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- +49 (0) 511 5329042
- +49 (0) 511 532169042
- studiendekanat.pj@mh-hannover.de
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PJ-Planung/-Steuerung, Organisation der M3-Prüfungen, umfassende Beratung/Auslandsberatung, virtuelle PJ-Messe, Logbücher, Schutzkleidung, Datenpflege
Praktisches Jahr (6. Studienjahr)
Im 6. Jahr Ihres Studiums absolvieren Sie nach Bestehen des 2. Abschnitts der ärztlichen Prüfung das Praktische Jahr. Das PJ-Büro kümmert sich um alle Studierenden, die an einer deutschen Universität immatrikuliert sind.
Studierende, die an einer ausländischen Universität eingeschrieben sind, kontaktieren bitte die Kolleginnen im International Office, sofern Sie Ihr PJ direkt an der MHH absolvieren möchten, oder bewerben sich direkt bei dem entsprechenden Lehrkrankenhaus.
Offene Sprechstunde
- Dienstags von 14:00 – 16:00 Uhr
► Bringen Sie für eventuelle Notizen bitte Ihr Tablet oder - ganz analog - einen Block/Stift mit.
Informationen zum Praktischen Jahr (PJ)
Allgemeine Informationen
Präsentation zur Infoveranstaltung am 09.11.24 für das PJ Mai 25
Übersicht der PJ-Tertialdaten MHH Akademische Lehrkrankenhäuser und Kliniken/Institute der MHH Ansprechpartner_innen zum PJ in den Kliniken/Instituten der MHH Anträge zur Zulassung zum M2 und M3 StaatsexamenDas M3 Staatsexamen (mdl.-prakt. Prüfung) findet gemäß ÄApprO in den Monaten Mai/Juni (für die PJ-Kohorte Mai) oder November/Dezember (für die PJ-Kohorte November) statt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Laufe des 2. Tertials per Rundmail.
Dean´s LetterBitte die rot markierten Stellen ausfüllen und dann zur Bearbeitung per E-Mail an info.studium@mh-hannover.de senden.
PJ-OrdnungWICHTIG: Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer studentischen Mailadresse, NICHT mit Ihrer privaten!
Besonderheit Wahlfach Allgemeinmedizin: externe Bewerber_innen können sich nur nach im Vorfeld erfolgter Absprache mit dem Institut für Allgemeinmedizin (Frau Dr. Anja Hesse, E-Mail: Lehre-Allgemeinmedizin@mh-hannover.de) und mit dem PJ-Büro über das Online-Tool anmelden. Die Absprache sollte mindestens 9 Monate vor Beginn des PJ-Jahres geschehen.
Bei Antritt Ihres PJ müssen Sie über eine gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung (Infektionsgefährdung und Feuchtarbeit) verfügen, die Sie auf Verlangen in der Personalabteilung des Akademischen Lehrkrankenhauses oder direkt in der Klinik der MHH einreichen, an dem/der Sie Ihr(e) Tertial(e) ableisten.
Die Untersuchung ist beim betriebsärztlichen Dienst Ihrer Heimatuniversität durchzuführen. Die Bescheinigung muss bis zum Ende Ihres M3-Prüfungszeitraums gültig sein (bis 30.06. bei der PJ-Kohorte Mai, bis zum 31.12. bei der PJ-Kohorte November, jeweils nach Ende des 3. Tertials).
Einen Auslandsaufenthalt im PJ organisieren Sie eigenverantwortlich. Arbeiten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse zur Vorbereitung vor der Bewerbung das Merkblatt zum Auslands-PJ aufmerksam durch, um die Anerkennung beim LPA Niedersachsen sicherzustellen.
Die Liste der weltweit für einen PJ-Aufenthalt anerkannten Lehrkrankenhäuser des LPA NRW Stand 02.10.24 finden Sie hier. Sie dient nur der ersten Vorauswahl der Häuser, nicht jedoch der Fächer (siehe o. g. Merkblatt).
E sind zwingend 2 Formulare zur Anerkennung beim LPA Niedersachsen erforderlich:
1. Die zweisprachige Bescheinigung fürs PJ im Ausland (Unterschrift vom Chefärzt_in in der Klinik) finden Sie hier.
2. Die so genannte Studentische Äquivalenz (Unterschrift vom Dekan_in der Universität) finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Erasmusprogramm und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des International Office.
Wenn Sie ein oder mehrere Tertial(e) an der MHH oder einem ihrer Akademischen Lehrkrankenhäuser absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen, die Sie hier runterladen können. Auch die zweisprachige Bescheinigung fürs PJ im Ausland finden Sie dort. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise, die Sie unter dem genannten Link finden.
Wenn Sie ein oder mehrere Tertiale an extern an einer anderen deutschen Universität oder einem ihrer Lehrkrankenhaus absolvieren, benutzen Sie bitte die Tertialbescheinigungen der Gastuniversität(en). Beachten Sie bitte: die Bescheinigung(en) dürfen weder Logo noch Briefkopf der Gastuniversität/des Lehrkrankenhauses enthalten. Verwenden Sie im Zweifelsfall das Blanko-Formular aus der Approbationsordnung.
Das Unterschriftsdatum darf Ihr letzter Arbeitstag sein. Sofern Sie Fehlzeiten am Endes eines Tertials nehmen, kann dies also auch schon vor dem offiziellen Tertialende sein. Beachten Sie aber, dass der Tertialzeitraum dennoch wie in der Übersicht angegeben sein muss.
ACHTUNG: NEUE REGULARIEN
► Ab PJ Mai 22:
1. Die PJ-Bescheinigungen können direkt beim zuständigen Landesprüfungsamt eingereicht werden. Das PJ-Büro der MHH ist nicht mehr in die Vorprüfung mit eingebunden.
2. Das Logbuch ist verpflichtend zu führen, es ist bei der M3 Prüfug vorzulegen. Bei externen Tertialen verwenden Sie bitte das Logbuch der Gastuniversität, sofern Sie dazu aufgefordert werden.
3. Die Teilnahme an der Onlineevaluation durch die MHH ist sowohl für Studierende der MHH als auch für externe Studierende verpflichtend.
Nach jedem Tertial erfolgt eine anonymisierte Evaluation, deren Teilnahme sowohl für interne als auch für externe Studierende verpflichtend ist . Dazu erhalten Sie zum Ende eines Tertials (1. & 2. Tertial: ca. 1 - 2 Woche vor Ende, 3. Tertial: ca. 4 Wochen vor Ende) per E-Mail einen Link zur Evaluation vom Evaluationsbüro.
MHH-Studierende können die Evaluationen in ILIAS einsehen. Auf dieser Seite wurden die Evaluationsberichte zusammengestellt, die auf den studentischen Rückmeldungen der letzten drei Jahre basieren.
Die sogenannten Logbücher sind ab dem 01.04.2013 verpflichtend zu führen. In ihnen sind die Ausbildungsziele des jeweiligen Faches (Innere Medizin, Chirurgie, Wahlfach) niedergelegt. Der/die betreuende Ärzt_in hat die im Logbuch aufgeführten Tätigkeiten durch Unterschrift zu bestätigen. Nur auf Grundlage des ordnungsgemäß geführten Logbuches darf eine PJ‐Bescheinigung ausgestellt werden (siehe auch PJ-Ordnung der MHH).
Die Logbücher werden vom PJ-Büro vor Beginn des PJ an die Studierenden per Post verschickt. Achten Sie daher bitte darauf, immer Ihre aktuelle Adresse im PJ-Portal zu hinterlegen.
Die einzelnen Logbücher der MHH finden Sie zur Ansicht hier (pdf). Sie dienen lediglich der Informationen und sind nicht ausdruckbar!
Studierende, die das gesamte PJ oder einzelne Tertiale in Teilzeit absolvieren möchten, müssen nach vorheriger Beratung im PJ-Büro ihre Wünsche im Rahmen der Härtefallfristen buchen. Bitte beachten Sie: nicht alle Lehrkrankenhäuser stehen für ein PJ in Teilzeit zur Verfügung. Weitere Details hierzu erfahren Sie im PJ-Büro.
Ferner gibt es abweichende Regelungen bezüglich der Arbeits- und Fehlzeiten im PJ in Teilzeit.
Bei gesamtem PJ in Teilzeit:
- in 50 % pro Tertial 32 Wochen mit 20 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten im gesamten PJ 60 Tage, in einem Tertial max. 40 Tage;
- in 75 % pro Tertial in den Pflichtfächern Innere Medizin und Chirurgie 21 Wochen, im Wahlfach 22 Wochen mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten im gesamten PJ 40 Tage, in einem Tertial maximal 27 Tage.
Bei Einzeltertialen in Teilzeit:
- in 50 % 32 Wochen mit 20 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten max. 40 Tage
- in 75 % 21 Wochen + 2 Tage mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit verteilt auf 5 Tage (Mo - Fr), Fehlzeiten max. 27 Tage.
Aufwandsentschädigung
Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kliniken/Institute, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Ebenso liegt es in deren Ermessen, ob sie für den Zeitraum von Fehltagen gezahlt wird. Die Maximalvergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Höchstsatz vom Bafög, d. h. die Gewährung von Geld-und Sachleistungen darf den Betrag von derzeit 812 €/Monat nicht überschreiten. Details hierzu können Sie direkt in den entsprechenden Kliniken/Instituten erfragen. Weitere nützliche Informationen finden Sie im Merkblatt des Personalmanagements.
Einstellungsunterlagen
Die Einstellung und Abwicklung der Vertäge erfolgt über die entsprechende Klinik/das entsprechende Institut. Rückfragen hierzu richten Sie bitte direkt dorthin. Den Personalbogen für Studierende im PJ an der MHH können Sie hier runterladen.
Einsatzplanung
Die Details Ihres PJ/Tertials, wie z. B. mögliche Rotationen, Fehlzeiten, Arbeitszeiten etc. besprechen Sie bitte direkt mit den Ansprechpartner in den entsprechenden Kliniken/Instituten.
Aufwandsentschädigung
Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kliniken, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Ebenso liegt es in deren Ermessen, ob sie für den Zeitraum von Fehltagen gezahlt wird. Die Maximalvergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Höchstsatz vom Bafög, d. h. die Gewährung von Geld-und Sachleistungen darf den Betrag von derzeit 812 €/Monat nicht überschreiten. Details hierzu können Sie direkt in den entsprechenden Kliniken erfragen.
Einstellungsunterlagen
Die Einstellung und Abwicklung der Vertäge läuft über die Personalabteilung der jeweiligen Lehrkrankenhäuser. Rückfragen hierzu richten Sie bitte direkt dorthin.
Einsatzplanung
Die Details Ihres PJ/Tertials, wie z. B. mögliche Rotationen, Fehlzeiten, Arbeitszeiten etc. besprechen Sie bitte direkt mit den Ansprechpartner in den entsprechenden Lehrkrankenhäusern.
Sollten Sie Ihre Schutzkleidung nicht vom Akademischen Lehrkrankenhaus gestellt bekommen oder das PJ direkt an der MHH absolvieren, können Sie sich einen Berechtigungsschein für die Kleiderkammer vom PJ-Büro ausstellen lassen. Dies gilt nur für MHH-Studierende. Die Kleidungsausgabe für externe Studierende läuft über die Klinik/das Institut, in der Sie Ihr Tertial absolvieren.
Derzeit erfolgt die Ausgabe der Schutzkleidung durch die Kleiderkammer nur nach vorheriger Terminabsprache. Dafür können Sie die Mitarbeiter_innen von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 10:00 Uhr unter der Rufnummer 0176 1532 8747 (wenn Sie hausintern telefonieren: 17-8747) erreichen. Vor der Terminabsprache müssen Sie den Berechtigungsschein per E-Mail im PJ-Büro beantragen.
Wenn Sie zum letzten Abschnitt Ihres Studiums, dem Praktischen Jahr (PJ), an die MHH wechseln möchten, müssen Sie zunächst ein Beratungsgespräch mit dem PJ-Büro vereinbaren. Anschließend müssen Sie sich über unser Onlineformular für ein höheres Fachsemester bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Einreichen von Unterlagen vor Beginn des PJ
Das PJ-Büro der MHH benötigt vor Antritt des PJ-Tertials keine Unterlagen von Ihnen. Die Bestätigung über das bestandene M2-Examen erfolgt von Ihrer Heimatuniversität über das PJ-Portal.
Welche Unterlagen für die Einstellung benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Reiter (PJ-Tertial an MHH bzw. PJ-Tertial an Lehrkrankenhaus).
Das beschriebene Procedere ist verpflichtend und gilt auch für Sie als externe Studierende, da Sie Ihr Tertial als Gast zu unseren Regeln absolvieren.
1. Die PJ-Bescheinigungen können direkt beim zuständigen Landesprüfungsamt eingereicht werden. Das PJ-Büro der MHH ist nicht mehr in die Vorprüfung mit eingebunden.
2. Das Logbuch ist verpflichtend zu führen, es ist für MHH-Studierende bei der M3 Prüfung vorzulegen.
3. Die Teilnahme an der Onlineevaluation durch die MHH ist sowohl für Studierende der MHH als auch für externe Studierende verpflichtend.
Den Zeitpunkt des Evaluationsversandes entnehmen Sie bitte dem Punkt "PJ-Evaluation".
Unterkunft während des PJ
- PJ/Tertial an der MHH
Bei Fragen zu möglichen Unterkünften während Ihres PJ/Tertials an der MHH wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Hannover, das die Wohnheime verwaltet. - PJ/Tertial an Akademischen Lehrkrankenhaus
Wenn Sie Ihr PJ/Tertial an einem unserer Akademischen Lehrkrankenhäuser absolvieren, erfragen Sie Informationen zu möglichen Unterkünften bitte direkt bei den entsprechenden Häusern.