Institut für Psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung (IPAW)
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
willkommen auf der Internetseite unserer Ausbildungsstätte für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Wir freuen uns darüber, dass Sie über eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Vertiefungsgebiet „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ im IPAW an der Medizinischen Hochschule Hannover nachdenken. Auf folgenden Internetseiten haben wir die wichtigsten Informationen über die Ausbildung, die Voraussetzungen zur Aufnahme, Anmeldeverfahren, Ziele und Bestandteile der Ausbildung, Ausbildungsverlauf und Kosten für Sie zusammengestellt.
Psychologischer Leiter der Ausbildungsstätte (Organisation, Psychiatrie) | Ärztlicher Leiter der Ausbildungsstätte | Psychologischer Leiter der Ausbildungsstätte (Psychosomatik) |
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Prof. Dr. Gregor Szycik | Prof. Dr. Stefan Bleich | Prof. Dr. Martina de Zwaan |
Informationen zur Ausbildung
Die tiefenpsychologisch ausgerichtete Psychotherapieaus- und Weiterbildung begleitet die Geschichte des Zentrums Psychologische Medizin, jetzt Zentrum für Seelische Gesundheit, seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie richtete sich an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem ärztlichen und psychologischen Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Klinik, um ihnen eine begleitende, praxisbezogene psychotherapeutische Qualifikation zu ermöglichen.
Inzwischen ist die psychotherapeutische Weiterbildung Bestandteil der verschiedenen Facharztbezeichnungen geworden. Mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) 1998 ergab sich die Möglichkeit, eine Ausbildungsstätte an der MHH nach dem PsychThG zu gründen. Im Februar 2000 wurde das IPAW als Ausbildungsstätte zugelassen. Das IPAW ist eine Einrichtung der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie und der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie in der Gesamtträgerschaft der Medizinischen Hochschule Hannover.
Das IPAW hat die Ausbildung psychologischer und ärztlicher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie zum Ziel. Im Vordergrund steht die Berücksichtigung aller theoretischen und praktischen Aus- und Weiterbildungserfordernisse für die zukünftigen psychologischen und ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten .
Die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie zur Psychologischen Psychotherapeutin und zum Psychologischen Psychotherapeuten hat zum Ziel die Qualifizierung zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Durchführung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und die Vorbereitung auf die staatliche Prüfung, deren Bestehen die Voraussetzung zur Erteilung der Approbation ist.
Die Inhalte der Ausbildung berücksichtigen die gesetzlich geregelten Anforderungen, welche im Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) verankert sind.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können sich unsere Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen mit der ausgestellten „Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen“ für die staatliche Prüfung bei der zuständigen Behörde anmelden. Im Bundesland Niedersachsen ist dies der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Der NiZzA organisiert zweimal jährlich (im März und im August; die genauen Prüfungstermine werden auf der Internetseite vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen veröffentlicht) die Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten unsere Absolventinnen und -absolventen über NiZzA eine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut und ein Zeugnis, aus dem das Vertiefungsverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) hervorgeht. Zusätzlich stellt das IPAW ein Abschlusszeugnis aus.
In der Ausbildung soll theoretisches Wissen zu den wichtigsten tiefenpsychologischen Modellen der Entwicklungspsychologie und den Theorien der Störungsgenese (Konfliktmodell, Objektbeziehungs-Theorie, Selbst-Psychologie, Ich-Psychologie) vermitteln werden. Dieses Wissen soll handlungssicher im Rahmen der Erstkontakte und Diagnostik angewendet werden und in einen Therapieplan und einen Psychotherapieantrag umgesetzt werden können. Der Ausbildungsteilnehmer soll im Weiteren befähigt werden, auf der Basis dieses Therapieplans und unter regelmäßiger Supervision den Patienten eigenständig und sicher im Rahmen des tiefenpsychologischen Therapiemodells zu behandeln. Dem Aspekt der Beziehungsgestaltung im therapeutischen Setting kommt dabei sowohl unter diagnostischen wie auch unter therapeutischen Gesichtspunkten besondere Bedeutung zu.
Zur Ausbildung berechtigt sind grundsätzlich Absolventinnen und Absolventen eines universitären Psychologiestudiums mit dem Abschluss Dipl.-Psych. bzw. M.Sc. Psychologie, deren Studium das Fach Klinische Psychologie enthielt. Bei Masterabschlüssen in Psychologie, die auf Bachelorabschlüssen in einem anderen Fach als Psychologie erfolgt sind, ist stets die Eignung individuell mit dem Landesprüfungsamt zu klären.
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) hat die Aufgaben des Landesprüfungsamtes in Niedersachsen inne. Der NiZzA kann alleine und verbindlich die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung im IPAW prüfen. Gerne können wir bei Ihrer Bewerbung Ihren Abschluss diesbezüglich vorabprüfen. Endgültige Entscheidung über die Eignung des Abschlusses kann allerdings nur durch NiZzA getroffen werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Prüfungsämter verschiedener Bundesländer die Abschlusszeugnisse der Universitäten unterschiedlich bezüglich der Eignung bewerten. Insbesondere betrifft dies ausländische Abschlüsse. Daher empfehlen wir eine rechtzeitige Prüfung des eigenen Studienabschlusses auf Eignung für die Ausbildung (insbesondere bei ausländischen Abschlüssen) bei dem NiZzA.
Die Ausbildung am IPAW beginnt einmal im Jahr.
Die Ausbildung am IPAW ist grundsätzlich kostenlos. Wir erheben auch keine „versteckten“ oder zusätzlichen Gebühren. Es gibt also keine Gebühren für die Vorstellungsgespräche, keine Gebühren für die Prüfung, oder Gebühren für die Nutzung mobiler Kartenlesegeräte oder der Abrechnungssoftware etc.
Lediglich die Kosten der Selbsterfahrung müssen selbstständig getragen werden. Wir empfehlen eine Kombination von Einzel- und Gruppenselbsterfahrung, wodurch die individuellen Kosten reduziert werden können.
Wir bieten derzeit zwei Ausbildungsmodelle an: Stipendium basiert und im Angestelltenverhältnis.
Im Stipendium basierten Modell (interne Ausbildung) bieten wir derzeit jährlich ca. zehn Bewerberinnen bzw. Bewerbern die Möglichkeit zur Ausbildung an, welche an eine Tätigkeit im Zentrum für Seelische Gesundheit der MHH gekoppelt ist. Dabei erhalten die Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Dauer von maximal drei Jahren (Dauer der Ausbildung) ein monatliches Stipendiumsentgelt in Höhe von derzeit 1000 EUR brutto (ca. 780 EUR netto).
Die Ausbildung im Angestelltenverhältnis (externe Ausbildung) erfolgt in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern. Diese stellen die Bewerberinnen bzw. Bewerber in regulären, zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen in ihren Kliniken an und ermöglichen diesen durch Arbeitsfreistellungsvereinbarungen die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen im IPAW in Hannover. Meistens erfolgt eine Einstellung entsprechend 50% E13 TV-L. Die Anzahl der Ausbildungsplätze im Angestelltenverhältnis variiert jährlich in Abhängigkeit der uns durch unsere Kooperationskliniken zur Verfügung gestellten Plätze und beträgt meistens ca. 3 bis 5 Plätze.
Bei regulärem Ausbildungsverlauf sind Sie somit finanziell mindestens auf dem Niveau des Stipendiums abgesichert und brauchen sich um weitere Finanzierung der Ausbildung oder zusätzliche Nebenjobs nicht zu kümmern. Im internen Ausbildungsweg besteht zudem die Möglichkeit zusätzliche Einnahmen über Beteiligung an gutachterlichen Tätigkeiten zu erzielen.
Die Dauer der Ausbildung hängt von der individuellen Leistung der Ausbildungsteilnehmerin bzw. des -teilnehmers ab. Sie unterschreitet jedoch nicht die gesetzliche Mindestvorgabe von drei Jahren.
Das Ausbildungscurriculum ist so konzipiert, dass es ohne weiteres möglich ist, alle Ausbildungsbestandteile in der Frist von drei Jahren zu absolvieren. Die meisten Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer unserer Ausbildungsstäte schließen ihre Ausbildung mit der staatlichen Prüfung am Ende der drei Jahre ab.
Im internen Ausbildungsmodell (siehe Unterpunkt "Ausbildungseinnahmen") erhalten Sie abgesehen vonder Selbsterfahrung alle Ausbildungsbausteine „aus einer Hand“ in der MHH. Die einzelnen Ausbildungselemente sind zeitlich aufeinander abgestimmt und bereits für Sie organisiert. Sie brauchen nur unserem Curriculum zu folgen und werden nach drei Jahren die Prüfung antreten können. Selbstverständlich sind aber auch individuelle Abweichungen von dem Ablauf möglich. Solche Abweichungen stehen meist im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Tätigkeit (Promotion) oder persönlichen Veränderungen (Familiengründung, Nachwuchs).
Im externen Modell absolvieren Sie die Praktische Tätigkeit I und II (PsychTh-APrV § 2.2.1 und 2.2.2) in einer unserer Kooperationskliniken, die sich in der Region um Hannover befinden. Alle sonstigen Ausbildungsbausteine absolvieren Sie ähnlich dem internen Modell im IPAW. Auch Ausbildungsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer im externen Modell wünschen manchmal individuelle Anpassungen ihrer Ausbildung. Hier finden wir ebenfalls immer passende individuelle Lösungen.
Ausbildungsbestandteile
Umfang: mindestens ein Jahr mit mindestens 1200 Stunden Tätigkeit in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten.
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel innerhalb der ersten 13 Monate der Ausbildung. Nach dem Start im Oktober haben Sie die Möglichkeit, sich während des ersten Monats auf Ihre Tätigkeit innerhalb der (teil-)stationären Versorgung vorzubereiten und einzuarbeiten. Hier werden Ihnen die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer des vorhergehenden Ausbildungsjahrgangs behilflich sein. Am Ende der Praktischen Tätigkeit 1 werden Sie dann selbst die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der neuen Ausbildungsgruppe in ihre Tätigkeit einarbeiten können. Sie sind in „Vollzeit“ auf den Stationen bzw. Tageskliniken eingesetzt und werden für die Teilnahme an anderen Ausbildungsbausteinen freigestellt. Die Zuordnung zu den verschiedenen Einsatzorten erfolgt nach betrieblichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und Fertigkeiten. Ausbildungsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer, die die Ausbildung in unseren Kooperationskliniken absolvieren, werden dort entsprechend individueller Absprachen eingesetzt.
Innerhalb dieses Ausbildungsbausteins muss die Beteiligung an der Behandlung von mindestens 30 Patientinnen bzw. Patienten (darunter mindestens vier Behandlungen mit Einbezug der Familie oder des Sozialpartners) fallbezogen unter Angabe von Umfang und Dauer dokumentiert werden.
Umfang: mindestens 6 Monate mit mindestens 600 Stunden Tätigkeit.
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel direkt nach Abschluss des „Psychiatrie Jahres“. Für die Dauer von mindestens einem Jahr sind Sie an mindestens einem Tag in der Woche an Tätigkeiten innerhalb des Zentrums für Seelische Gesundheit der MHH beteiligt. Ausbildungsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer, die die Ausbildung in unseren Kooperationskliniken absolvieren werden dort entsprechend individueller Absprachen eingesetzt.
Umfang: mindestens 600 Stunden.
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit. Die theoretische Ausbildung erfolgt bei uns vorwiegend in Form von Wochenendveranstaltungen (meistens freitagnachmittags und samstags ganztägig, insgesamt ca. 40 Termine vorwiegend innerhalb der ersten zwei Jahre der Ausbildung) und Unterrichtseinheiten unterhalb der Woche im Rahmen der klinikinternen Fortbildungsmaßnahmen. Einzelne Wochenendveranstaltungen können nach Absprache kostenneutral im Rahmen des Curriculums anderer Ausbildungsjahrgänge nachgeholt werden. Zusätzlich dürfen Sie die Veranstaltungen unseres verhaltenstherapeutischen Schwesterninstitutes (AVVM) besuchen. Sie dürfen selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten auch mehr als die 600 Theoriestunden im Rahmen Ihrer Ausbildung bei uns absolvieren.
Umfang: mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens 50 Stunden Einzel- und 100 Stunden Gruppensupervision.
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel in der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit. Die Behandlung ambulanter Patientinnen und Patienten findet innerhalb unserer psychotherapeutischen Institutsambulanz statt. Für den erfolgreichen Abschluss dieses Ausbildungsbausteins sind am IPAW mindestens 600 Behandlungsstunden zu absolvieren.
Für die Supervision stellen wir eine Liste mit vom IPAW anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren zur Verfügung. Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer organisieren sich selbstständig ihre Supervision, indem sie direkt Kontakt zu einer Supervisorin oder einem Supervisor aufnehmen. Die Gruppensupervision erfolgt in Gruppen von mindestens vier Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern.
Während der praktischen Ausbildung haben die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über von ihnen durchgeführte Behandlungen zu erstellen. Zwei dieser Falldarstellungen stellen die Grundlage für einen Teil der mündlichen Prüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. Psychologischen Psychotherapeuten dar.
Umfang: mindestens 120 Stunden.
Die Selbsterfahrung stellt den einzigen Ausbildungsbestandteil dar, für den Gebühren anfallen. Unsere Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer vereinbaren ihre Selbsterfahrung individuell mit unseren Selbsterfahrungsleiterinnen bzw. -leitern. Wir empfehlen, sowohl Einzel- als auch Gruppenselbsterfahrung wahrzunehmenn, wodurch die individuellen Kosten reduziert werden können.
Umfang: mindestens 930 Stunden.
Der Umfang der „freien Spitze“ ergibt sich aus der Diskrepanz zwischen der vorgeschriebenen Mindeststundenzahl für die gesamte Ausbildung (4200 Stunden) und der Summe der Mindeststundenzahlen für die einzelnen Ausbildungsbausteine. Die „freie Spitze“ kann von den Ausbildungsinstituten frei gestaltet werden.
Am IPAW werden für die „freie Spitze“ folgende Tätigkeiten angerechnet:
- Forschungstätigkeit (Nachweis durch Bescheinigung der Leiterin bzw. des Leiters der Forschungsarbeitsgruppe)
- Literaturstudium
- Dokumentationstätigkeiten im Rahmen der praktischen Ausbildung
- Vor- und Nachbereitung der Supervision
- Teilnahme an Kongressen und Weiterbildungen (es werden die nachgewiesenen Fortbildungspunkte angerechnet)
- Über das Mindestkontingent hinausgehend absolvierte Stunden in den verschiedenen Ausbildungsbausteinen
- Probatorik
Die staatliche Prüfung erfolgt in zwei Schritten (schriftlich und mündlich) und wird in Niedersachsen durch den Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) organisiert. Die Prüfungstermine dürfen frühestens zwei Monate vor Ablauf der dreijährigen Mindestausbildungsdauer liegen, wobei die schriftliche Prüfung zu festen Terminen zweimal im Jahr (März und August) erfolgt. Die mündliche Prüfung erfolgt danach für gewöhnlich in den Räumlichkeiten unserer Ausbildungsstätte. Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie sich bei dem NiZzA mit der von uns ausgestellten „Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen“ anmelden.
Die Bescheinigung erhalten Sie von uns, nachdem Sie alle notwendigen Ausbildungsleistungen erbracht haben und die Dokumentation der von Ihnen durchgeführten Behandlungen entsprechend unserer Vorgaben vorgenommen haben. Wir empfehlen Ihnen, die Überprüfung Ihrer Ausbildungsleistungen frühzeitig vorzunehmen, damit Sie nicht unnötig die Deadline bei dem NiZzA verpassen (meistens um den 10. Januar bzw. den 10. Juni). Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung können Sie die Erteilung der Approbation bei dem NiZzA beantragen.
Mit der Approbation, dem Fachkundennachweis (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und ggf. den Nachweisen der Zusatzqualifikationen können Sie die Eintragung in das Arztregister der zuständigen Ärztekammer beantragen.
Die Ausbildung endet nach Bestehen der staatlichen Prüfung bzw. nach endgültigem Nichtbestehen der Prüfung (PsychTh-APrV § 12.3) oder spätestens sechs Jahre nach Ihrem Ausbildungsstart. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit über die sechs Jahre hinaus bedarf einer individuellen Regelung mit dem Ausbildungsinstitut.
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Das Institut für Psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung (IPAW) der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sucht Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). Es besteht die Möglichkeit zu promovieren.
Das Institut ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemäß § 6 PsychThG mit dem Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Die Ausbildung findet in enger Vernetzung mit allen Einrichtungen eines renommierten Klinikums der Maximalversorgung, der MHH, statt. Das bedeutet einerseits, dass Patientinnen und Patienten nicht nur aus den ambulanten und stationären Bereichen von Psychiatrie und Psychosomatik zugewiesen werden, sondern auch unterschiedlichste Störungsbilder aus der Neurologie, dem Zentrum für seltene Erkrankungen, der Gynäkologie und vielen anderen Kliniken mit der Bitte um Mitbehandlung vorstellig werden. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass die genannten und andere Abteilungen und Einrichtungen der MHH zur Unterstützung bei Diagnostik und Behandlung für schwere oder unklare Fälle angesprochen werden.
Zudem haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung die Möglichkeit sich an Forschungsarbeiten zu beteiligen und bei entsprechendem Interesse auch eine Promotion abzuschließen.
Unsere Ausbildung ist so angelegt, dass sie in drei Jahren abgeschlossen werden kann.
Wir bieten derzeit zwei Ausbildungswege ("intern" und "extern") an. Beide Wege sind für Sie weitgehend kostenfrei (keine Ausbildungsgebühren). Lediglich die Kosten für die Selbsterfahrung müssen selbst getragen werden.
Im „internen“ Ausbildungsweg kann die komplette Ausbildung einschließlich aller Praxisanteile in den verschiedenen Abteilungen der MHH absolviert werden. Die Ausbildungsteilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten während der ersten drei Jahre der Ausbildung ein Stipendiumsentgelt in Höhe von derzeit 1000 Euro brutto monatlich. Die Tätigkeitsfelder in den psychiatrischen Bereichen „Krisenintervention“, „Abhängigkeitserkrankungen“ und „affektive Störungen“ sowie Klinische Psychologie mit dem Schwerpunkt „Sexualmedizin und Sexualtherapie“ bieten vielfältige Möglichkeiten, klinische Erfahrungen unter Anleitung und Supervision zu sammeln um auf die eigenverantwortliche therapeutische Arbeit gut vorbereitet zu werden.
Im „externen“ Ausbildungsweg vermitteln wir Sie an eine unserer Kooperationskliniken, wo Sie einen regulären Arbeitsvertrag mit reduzierter Stundenzahl erhalten. Die Ausbildungsbestandteile werden dann sowohl in der Kooperationsklinik als auch bei uns im Ausbildungsinstitut absolviert.
Wir bieten sehr interessante Arbeitsfelder in multiprofessionellen Teams, vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten und sehr gute Fort- und Weiterbildungsangebote an.
PD Dr. Gregor Szycik
Institut für Psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung (IPAW)
Podbielskistr. 162, 30177 Hannover
Bitte vermerken Sie deutlich in der Überschrift Ihrer Bewerbung, ob Sie an den „internen“ oder den „externen“ Ausbildungsweg oder an beiden Ausbildungswegen interessiert sind und ob Sie sich für die verhaltenstherapeutische oder für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapieausbildung bewerben.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Motivationsschreiben bei, ein kurzes Anschreiben reicht uns aus. Zusätzlich benötigen wir einen Lebenslauf, Nachweise/Zeugnisse von Studienabschlüssen (Diplom, Bachelor und Master), Nachweise von Praktika, Angaben zur Zusatzqualifikationen, Forschungserfahrung (Poster, Publikationen, Forschungskenntnisse oder -erfahrungen) und besonderen Engagements.
Nachdem wir Ihre Bewerbungsunterlagen bis Mitte April erhalten haben, werden wir diese mit Interesse durchschauen. Zum Ende Mai werden wir dann die Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber zu kurzen Vorstellungsgesprächen zu uns nach Hannover einladen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen erteilen wir dann Ausbildungsplatzzusagen und bitten um verbindliche Zusage der Annahme des Ausbildungsplatzes.
Leider haben wir immer wieder weniger Ausbildungsplätze als Bewerberinnen bzw. Bewerber, so dass wir nicht allen eine Ausbildungsplatzzusage sofort erteilen können. Erfahrungsgemäß werden aber immer einige Ausbildungsplätze noch kurz vor dem Start der Ausbildung frei, oder wir erhalten weitere Ausbildungsplätze bei unseren Kooperationspartnern. Für diese Fälle behalten wir Ihre Bewerbungsunterlagen auf unserer Nachrückerliste und können Ihnen ggf. noch zu einem etwas späteren Zeitpunkt einen Ausbildungsplatz anbieten.
Reisekosten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Als universitäre Einrichtung sind wir besonders an Ausbildungsbewerberinnen und -bewerbern interessiert, die eine Promotion anstreben.
Vorteilhaft sind somit bereits zuvor gesammelte Erfahrungen in wissenschaftlicher Arbeit. Auch spezielle Methodenkenntnisse (Statistik, EEG, fMRI, Psychophysik, Programmieren, Diagnostik) sind von Vorteil.
Die formelle Möglichkeit zur Promotion an der MHH regelt die jeweilige Promotionsordnung, deren Lektüre wir empfehlen. Derzeit ist es an der MHH für nichtärztliche Doktorandinnen und Doktoranden möglich sowohl die Promotion zum Dr. rer. nat. als auch die Promotion zum Dr. rer. biol. hum. anzustreben. Für die naturwissenschaftliche Promotion ist jedoch ein naturwissenschaftlicher Studienabschluss erforderlich. Gewöhnlich stellt ein abgeschlossenes Psychologiestudium die Zugangsvoraussetzung für die Promotion zum Dr. rer. biol. hum. an der MHH dar. Es kann sowohl eine „klassische“ Promotion geschrieben werden, als auch eine kumulative (basierend auf mehreren Veröffentlichungen).
Wir bieten unseren Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bereits von Anfang der Ausbildung an, sich in bestehende wissenschaftliche Arbeitsgruppen des Zentrums für Seelische Gesundheit einzugliedern, um mit der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Forschungsarbeitsgruppe das Promotionsvorhaben zu planen. Bei Aufnahme der wissenschaftlichen Tätigkeit bieten wir individuelle Lösungen bzgl. der Gestaltung der Ausbildung an. Diese werden mit der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Forschungsarbeitsgruppe und der Institutsleitung abgestimmt. Eine Beendigung des Promotionsvorhabens auch nach Abschluss der Ausbildung ist grundsätzlich möglich.
Zusatzqualifikation
Im Rahmen der Ausbildung am IPAW können Sie bei Interesse und für Sie ebenfalls kostenlos die Zusatzqualifikation zur Abrechnung übenden und suggestiven Techniken (Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose) entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 6 Abs. 6) erwerben. Die notwendigen Kurse finden im Rahmen des regulären Curriculums statt.