Arbeitsgrundsätze | Gesetzliche Grundlagen

Das CTC arbeitet nach den gültigen Vorgaben
    

  • der Teile 1 und 2  des EU-Leitfadens der Guten Herstellungspraxis (good manufacturing practice – GMP) 
  • des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzeneimittelgesetz - AMG)
  • des Gesetezs zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz -TFG)
  • des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz- TPG)
  • der Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (AMWHV)
  •  der Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-GewV)
  • der relevanten Richtlinien erarbeitet vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des PEI (RiLiBÄK)
  • sowie sonstiger relevanter Regelungen und Vorschriften.