Krankenpflegepraktikum

  • Anfragen zum Erste‐Hilfe‐Kurs, zum Krankenpflegepraktikum und zur Famulatur richten Sie bitte direkt an das Landesprüfungsamt.
  • Die nach ÄApprO erforderlichen Nachweise über die Erbringung der Ausbildung in Erster Hilfe (§ 5) und des Krankenpflegedienstes (§ 6) im Studierendensekretariat vorgezeigt haben (nicht im Studiendekanat!). Der Nachweis ist über das studentische Postfach per E-Mail einzureichen an: info.studium@mh-hannover.de.

  • Möchten sie Ihr Krankenpflegepraktikum oder Teile davon an der MHH absolvieren? Mehr Informationen gibt es hier: