Dipl.-Soz. Wiss. Kathrin Roth
Referentin im Studiendekanat
Bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) ist ein Wahlfach II abzuleisten. Die Leistung im Wahlfach wird benotet. Ein Wahlfach II muss von allen Studierenden belegt werden. Das Wahlfach II kann ab dem 3. Studienjahr besucht werden, sofern das Wahlfach I schon absolviert wurde.
Aktuelle Termine, Räumlichkeiten etc.: siehe Curricula!