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...für die Krankenversorgung

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Für die Krankenversorgung:

Die Entwicklungen in der Digitalisierung der Krankenversorgung werden bereits durch bundesgesetzliche Vorgaben des Telematik-Infrastrukturgesetzes und des Patientenrechtegesetzes stark beeinflusst. Die MHH verfolgt die politischen Forderungen zur Umsetzung der Standardisierung, Interoperabilität und Vernetzung der Gesundheitsanbieter im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) konsequent.

Danach wird die MHH ab dem 01.01.2021 in die digitale Vernetzung der Medizin eintreten, welche bereits vor der Aufnahme eines Patienten in die MHH beginnt und bis weit in die Zeit der Nachbehandlung hineinreicht. Für die MHH bedeutet dies erhebliche organisatorische und finanzielle Kraftanstrengungen, die in den nächsten Jahren zu leisten sind.

Als universitärer Maximalversorger wird die Unterstützung von Gesundheitsanbietern niedrigerer Versorgungsstufen zukünftig einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Mögliche Notfallzentren, geführt von gut ausgebildeten Notfallsanitätern und Pflegekräften, benötigen eine Anbindung an interdisziplinäre telemedizinische Facharztzentren. Neben dem ambulanten, tagesklinischen und stationären Bereich wird sowohl die telemedizinische Versorgung als auch das zur Verfügung stellen von Expertenwissen (z.B. aktuell Teleneurologie oder pädiatrisches Intensivnetzwerk (PIN)) eine Domäne der Universitätsmedizin sein. Weiterhin wird die rasante Entwicklung mobiler Geräte, die Gesundheitsdaten erfassen, messen und versenden können (Wearables), die ambulante Medizin verändern. Das Thema künstliche Intelligenz (KI) wird v.a. in Bereichen der Bildgebung, Labormedizin und anderer diagnostischer Verfahren einen großen Stellenwert erhalten.

Im Bereich der Krankenversorgung wird zurzeit ein zentrales Krankenhausinformationssystem (KIS) eingesetzt, das von Spezialsystemen flankiert wird. Hier wird ein Wechsel vom „monolithischen“ Ansatz hin zu einer Plattformstrategie vollzogen werden. Dies verspricht eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Verfügbarkeit fachbereichsspezifischer Spezialanwendungen. Künftige Systemarchitekturen orientieren sich an internationalen Standards und gewährleisten die Interoperabilität (IOP) von Daten und Prozessen zwischen Systemen, Geräten, Kunden und Geschäftspartnern.