Erkrankung am Prüfungstermin und das Einreichen von Attesten

Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Der häufigste Grund ist eine Erkrankung. Diese ist innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin durch ein ärztliches Attest zu belegen (§ 12 Abs. 4 der PrüfO).

Sofern die jeweilige Arztpraxis kein digitales Attest ausstellt, genügt ein farbiger Scan.

Zwingend zu beachten:

  • Das Attest muss in Farbe gescannt und als PDF-Datei übermittelt werden!*
  • Das Attest muss vom Arzt unterschrieben und mit einem Praxisstempel versehen sein!
  • Im Attest muss die Prüfungsunfähigkeit am jeweiligen Prüfungstermin angegeben sein!

Falls das ärztliche Attest nicht fristgerecht, ohne Unterschrift und Praxistempel oder gar nicht im Studiendekanat Medizin eingeht, wird der Prüfungsversuch als „nicht bestanden“ gewertet.

Es können maximal vier Abmeldungen eingegeben werden, für weitere Abmeldungen füllen Sie bitte ein weiteres Formular aus (inkl. Attest).

Das Attest und die dazugehörigen Angaben sind ausschließlich über das untenstehende Webformular einzureichen.

*Wenn Sie nach dem Hochladen des PDFs mit der Maus auf den Auswählen-Button „fahren“, erscheint ein Popup-Fenster mit dem hochgeladenen Datei-Namen. Im Falle eines Hochladefehlers gibt es eine rote Fehlermeldung am Hochlade-Feld und das Formular kann nicht abgeschickt werden (es ist ein Pflichtfeld). Erscheint dies Meldung nicht, hat alles geklappt.

Einreichung eines ärztlichen Attests zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit im Studiengang Medizin

1
Persönliche Angaben
2
Angaben zum Antrag
3
Angaben zum Attest

Wenn Sie nach dem Hochladen des PDFs mit der Maus auf den Auswählen-Button „fahren“, erscheint ein Popup-Fenster mit dem hochgeladenen Datei-Namen. Im Falle eines Hochladefehlers würde es eine Fehlermeldung direkt in Rot an dem Hochlade-Feld geben und das Formular kann nicht abgeschickt werden können - es ist ein Pflichtfeld. Erscheint dies Meldung nicht, hat alles geklappt.

Datenschutzhinweise

Die MHH beachtet bei der Verarbeitung der Studierendendaten die gesetzlichen Vorgaben. Diese finden Sie unter diesem Link.