Erwartungen und Möglichkeiten. Danach schauen wir, welche Einsatzstellen für dich in Frage kommen könnten. Nach der Vorstellungsrunde bei uns stellst du dich noch einmal persönlich in einem oder mehreren möglichen Einsatzbereichen vor und hospitierst dort. So finden wir den Bereich, der am besten zu dir passt und können dir nach einem positiven Feedback von beiden Seiten einen Platz im Freiwilligendienst an der MHH anbieten.
Einsatz
Unsere Einsatzmöglichkeiten findest du auf folgender Seite. Welche Plätze aktuell frei sind besprechen wir nach deiner Bewerbung in einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
Ein Freiwilligendienst bei uns wird grundsätzlich in Vollzeit mit 38,5 Stunden an 5 Tagen in der Woche abgeleistet. Wenn du bereits über 27 Jahre alt oder besondere Gründe nachweisen kannst, ist auch ein Freiwilligendienst in Teilzeit mit mindestens 21 Stunden in der Woche möglich. Besondere Gründe für einen Freiwilligendienst in Teilzeit sind beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Betreuung von eigenen Kindern oder die Pflege von Angehörigen.
Die konkreten Einsatzzeiten legt jeder Einsatzbereich selbst fest. Du kannst also regelmäßige Arbeitszeiten von Montag bis Freitag haben oder im Schichtbetrieb eingesetzt werden. Du wirst grundsätzlich nicht im Nachtdienst eingesetzt. Im Rahmen des Freiwilligendienstes ist es auch möglich, an bis zu zwei Wochenenden pro Monat und an Feiertagen eingesetzt zu werden.
Du erhältst eine Einarbeitung in deinem Einsatzbereich. Die Dauer der Einarbeitung ist je nach Einsatzgebiet unterschiedlich.
Zum einen steht dir in deiner Einsatzstelle ein/e Betreuer:in zur Verfügung, an den/die du dich wenden kannst, wenn du Fragen zu den alltäglichen Arbeitsabläufen hast. Zum anderen steht dir für alle Fragen rund um den Freiwilligendienst das Team des Büros für Freiwilligendienste zur Verfügung.
Bei einem zwöfmonatigen Dienst hast du einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub.
Finanzielles
Da es sich beim Freiwilligendienst um ein ehrenamtliches Engagement handelt, gibt es kein Gehalt im üblichen Sinne. Als Anerkennung für dein Engagement bekommst du ein Taschengeld in Höhe von 214,00 € - 600,00 € gezahlt. Wieviel Taschengeld in welchem Bereich gezahlt wird, besprechen wir gerne im Vorstellungsgespräch mit dir.
Der allgemeinrechtliche Anspruch (Altersgrenze) auf Kindergeld besteht auch während der Ableistung eines Freiwilligendienstes.
Eine Nebenbeschäftigung ist möglich, allerdings musst du diese bei uns beantragen und genehmigen lassen. Der zeitliche Umfang einer Nebentätigkeit darf 8 Stunden pro Woche sowie die tägliche Arbeitszeit inkl. des Freiwilligendienstes von 10 Stunden nicht überschreiten.
Die Beantragung von Wohngeld ist für dich prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, solltest du rechtzeitig vor Antritt des Freiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde klären.
Eine Unterkunft kann seitens der MHH leider nicht gestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, einen Platz im Studentenwohnheim zu beantragen. Leider kann durch die geringe Zimmeranzahl und die Hohe Nachfrage nur einem Bruchteil unserer Bewerber:innen ein Zimmer zugesprochen werden. Die Zimmervergabe wird nach Entfernungskilometern zum jetzigen Wohnort durchgeführt.
Im Falle einer Zimmerzusage, kommt es zu monatlichen Kosten von ca. 125 € und einer Kaution von 2 Monatsmieten.
Für dich besteht die Möglichkeit, vergünstigt mit Bus und Bahn im Großraumverkehr Hannover zu fahren, entweder mit dem Firmenabo der MHH oder mit der Jugendnetzcard der Üstra.
Da es sich beim Freiwilligendienst um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, bist du während der Freiwilligendienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der MHH gezahlt.
Seminare
In jedem Freiwilligendienst gibt es verpflichtende Seminare. Hier steht vor allem die Persönlichkeitsbildung im Vordergrund. Die Seminare werden von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Es müssen 25 Seminartage à 5 Wochen bei einer Dienstzeit von 12 Monaten absolviert werden.
Die Teilnahme an den Begleitseminaren ist verpflichtend. Insgesamt sind während eines zwölfmonatigen Einsatzes 25 Seminartage verpflichtend. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer werden die Seminartage entsprechend angepasst (z. B. 6 Monate = 15 Seminartage).
Freiwilligendienst und dann ?
Ja. Als Wartezeit für ein Studium zählt jedes Semester, in dem du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist. Also gilt die Zeit im Freiwilligendienst auch als Wartezeit. Je nach dem, für welchen Studiengang du dich bewirbst, kannst du durch das Ableisten eines Dienstes deine Zulassungschancen verbessern. Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die Freiwilligendienstzeit als Vorpraktikum anerkennen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Wenn du dich für einen Freiwilligendienst auf einer Bettenstation entscheidest, kann dieser später als Pflegepraktikum anerkannt werden. Ein nur dreimonatiger Einsatz in der Pflege ist in der Regel nicht möglich.
Wenn du den Freiwilligendienst bereits angetreten hast und dann eine Zusage für einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekommst, hast du die Möglichkeit, den Freiwilligendienst zu kündigen bzw. aufzulösen. Du kannst deinen Studienplatz aber auch um ein Jahr nach hinten verschieben, die Zusage bleibt in diesem Fall erhalten.
Der Freiwilligendienst kann sich positiv auf deine Bewerbung auswirken. Sprich uns gerne an, wenn du während deines Freiwilligendienstes ein Zwischenzeugnis benötigst. Eine Garantie für einen Ausbildungs- oder Studienplatz gibt es jedoch nicht.
Am Ende deines Freiwilligendienstes erhältst du ein Zeugnis, welches eine qualitative Bewertung deiner Arbeit beinhaltet. Ebenso können wir jederzeit für Behörden oder ähnliches eine Bescheinigung über deinen Freiwilligeneinsatz ausstellen.