Wenn Sie ein oder mehrere Tertial(e) an der MHH oder einem ihrer Akademischen Lehrkrankenhäuser absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen, die Sie hier runterladen können. Auch die zweisprachige Bescheinigung fürs PJ im Ausland finden Sie dort. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise, die Sie unter dem genannten Link finden.
Wenn Sie ein oder mehrere Tertiale an extern an einer anderen deutschen Universität oder einem ihrer Lehrkrankenhaus absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen der Gastuniversität(en). Beachten Sie bitte: die Bescheinigung(en) dürfen weder Logo noch Briefkopf der Gastuniversität/des Lehrkrankenhauses enthalten. Verwenden Sie im Zweifelsfall das Blanko-Formular aus der Approbationsordnung.
Das Unterschriftsdatum darf Ihr letzter Arbeitstag sein. Sofern Sie Fehlzeiten am Endes eines Tertials nehmen, kann dies also auch schon vor dem offiziellen Tertialende sein. Beachten Sie aber, dass der Tertialzeitraum dennoch wie in der Übersicht angegeben sein muss.
ACHTUNG: NEUE REGULARIEN
► Ab PJ Mai 22:
1. Die PJ-Bescheinigungen können direkt beim zuständigen Landesprüfungsamt eingereicht werden. Das PJ-Büro der MHH ist nicht mehr in die Vorprüfung mit eingebunden.
2. Das Logbuch ist verpflichtend zu führen, es ist bei der M3 Prüfug vorzulegen. Bei externen Tertialen verwenden Sie bitte das Logbuch der Gastuniversität, sofern Sie dazu aufgefordert werden.
3. Die Teilnahme an der Onlineevaluation durch die MHH ist sowohl für Studierende der MHH als auch für externe Studierende verpflichtend.