Zulassungs- und Bewerbungsverfahren
Im Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft werden die Studienplätze über ein hochschuleigenes Zulassungsverfahren vergeben. In der Niedersächsischen Hochschulzulassungsverordnung (NHZVO) können Sie Details zur Studienplatzvergabe nachlesen. Bitte beachten Sie zudem die Zulassungsordnung.
Zulassungen für das erste Fachsemester sind immer nur zum Wintersemester eines jeden Jahres möglich.
Bewerbungsfrist: 01. Juni bis 15. Juli.
Bitte lesen Sie die Zulassungsordnung bevor Sie sich bewerben.
Zulassungskriterien:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abitur, Fachgebundene Hochschulreife [Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Gesundheit (erworben durch einen Fachoberschulabschluss mit fachlichem Teil „Gesundheit“)] oder,
- Berufsausbildung: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Medizinische*r Fachangestellte*r, Operationstechnische*r Assistent*in, Psychotherapeut*in, Pflegefachfrau oder -mann + 3 Jahre Berufserfahrung.
- Nachweis über ein Vorpraktikum: 4 Wochen Vollzeit im geburtshilflichen Bereich, nicht älter als 2 Jahre (muss vor Ablauf der Bewerbungsfrist absolviert sein).
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, das die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Hebammenberufs bestätigt (Vordruck: Seite 10 der Zulassungsordnung).
- Nachweis über Masernimpfungen müssen bei Unterschreiben eines Ausbildungsvertrages vorhanden sein.
Bitte beachten Sie:
Es hängt sowohl von Ihrer Staatsangehörigkeit als auch vom Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ab, ob Sie sich über den MHH OnlineCampus oder Uni Assist bewerben müssen. Die Kriterien für eine Bewerbung über UniAssist entsprechen denen für Human- oder Zahnmedizin und sind in der folgenden Übersicht zu finden.
Bitte nehmen Sie auch die gegebenenfalls erforderlichen Sprachnachweise (Kategorie A+ und A) zur Kenntnis.
Die Unterlagen müssen über das hochschuleigene Bewerbungsportal eingereicht und im Falle der Zulassung im Original vorgelegt werden. Bewahren Sie deshalb alle Dokumente sorgfältig auf!
Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten der Bewerber/innen unterliegen dem Datenschutz. Die Datenschutzhinweise der Medizinischen Hochschule Hannover können Sie hier einsehen.
Das Auswahlverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Abschlussnote des höchsten Bildungsabschlusses sowie gegebenenfalls relevanter Berufsausbildungen, Wartezeit und ehrenamtlicher Tätigkeiten. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Quoten sowie Regelungen zum Zweitstudium beachtet. Die ausgewählten Bewerber:innen werden ab Ende Juli informiert.
Wenn Sie zum Studium zugelassen werden, können Sie drei Wunschkliniken aus unserer Partnerliste angeben. Sie brauchen sich nicht selber um eine Praxisklinik zu kümmern.