Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin (AVVM)
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
willkommen auf der Internetseite unserer Ausbildungsstätte für Verhaltenstherapie.
Wir freuen uns darüber, dass Sie über eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Vertiefungsgebiet „Verhaltenstherapie“ im AVVM an der Medizinischen Hochschule Hannover nachdenken.
Auf folgenden Internetseiten haben wir die wichtigsten Informationen über die Ausbildung, die Voraussetzungen zur Aufnahme, Anmeldeverfahren, Ziele und Bestandteile der Ausbildung, Ausbildungsverlauf und Kosten für Sie zusammengestellt.
Psychologischer Leiter | Ärztlicher Leiter |
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Prof. Dr. Gregor Szycik | Prof. Dr. Kai Kahl |
Über das Institut
Die verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Psychotherapie Aus- und Weiterbildung begleitet die neuere Geschichte des Zentrums für Seelische Gesundheit an der Medizinischen Hochschule Hannover. Die ersten psychologischen und ärztlichen Ausbildungsaspiranten/innen haben ihre Aus- und Weiterbildung in Verhaltenstherapie im Jahre 2010 angefangen. Die Aus- und Weiterbildung richtete sich primär an die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken der MHH, um diesen eine begleitende, praxisbezogene psychotherapeutische Qualifikation zu ermöglichen.
Auf Grund der hohen Qualität der Ausbildung und der thematischen Ausrichtung auf die Verfahren der sog. zweiten und der dritten Welle der Verhaltenstherapie erfreuen wir uns steigender Nachfrage, so dass wir inzwischen jährlich mehrere vor allem psychologische Ausbildungsteilnehmer/innen aufnehmen. Wir sind seit August 2002 anerkannt als Ausbildungsstätte nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und bereiten unseren akademischen Auszubildenden auf die staatliche Prüfung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in vor. Zusätzlich können im AVVM wesentliche Teile der fachärztlichen Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen absolviert werden.
Das AVVM hat zum Ziel die Ausbildung psychologischer und ärztlicher Psychotherapeuten/innen in Verhaltenstherapie. Somit steht die Berücksichtigung wesentlicher theoretischen und praktischen Aus- und Weiterbildungserfordernisse entsprechend der PsychThAPrV, PsychThG und der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen für die zukünftigen psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten/innen im Vordergrund. Dabei sollen schwerpunktmäßig im Rahmen der Verhaltenstherapie als Psychotherapieverfahren diverse Psychotherapiemethoden der sog. zweiten und dritten Welle vermittelt werden.
Ein weiteres Ziel des AVVM ist die wissenschaftliche Begleitung der psychotherapeutischen Versorgung. Hier ergeben sich in Zusammenhang mit der universitären Einbettung unseres Ausbildungsinstitutes sehr gute Forschungsmöglichkeiten, die für Promotionsvorhaben besonders geeignet sind.
Informationen zur Ausbildung für Psychologische Psychotherapie
- Alle Ausbildungsinhalte (inclusive PT1 und PT2) aus einer Hand
- Abschluss nach drei Jahren durch Strukturierung und Abstimmung der Ausbildungsinhalte aufeinander
- Keine Ausbildungsgebühren, keine „versteckten“ Kosten, die Ausbildungskosten werden mit den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung institutsintern verrechnet
- Zahlung eines Entgelts über maximal 36 Monate in Höhe von derzeit 33% E13 TV-L. Sie sind in der Zeit sozialrechtlich über die Ausbildungsstätte versichert (gesetzliche Krankenversicherung etc.) bzw. im externen Angestelltenverhältnis bei einer unseren Kooperationskliniken
- Die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Arbeit mit Erlangen einer Promotion an der MHH
- Zugang zur Fachliteratur (auch online) über die Bibliothek der MHH
- Vergünstigte Fahrkarte für den öffentlichen Verkehr in Hannover
- Betreuung/Supervision durch Psychotherapeuten und Fachärzte (sowohl VT als auch TP) während der PT1 und PT2
- und vieles mehr….
Die Ausbildung in Verhaltenstherapie zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten hat zum Ziel die Qualifizierung zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Durchführung der Verhaltenstherapie und die Vorbereitung auf die staatliche Prüfung, deren Bestehen die Voraussetzung zur Erteilung der Approbation ist.
Die Inhalte der Ausbildung berücksichtigen die gesetzlich geregelten Anforderungen, welche im Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) verankert sind.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können sich unsere Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen mit der ausgestellten „Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen“ für die staatliche Prüfung bei der zuständigen Behörde anmelden. Im Bundesland Niedersachsen ist das der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Der NiZzA organisiert zweimal jährlich (im März und im August, die genauen Prüfungstermine werden auf der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen - IMPP veröffentlicht) die Prüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten unsere Absolventinnen und Absolventen über NiZzA eine Approbation als Psychologische Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und ein Zeugnis, aus dem das Vertiefungsverfahren (Verhaltenstherapie) hervorgeht. Zusätzlich stellt das AVVM ein Abschlusszeugnis aus.
Zur Ausbildung berechtigt sind grundsätzlich Absolventinnen und Absolventen des universitären Psychologiestudiums mit dem Abschluss Dipl.-Psych. bzw. M.Sc. Psychologie, deren Studium das Fach Klinische Psychologie enthielt. Bei Masterabschlüssen in Psychologie, die auf Bachelorabschlüssen in einem anderen Fach als Psychologie erfolgt sind, ist stets die Eignung individuell mit dem Landesprüfungsamt zu klären.
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) hat die Aufgaben des Landesprüfungsamtes in Niedersachsen inne. Der NiZzA kann alleine und verbindlich die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung im AVVM prüfen. Gerne können wir bei Ihrer Bewerbung Ihren Abschluss diesbezüglich vorabprüfen. Endgültige Entscheidung über die Eignung des Abschlusses kann allerdings nur durch NiZzA getroffen werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Prüfungsämter verschiedener Bundesländer die Abschlusszeugnisse der Universitäten unterschiedlich bezüglich der Eignung bewerten. Insbesondere betrifft das ausländische Abschlüsse. Daher empfehlen wir rechtzeitige Prüfung des eigenen Studienabschlusses auf Eignung für die Ausbildung bei dem NiZzA.
Die Ausbildung am AVVM beginnt jeweils zum 1. Oktober. Wir nehmen jährlich ca. 15 Ausbildungsaspiranten in die Ausbildung auf.
Die Ausbildung am AVVM ist grundsätzlich kostenlos. Wir erheben auch keine „versteckten“ oder zusätzlichen Gebühren. Also keine Gebühren für die Vorstellungsgespräche, keine Gebühren für die Prüfung, oder Gebühren für die Nutzung mobiler Kartenlesegeräte oder der Abrechnungssoftware etc.
Sollten Sie im Rahmen der Ausbildung während der Praktischen Ausbildung gemäß PsychTh-APrV § 4 (ambulante Behandlungen) weniger als 680 genehmigte Behandlungsstunden absolviert haben, wird eine Gebühr für die Selbsterfahrung in Höhe von 2000 EUR an das AVVM fällig. Somit können Sie selbst entscheiden, ob Sie lediglich die geforderte Mindeststundenzahl in dem Ausbildungsabschnitt absolvieren wollen und die geringe Selbsterfahrungsgebühr an das Institut bezahlen, oder ob Sie durch Ableistung von zusätzlichen Behandlungsstunden die Kosten vermeiden möchten.
Wir bieten derzeit zwei Ausbildungsmodelle an (internes und externes Angestelltenverhältnis).
Im internen Angestelltenverhältnis bieten wir derzeit jährlich zehn Aspirantinnen und Aspiranten die Möglichkeit zur Ausbildung an. Die Ausbildung ist dann an eine Tätigkeit im Zentrum für Seelische Gesundheit der MHH gekoppelt. Dabei erhalten die Aspirantinnen bzw. Aspiranten für die Dauer von maximal drei Jahren (Dauer der Ausbildung) ein monatliches Entgelt in Höhe von derzeit 33% E13 TV-L.
Die Ausbildung im externen Angestelltenverhältnis erfolgt in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern. Diese stellen die Aspirantinnen und Aspiranten in regulären, zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen in ihren Kliniken an und ermöglichen diesen durch Arbeitsfreistellungsvereinbarungen die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen im AVVM in Hannover. Meistens erfolgt eine Einstellung entsprechend 50% E13 TV-L. Die Anzahl der Ausbildungsplätze im Angestelltenverhältnis variiert jährlich in Abhängigkeit der uns durch unsere Kooperationskliniken zur Verfügung gestellten Plätze und beträgt meistens ca. 3 bis 5 Plätze pro Jahr.
Bei regulärem Ausbildungsverlauf sind Sie somit finanziell mindestens auf dem Niveau eines Stipendiums abgesichert und brauchen sich um weitere Finanzierung der Ausbildung oder zusätzliche Nebenjobs nicht zu kümmern. Im internen Ausbildungsweg besteht zudem die Möglichkeit zusätzliche Einnahmen über Beteiligung an gutachterlichen Tätigkeiten zu erzielen. Auch besteht unseren Ausbildungsteilnehmenden die Möglichkeit zum Erwerb eines vergünstigten Jahrestickets (D-Ticket Job Hannover der MHH) für die öffentlichen Verkehrsmittel.
Die Dauer der Ausbildung hängt von der individuellen Leistung des/der Ausbildungsteilnehmers/in ab. Sie unterschreitet jedoch nicht die gesetzliche Mindestvorgabe von drei Jahren.
Das Ausbildungscurriculum ist so konzipiert, dass es ohne weiteres möglich ist, alle Ausbildungsbestandteile in der Frist von drei Jahren zu absolvieren. Die meisten Ausbildungsteilnehmer/innen unserer Ausbildungsstätte schließen ihre Ausbildung mit der staatlichen Prüfung innerhalb der drei Jahre ab.
Im internen Ausbildungsmodell erhalten Sie alle Ausbildungsbausteine „aus einer Hand“ in der MHH. Die einzelnen Ausbildungselemente sind zeitlich aufeinander abgestimmt und bereits für Sie organisiert. Sie brauchen nur unserem Curriculum zu folgen und werden nach drei Jahren die Prüfung antreten können. Selbstverständlich sind aber auch individuelle Abweichungen von dem Ablauf möglich. Solche Abweichungen sind häufig im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Tätigkeit (Dissertation) oder persönlichen Veränderungen (Familiengründung, Nachwuchs) verbunden.
Im externen Modell absolvieren sie die Praktische Tätigkeit I und II (PsychTh-APrV § 2.2.1 und 2.2.2) in einer unserer Kooperationskliniken, die sich in der Region um Hannover befinden. Alle sonstigen Ausbildungsbausteine absolvieren Sie im AVVM. Auch Ausbildungsteilnehmer/innen im externen Modell wünschen manchmal individuelle Anpassungen ihrer Ausbildung. Hier finden wir ebenfalls immer passende individuelle Lösungen.
Ausbildungsbestandteile
Umfang: mindestens ein Jahr mit mindestens 1200 Stunden Tätigkeit in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten.
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel innerhalb der ersten 13 Monate der Ausbildung. Nach dem Start im Oktober haben Sie die Möglichkeit, sich während des ersten Monats auf Ihre Tätigkeit innerhalb der stationären Versorgung vorzubereiten und einzuarbeiten. Hier werden Ihnen die Teilnehmer/innen des vorhergehenden Ausbildungsjahrgangs behilflich sein. Zum Schluss der Tätigkeit innerhalb der stationären Versorgung werden Sie selbst die Teilnehmer/innen der neuen Ausbildungsgruppe in ihre Tätigkeit einarbeiten können. Sie sind in „Vollzeit“ auf den Stationen eingesetzt und werden für die Teilnahme an anderen Ausbildungsbausteinen freigestellt. Die Zuordnung zu entsprechenden Einsatzorten erfolgt nach betrieblichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und Fertigkeiten. Ausbildungsteilnehmer/innen, die die Ausbildung in unseren Kooperationskliniken absolvieren, werden dort entsprechend individueller Absprachen eingesetzt.
Innerhalb dieses Ausbildungsbausteins muss die Behandlung von mindestens 30 Patienten (darunter bei mindestens vier unter Beteiligung der Familie oder der Sozialpartner) fallbezogen unter Angabe von Umfang und Dauer dokumentiert werden.
Umfang: mindestens 6 Monate mit mindestens 600 Stunden Tätigkeit.
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel direkt nach Abschluss des „Psychiatrie Jahres“. Für die Dauer von mindestens einem Jahr sind Sie an mindestens einem Tag in der Woche an Tätigkeiten in den Tageskliniken oder innerhalb der Ambulanzen des Zentrums für Seelische Gesundheit der MHH beteiligt. Ausbildungsteilnehmer/innen, die die Ausbildung in unseren Kooperationskliniken absolvieren werden dort entsprechend individueller Absprachen eingesetzt.
Umfang: mindestens 600 Stunden
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit. Die theoretische Ausbildung findet bei uns vorwiegend in Form von Wochenendveranstaltungen (meistens freitagnachmittags und Samstag ganztägig, insgesamt ca. 40 Termine vorwiegend innerhalb der ersten zwei Jahre der Ausbildung) und Unterrichtseinheiten unterhalb der Woche im Rahmen der klinikinternen Fortbildungsmaßnahmen statt. Die Wochenendveranstaltungen können nach Absprache kostenneutral im Rahmen des Curriculums anderer Ausbildungsjahrgänge nachgeholt werden.
Zusätzlich dürfen Sie die Veranstaltungen unseres tiefenpsychologischen Schwesterninstitutes (IPAW) besuchen. Sie dürfen selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten auch mehr als die 600 Theoriestunden im Rahmen Ihrer Ausbildung bei uns absolvieren.
Umfang: mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision von mindestens 50 Einzel- und 100 Gruppenstunden.
Diesen Ausbildungsbaustein absolvieren Sie bei uns in der Regel in der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit. Die Behandlung ambulanter Patienten/innen findet innerhalb unserer psychotherapeutischen Institutsambulanz statt. Für den erfolgreichen Abschluss dieses Ausbildungsbausteins sind am AVVM mindestens 600 Behandlungsstunden zu absolvieren. Angerechnet werden dabei sowohl genehmigte Behandlungsstunden aus der regulären Patientenversorgung als auch Behandlungsstunden, die im Rahmen integrierter Versorgung durchgeführt wurden. Wir legen einen großen Wert darauf, dass die angefangenen Therapien durch die Ausbildungsteilnehmer/innen zu Ende geführt werden und die Patienten/innen keine unnötigen Therapeuten(innen)wechsel (in der letzten Phase der Ausbildung und Behandlung) erfahren müssen.
Für die Supervision stellen wir eine Liste mit von AVVM anerkannten Supervisoren/innen zur Verfügung. Die Ausbildungsteilnehmer/innen organisieren sich selbstständig ihre Supervision, indem sie direkt Kontakt zu den Supervisoren/innen aufnehmen. Die Gruppensupervision soll in Gruppen von mindestens vier Teilnehmern/innen erfolgen, welche sich selbstständig organisieren.
Während der praktischen Ausbildung haben die Ausbildungsteilnehmer/innen mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen zu erstellen. Zwei dieser Falldarstellungen stellen die Grundlage für einen Teil der mündlichen Prüfung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in dar.
Umfang: mindestens 120 Stunden
Die Selbsterfahrung stellt den einzigen Ausbildungsbestandteil dar, für den unter Umständen Gebühren anfallen können. Wir erheben derzeit Gebühren in Höhe von 2000 EUR für die Gruppenselbsterfahrung, wenn Sie weniger als 680 Behandlungsstunden in der praktischen Ausbildung absolviert haben. Die Selbsterfahrungsgebühr entfällt, wenn Sie im Rahmen Ihrer praktischen Ausbildung mehr als 680 bewilligte Psychotherapiestunden durchgeführt haben. Die Gebühr ist ggfls. zum Ende der Ausbildung (Zeitpunkt der Überprüfung der Ausbildungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung der „Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen“ gemäß Anlage 2 der PsychTh-APrV) fällig.
Derzeit findet die Gruppenselbsterfahrung in Kleingruppen (in der Regel ca. 8 Personen) statt. Die Selbsterfahrung erfolgt in der Regel im Rahmen von sieben Wochenendterminen (erster und letzter mit jeweils 20 Stunden, alle übrigen mit jeweils 16 Stunden). Verpasste Termine können grundsätzlich nicht kostenneutral nachgeholt werden.
Umfang: mindestens 930 Stunden
Der Umfang der „freien Spitze“ ergibt sich aus der Diskrepanz zwischen der vorgeschriebenen Mindeststundenzahl der Ausbildung von 4200 und den Mindeststundenzahlen der einzelnen Ausbildungsbausteine. Die „freie Spitze“ kann von den Ausbildungsinstituten frei gestaltet werden.
Am AVVM werden für die „freie Spitze“ unter Anderem folgende Tätigkeiten angerechnet:
• Forschungstätigkeit (Nachweis durch Bescheinigung des Arbeitsgruppenleiters)
• Literaturstudium
• Dokumentationstätigkeiten im Rahmen der praktischen Ausbildung
• Vor- und Nachbereitung Supervision
• Teilnahme an Kongressen und Weiterbildungen im Umfang der nachgewiesenen Fortbildungspunkte
• Über das Mindestkontingent absolvierte Stunden aller Ausbildungsbausteine
• Probatorik
Die staatliche Prüfung erfolgt in zwei Schritten (schriftlich und mündlich) und wird in Niedersachsen durch den NiZzA organisiert. Die Prüfungstermine dürfen frühestens zwei Monate vor Ablauf der dreijährigen Mindestausbildungsdauer liegen, wobei die schriftliche Prüfung zu festen Terminen zweimal im Jahr (März und August) erfolgt. Die mündliche Prüfung erfolgt danach für gewöhnlich in den Räumlichkeiten unserer Ausbildungsstätte.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie sich bei dem NiZzA mit der von uns ausgestellten „Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen“ anmelden. Die Bescheinigung erhalten Sie von uns, nachdem Sie alle notwendigen Ausbildungsleistungen erbracht haben und die Dokumentation Ihrer Patientenbehandlungen entsprechend unserer Vorgaben vorgenommen haben. Wir empfehlen Ihnen, die Überprüfung Ihrer Ausbildungsleistungen frühzeitig vorzunehmen, damit Sie nicht unnötig die Anmeldefrist bei dem NiZzA verpassen (meistens um den 10. Januar bzw. den 10. Juni).
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung können Sie die Erteilung der Approbation bei dem NiZzA beantragen. Mit der Approbation, dem Fachkundennachweis (Verhaltenstherapie) und ggf. den Nachweisen der Zusatzqualifikationen können Sie die Eintragung in das Arztregister der zuständigen Ärztekammer beantragen.
Die Ausbildung endet nach Bestehen der staatlichen Prüfung bzw. nach endgültigem Nichtbestehen der Prüfung (PsychTh-APrV § 12.3) oder spätestens nach Ablauf der sechs Jahre ab Ausbildungsstart. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit über die sechs Jahre hinaus bedarf einer individuellen Regelung mit dem Ausbildungsinstitut und ist in begründeten Fällen möglich.
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Das Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin (AVVM) der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sucht Teilnehmer/innen für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in (Verhaltenstherapie) mit gleichzeitiger Möglichkeit zur Promotion.
Das Institut ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeuten gemäß § 6 PsychThG mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie. Durch die Angliederung des Ausbildungsinstitutes an die Medizinische Hochschule Hannover mit der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie und der Abteilung für Klinische Psychologie bieten wir eine Ausbildung, die sich an bewährten und modernen (2. und 3. Welle der Verhaltenstherapie) evidenzbasierten Methoden der Verhaltenstherapie orientiert. Darüber hinaus sichert die Nähe unserer Ausbildungsstätte zu der Universitätsklinik umfangreiche Möglichkeiten zur Behandlung gängiger aber auch seltener psychischer Erkrankungen. Letztendlich haben die Teilnehmer der Ausbildung ebenfalls die Möglichkeit, sich an der Forschungsarbeit der Abteilung für Psychiatrie zu beteiligen und bei entsprechendem Interesse auch eine Promotion abzuschließen.
Unsere Ausbildung ist so angelegt, dass sie in drei Jahren abgeschlossen werden kann.
Wir bieten derzeit zwei Ausbildungswege an. Beide Wege sind für Sie kostenfrei (keine Ausbildungsgebühren/Verrechnung dieser mit ambulanten Einnahmen). In besonderen Fällen können lediglich die Kosten für die Selbsterfahrung (derzeit ca. 2000 EUR) anfallen.
In dem ersten „internen“ Ausbildungsweg kann die komplette Ausbildung einschließlich aller Praxisanteile in den verschiedenen Abteilungen der MHH absolviert werden. Die Ausbildungsteilnehmer erhalten während der ersten drei Jahre der Ausbildung ein monatliches Entgelt in Höhe von derzeit 33% E13 TV-L. Sie sind während dieser Zeit sozialrechtlich versichert und haben die Möglichkeit, eine Monatskarte zu vergünstigten Konditionen über die MHH zu beziehen. Die Tätigkeitsfelder in den psychiatrischen Bereichen „Krisenintervention“, „Abhängigkeitserkrankungen“ und „affektive Störungen“ sowie Klinische Psychologie mit dem Schwerpunkt „Sexualmedizin und Sexualtherapie“ bieten vielfältige Möglichkeiten, klinische Erfahrungen unter Anleitung und Supervision zu sammeln um auf die eigenverantwortliche therapeutische Arbeit gut vorbereitet zu werden.
Im zweiten „externen“ Ausbildungsweg vermitteln wir Sie an eine unserer Kooperationskliniken, wo Sie einen regulären Arbeitsvertrag mit meistens reduzierter Stundenzahl erhalten. Die Ausbildungsbestandteile werden dann sowohl in der Kooperationsklinik als auch bei uns im Ausbildungsinstitut absolviert.
Wir bieten ein sehr interessantes Arbeitsfeld in einem multiprofessionellen Team, vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten und sehr gute Fort- und Weiterbildungsangebote.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung postalisch oder via E-Mail (bewerbung.AVVM@mh-hannover.de) ein.
Bewerbungsfrist: 17. April für die Oktober-Kohorte.
Prof. Dr. Gregor Szycik
Institut für Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin (AVVM)
Podbielskistr. 162, 30177 Hannover
Bitte vermerken Sie deutlich in der Überschrift Ihrer Bewerbung, ob Sie sich für den „internen“ oder den „externen“ oder für beide Ausbildungswege interessieren und ob Sie sich für die verhaltenstherapeutische oder für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapieausbildung bewerben.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Motivationsschreiben bei, lediglich ein kurzes Anschreiben reicht aus. Zusätzlich benötigen wir einen Lebenslauf, Nachweise/Zeugnisse von Studienabschlüssen (Diplom, Bachelor und Master), Nachweise von Praktika, Angaben zur Zusatzqualifikationen, Forschungserfahrung (Poster, Publikationen, Forschungskenntnisse/Erfahrungen) und besonderen Engagements.
Nachdem wir Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten haben, werden wir diese mit Interesse durchschauen. Wir laden dann die Ausbildungsaspiranten/innen zu kurzen Vorstellungsgesprächen zu uns nach Hannover ein. Innerhalb der nächsten zwei Wochen nach den Gesprächen erteilen wir dann Ausbildungsplatzzusagen und bitten um verbindliche Zusage der Annahme des Ausbildungsplatzes.
Leider ist die Bewerberzahl in der Regel größer als die Anzahl unserer Ausbildungsplätze, so dass wir nicht allen Bewerbern/innen eine Ausbildungsplatzzusage sofort erteilen können. Erfahrungsgemäß werden aber immer einige Ausbildungsplätze noch kurz vor dem Start der Ausbildung frei oder wir erhalten weitere Ausbildungsplätze bei unseren Kooperationspartnern. Für diese Fälle behalten wir Ihre Bewerbungsunterlagen auf unserer Nachrückerliste und können Ihnen ggfls. noch zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausbildungsplatz anbieten.
Reisekosten oder andere Bewerbungskosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsprozesses entstehen, können leider durch uns nicht erstattet werden.
Als universitäre Einrichtung sind wir besonders an Ausbildungskandidaten/innen interessiert, die eine Promotion anstreben. Vorteilhaft für die erfolgreiche Promotion im AVVM sind somit bereits zuvor gesammelten Erfahrungen in wissenschaftlicher Arbeit. Auch spezielle Methodenkenntnisse (Statistik, EEG, fMRI, Psychophysik, Programmieren, Diagnostik) sind von Vorteil.
Die formelle Möglichkeit zur Promotion an der MHH regelt die jeweilige Promotionsordnung, deren Lektüre wir empfehlen. Derzeit ist es an der MHH für nicht ärztliche Doktoranden/innen möglich sowohl die Promotion zum Dr. rer. nat. als auch die Promotion zum Dr. rer. biol. hum. anzustreben. Für die naturwissenschaftliche Promotion ist jedoch ein naturwissenschaftlicher Studienabschluss erforderlich. Gewöhnlich stellt ein abgeschlossenes Psychologiestudium die Zugangsvoraussetzung für die Promotion zum Dr. rer. biol. hum. an der MHH dar. Es kann sowohl eine „klassische“ Promotion geschrieben werden, als auch eine kumulative (basierend auf Veröffentlichungen).
Wir bieten unseren Ausbildungsteilnehmern/innen bereits von Anfang der Ausbildung an, sich in bestehende wissenschaftliche Arbeitsgruppen des Zentrums für Seelische Gesundheit einzugliedern, um mit den jeweiligen Arbeitsgruppenleitern/innen das Promotionsvorhaben zu planen. Bei Aufnahme der wissenschaftlichen Tätigkeit bieten wir individuelle Lösungen bzgl. der Gestaltung der Ausbildung an. Diese werden mit den jeweiligen Arbeitsgruppenleitern/innen und der Institutsleitung abgestimmt. Eine Beendigung des Promotionsvorhabens auch nach Abschluss der Ausbildung ist grundsätzlich möglich.
Zusatzqualifikation
Im Rahmen der Ausbildung am AVVM können Sie bei Interesse und für Sie kostenlos die Zusatzqualifikation zur Abrechnung gruppenpsychotherapeutischer Leistungen entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 6 Abs. 5) erwerben. Wir bieten im Rahmen unseres Curriculums 24 Doppelstunden relevanter theoretischer Ausbildung und 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in Gruppen an. Die geforderten 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung können im Rahmen zusätzlicher klinischer Aufgaben am AVVM absolviert werden. Die erforderlichen 40 Stunden Supervision erfolgen ebenfalls über das AVVM.
Im Rahmen der Ausbildung am AVVM können Sie bei Interesse und für Sie ebenfalls kostenlos die Zusatzqualifikation zur Abrechnung von übenden und suggestiven Techniken entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 6 Abs. 6) erwerben. Die notwendigen Kurse finden im Rahmen des regulären Curriculums statt. Über unser tiefenpsychologisches Schwesterninstitut (IPAW) können Sie auch die Zusatzqualifikation Hypnose entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 6 Abs. 6) erwerben.
Wir kooperieren eng mit dem Lüneburger Ausbildungsinstitut für Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie (LAKiJu-VT) in Lüneburg. Bei individuellem Interesse können wir die Ausbildung zum Erwerb der zusätzlichen Abrechnungsgenehmigung für verhaltenstherapeutische Behandlungen der Kinder und Jugendlichen gemäß Psychotherapie-Vereinbarung (§ 7) vermitteln.