Tierexperimentelle Methoden (BCM WP 19c)

Copyright: Trulley, Philipp / Zellbiochemie / MHH

Qualifikationsziel
Durch eine erfolgreiche Teilnahme werden die nach §9 TierSchG und gemäß Anlage 1 der TierSchVersV geforderten praktischen Fähigkeiten zum Erhalt der Sachkunde für die Mitarbeit in Tierversuchen nachgewiesen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesungsreihe „Grundlagen der Versuchstierkunde“ oder „Basics in Laboratory Animal Science“.

Kompetenzen
Das Grundmodul „Tierexperimentelle Techniken“ bzw. die englischsprachige Veranstaltung „Basic Laboratory Animal Module“ vermittelt grundlegende praktische Fähigkeiten zum Umgang mit den häufigsten Versuchstierspezies (Nager). Zusammen mit der Vorlesungsreihe „Grundlagen der Versuchstierkunde“ („Basics in Laboratory Animal Science“) wird der sachkundige Umgang mit Versuchstieren gem. § 9 TierSchG vermittelt und versetzt die Teilnehmer/innen in die Lage, einfache Eingriffe an kleinen Versuchstieren sachverständig durchführen zu können.  Nach erfolgreicher Teilnahme an der Vorlesungsreihe und dem Grundmodul erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat, mit dem sie bei den zuständigen Behörden die Mitarbeit in Tierversuchen beantragen können. Weiterhin vermittelt die Vorlesungsreihe zusammen mit dem Grundmodul eine Grundlage zur gesellschaftspolitischen Bewertung der Verwendung von Tieren in der Forschung. Die oben beschriebenen Veranstaltungen qualifizieren für Berufsfelder, in denen tierexperimentelle Arbeiten oder das Töten von Tieren zum Zwecke der Gewebeentnahme Bestandteil sind. Vertiefend können Aufbaumodule belegt werden (BCM WP19d). Das Grundmodul „Tierexperimentelle Techniken“ entspricht dem Consensus-Papier der “National Competent Authorities for the implementation 2010/63EU on the protection of animals used for scientific purposes.