Informationen für Ärzte
Aufgrund eines GBA-Beschlusses vom 01.01.2006 müssen alle Perinatalzentren Level 1 die von ihnen betreuten Frühgeborenen mit einem GG von < 1500 g im Alter von 2 Jahren entwicklungsneurologisch nachuntersuchen, so auch die MHH. Neben einer körperlichen Untersuchung und Erhebung der biometrischen Daten erfolgt eine differenzierte Untersuchung der psychomotorischen Entwicklung mittels Bayley II- oder Griffith-Skalen. Die Eltern werden bereits vor der Entlassung aus der Klinik über die Nachuntersuchung informiert. Die konkrete Terminvereinbraung erfolgt 6 - 8 Wochen vor dem eigentlichen Termin durch eine schriftliche Einladung aus der Ambulanz. Wir möchten hiermit alle Kinderärzte, die die entsprechenden Frühgeborenen betreuen, herzlich bitten, die entsprechende Überweisung auszustellen. Selbstverständlich erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit den Ergebnissen der Untersuchung und den entsprechenden sich aus den Befunden ergebenden Empfehlungen.
Derzeit läuft in Niedersachsen und Bremen das Projekt "Nachuntersuchung von Frühgeborenen mit einem Gestationsalter unterhalb der vollendeten 28. Schwangerschaftswoche". Das Projekt sieht standadisiert befundete und dokumentierte Untersuchungen der Frühgeborenen in den Kinderkliniken oder in Sozialpädiatrischen Zentren zu derzeit drei festgelegten Zeitpunkten im Kindesalter vor:
- korrigiertes Alter von 6 Monaten
- korrigiertes Alter von 2 Jahren
- chronologisches Alter von 5 Jahren.
Alle Kinderkliniken in Niedersachsen und Bremen, die Frühgeborene mit einem GA < 28 SSW betreuen, nehmen an dem Projekt teil. Das Projekt hat als Hauptziel die Weiterentwicklung der Versorgungsqualität von sehr kleinen Frühgeborenen. Es handelt sich dabei um den erstmaligen Ansatz einer sektorübergreifenden Qualitätsanalyse. Das Projekt greift nicht in die derzeitige Versorgung der Frühgeborenen ein, sondern soll flächendeckend valide Daten zur Langzeitentwicklung von Frühgeborenen liefern und ferner den Informationsaustausch zwischen allen an der Versorgung dieser Kinder Beteiligten weiter unterstützen. Die Eltern wurden schon in der Klinik über das Projekt informiert und haben sich dort zur Teilnahme bereit erklärt. Die Terminvereinbarung mit den Eltern wird direkt von der Klinik bzw. dem SPZ vorgenommen. Auch hier möchten wir alle Kinderärzte bitten, mit ihrer Überweisung einen Beitrag dazu zu leisten, das Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Besteht von Ihrer Seite Interesse, mehr über das Projekt zu erfahren, können Sie gerne eine ausführlichere Projektbeschreibung unter folgender Adresse anfordern: Gabriele Damm, Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen, Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen, Tel-Nr. 0511/380 2507, Fax: 0511/380 2118, Email: gabriele.damm@zq-aekn.de
Im Falle eines Heimmonitorings werden in der Regel Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz überwacht. Entsprechend den Empfehlungen der American Academy of Pediatrics (Apnea, Sudden Infant Death Syndrome, and Home Monitoring. Pediatrics 2003;111:914-917) werden für das Heimmonitoring ausschließlich Monitore mit Speicherfunktion (betrifft sowohl die Speicherung von primär durch die individuelle Festlegung von Grenzwerten für Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz definierten Ereignissen als auch die kontinuierliche Speicherung der letzten 36 Stunden Aufzeichnungszeit) verwendet. Die Aufzeichnungen der Heimmonitore können mittels einer entsprechenden Software digitalisiert und am Computer betrachtet werden. Dadurch wird eine objektive Bewertung der Ereignisse möglich. Außerdem kann genau eingesehen werden, wann und für welche Dauer der Monitor eingesetzt wurde.
Die Indikationen für eine Heimmonitorüberwachung und die Dauer des Heimmonitorings variieren in Abhängigkeit von der jeweils zugrunde liegenden Pathologie.
Frühgeborene mit einer persistierenden Apnoe-Bradykardiesymptomatik werden in der Regel bis 4 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin überwacht, weil dann in nahezu 100% der Fälle die Symptomatik sistiert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Überwachungsintervall um jeweils 4 Wochen verlängert.
Säuglinge, die wegen Sauerstoffpflichtigkeit überwacht werden, sollten in der Regel 1 - 2 Monate über das Ende der Sauerstoffpflichtigkeit hinaus überwacht. Fällt dieser Zeitpunkt in die Wintersaison mit dem erhöhten Risiko für pulmonale Infekte, wird in der Regel bis zum Ende der Wintersaison überwacht.
Ähnlich werden tracheotomierte Kinder 1 - 2 Monate über den Zeitpunkt des Tracheostomaverschlusses hinaus überwacht, bei zusätzlichem Sauerstoffbedarf ggfs. natürlich länger.
Säuglinge nach einem lebensbedrohlichen Ereignis sollten für 4 Wochen überwacht werden, da in dieser Zeit das Wiederholungsrisiko für ein derartiges Ereignis bei etwa 30% liegt.
Die Indikation für ein Heimmonitoring bei SIDS-Geschwisterkindern ist in der Regel die elterliche Sorge, dass derartiges wieder passiert. Medizinisch ist eine derartige Überwachung nur schwer zu begründen, da zum einen das Risiko für das Geschwisterkind, ebenfalls an SIDS zu versterben, nur gering erhöht ist und z.B. Säuglinge rauchender Eltern bzw. Säuglinge, die auf dem Bauch schlafen gelegt werden ein deutlich höheres Risiko haben, aber nicht überwacht werden, und zum anderen keine Daten existieren, die belegen, dass ein Heimmonitoring tatsächlich den plötzlichen Kindstod verhindert. Wenn allerdings in einer Familie zwei Kinder an SIDS verstorben sind, so besteht eine eindeutige medizinische Indikation zur Monitorüberwachung. Im Prinzip sollte die Überwachung für die ersten 9 Lebensmonate erfolgen, da sich in diesem Zeitraum 95% aller SISD-Fälle ereignen. Die restlichen 5% der Fälle ereignen sich bis zum 5. Lebensjahr. Hat sich der plötzliche Kindstod des Geschwisterkindes in einem Alter von mehr als 9 Monaten ereignet, soll 1 Monat über den Todeszeitpunkt des Geschwisterkindes hinaus überwacht werden. Auch hier ist es sehr wichtig, dass ein Eventrecording erfolgt.