Rechtliche Grundlage

Allgemeine Information über die rechtliche Grundlage der Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie

Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie richtet sich an Absolvent:innen des einschlägigen (Polyvalenten) psychologischen Bachelorstudiums und bietet ihnen die Möglichkeit, die notwendigen fachlichen Qualifikationen für die Approbation als Psychotherapeut:in zu erwerben. Alle Module und Veranstaltungen sind gezielt darauf ausgelegt, den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen (PsychThApprO) in vollem Umfang zu entsprechen.

PsychThApprO vom März 2020.

 

Die gesetzliche Basis für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie ist in verschiedenen, eng miteinander verzahnten Regelwerken verankert. Dazu zählen insbesondere das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Psychotherapie-Vereinbarung sowie die Regelungen der Psychotherapeutenkammern der jeweiligen Bundesländer.

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Seit 1999 regelt das Psychotherapeutengesetz die Berufsausübung von nichtärztlichen Psychotherapeut:innen und bildet die rechtliche Grundlage für Ausbildung und Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in. Mit der Gesetzesreform vom 1. September 2020 wurde die Psychotherapieausbildung umfassend neu strukturiert: Statt der bisherigen Kombination aus Studium und mehrjähriger praktischer Ausbildung wurde ein Direktstudium mit anschließender, geregelter Weiterbildung eingeführt.

Die Psychotherapie-Richtlinie

Die Psychotherapie-Richtlinie, herausgegeben vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ergänzt das Psychotherapeutengesetz. Sie legt fest, welche psychotherapeutischen Verfahren und Methoden von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und erstattet werden. Damit spielt die Richtlinie eine zentrale Rolle in der Versorgung von Patient:innen sowie bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen. Die in der Richtlinie definierten Inhalte bestimmen zudem maßgeblich den Rahmen der Weiterbildung nach der Approbation.

Die Psychotherapie-Vereinbarung

Die Psychotherapie-Vereinbarung konkretisiert die Psychotherapie-Richtlinie und regelt praktische Details der psychotherapeutischen Versorgung. Sie wird zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vereinbart und legt fest, welche Voraussetzungen Psychotherapeut:innen erfüllen müssen, um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu dürfen. Dabei stehen Aspekte wie Abrechnungsmodalitäten, Dokumentationspflichten und die Durchführung psychotherapeutischer Sprechstunden im Vordergrund. Diese Vereinbarung ist besonders für approbierte Psychotherapeut:innen von Bedeutung, die nach ihrer Weiterbildung eine eigene Praxis eröffnen oder in einer bestehenden Praxis tätig werden möchten.

Die Psychotherapeutenkammer

Psychotherapeutenkammern übernehmen eine Schlüsselrolle in der beruflichen Selbstverwaltung. Sie überwachen die Berufsausübung, fördern die Fort- und Weiterbildung und vertreten die berufsbezogenen Interessen der Psychotherapeut:innen auf politischer Ebene. Darüber hinaus stehen sie ihren Mitgliedern in berufsrechtlichen und ethischen Fragen beratend zur Seite und gewährleisten die Einhaltung hoher Qualitätsstandards in der psychotherapeutischen Versorgung. Durch ihre beratende Funktion gegenüber politischen Entscheidungsträgern tragen die Kammern aktiv zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei und gestalten somit die Zukunft des Berufsbildes entscheidend mit.