Grundlagen der Versuchstierkunde (BCM WP 19b)
Qualifikationsziel
Die Vorlesungsreihe vermittelt die geforderten theoretischen Kenntnisse nach §9 TierSchG und gemäß Anlage 1 der TierSchVersV zum Nachweis der Sachkunde für die Mitarbeit in Tierversuchen. Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme am praktischen Grundmodul „Tierexperimentelle Techniken“ bzw. „Basic Laboratory Animal Module“ (BMC WP 19c).
Kompetenzen
Die Studierenden verfügen nach erfolgreichem Abschluss der Vorlesung über versuchstierkundliche Grundkenntnisse und können somit die gesetzlich geforderten theoretischen Kenntnisse nach §9 TierSchG und gemäß Anlage 1 der TierSchVersV nachweisen. Wird aufbauend auf dieser Veranstaltung das praktische Grundmodul „Tierexperimentelle Techniken“ bzw. „Basic Laboratory Animal Module“ absolviert, verfügen die Teilnehmer über eine Basis-Sachkunde, die für die Mitarbeit in tierexperimentellen Projekten notwendig ist. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Vorlesungsreihe und dem Grundmodul erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat, mit dem sie bei den zuständigen Behörden die Mitarbeit in Tierversuchen beantragen können. Weiterhin vermittelt die Vorlesungsreihe zusammen mit dem Grundmodul eine Grundlage zur gesellschaftspolitischen Bewertung der Verwendung von Tieren in der Forschung. Die oben beschriebenen Veranstaltungen qualifizieren für Berufsfelder, in denen tierexperimentelle Arbeiten oder das Töten von Tieren zum Zwecke der Gewebeentnahme Bestandteil sind. Die Vorlesungsreihe entspricht dem Consensus-Papier der “National Competent Authorities for the implementation 2010/63EU on the protection of animals used for scientific purposes“.