Famulatur in der Rechtsmedizin

Eine Famulatur in der Rechtsmedizin wird vom Landesprüfungsamt unter der Vorraussetzung, dass die restlichen drei Monate jeweils stationär, ambulant und hausärtzlich absolviert werden, voll anerkannt.

 

Hinweis:
Für Famulaturen in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr ist am 30.06. eines jeden Jahres Bewerbungsschluss.
Für Famulaturen  in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer ist am 31.12. eines jeden Jahres Bewerbungsschluss.

Bewerbungen für Zeiten außerhalb der Ferien sind jederzeit möglich.

Kontakt über das Sekretariat