FAQ - ERASMUS+
Bewerben können sich Auszubildende aller Ausbildungsberufe der MHH (z.B. Pflege, OTA/ATA, MTLA, MTA, Logopädie, Physiotherapie, Bäckerei, Verwaltung uvm.). Das Praktikum muss in der Ausbildung oder bis zu 12 Monaten nach Ausbildungsende absolviert werden.
Auch Mitarbeitende der MHH können mit dem Projekt gefördert werden und sich z.B. an Kliniken im europäischen Ausland mit Kolleginnen und Kollegen fachlich austauschen und neue Inspiration für den Arbeitsalltag bekommen.
Weder Alter noch Staatsangehörigkeit sind relevant für eine Bewerbung.
Bitte sprechen Sie zunächst mit Ihrer Schul- bzw. Abteilungsleitung. Wird der Auslandsaufenthalt befürwortet, nehmen Sie Kontakt mit der Projektleitung für Erasmus+ in der Geschäftsführung Pflege Ina Buchroth auf.
Es werden jährlich Informationsveranstaltungen für Erasmus+ im Rahmen der Ausbildung in der Schule angeboten. Bewerben Sie sich nach der Infoveranstaltung mit einem Motivationsschreiben bei Ihrer Kursleitung.
Diese entscheidet dann aufgrund des Motivationsschreibens, der bereits vorhandenen Fehlzeiten und der schulischen sowie praktischen Leistungen, ob eine Auslandsmobilität im Rahmen Ihrer Ausbildung in Frage kommt.
Haben Sie eine positive Rückmeldung der Kursleitung, laden Sie sich die Bewerbungsunterlagen auf der Homepage der MHH Pflege herunter und beginnen Sie die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz im Ausland. Wenn Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, reichen Sie alle Unterlagen bei der Projektleiterin ein.
Anschließend werden bei einem persönlichen Termin mit der Projektleitung für den Stipendienvertrag, alle noch fehlenden Unterschriften geleistet und der Dienstreiseantrag ausgefüllt. Hierzu bitte geplante An- und Abreisezeiten mitbringen. Die Auszubildenden erhalten neben dem Stipendienvertrag und der Kostenaufstellung, auch die mitzunehmende Lernaufenthaltsbestätigung. Diese wird am Ende des Praktikums im Ausland von der aufnehmenden Einrichtung unterschrieben und gestempelt.
Auszubildende im Gesundheitswesen (Schwerpunkt auf den Ausbildungen zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie OTA/ATA´s) können sich auf ein Erasmus+ Stipendium bewerben, wenn Sie…
- sich in einem Ausbildungsverhältnis mit einer Einrichtung des Gesundheitswesens befinden
- für einen Zeitraum von 4 - 6 Wochen von Ihrer Ausbildungseinrichtung für ein Auslandspraktikum in einem der teilnehmenden EU-Ländern über Erasmus+ freigestellt werden (sprechen Sie sich hierfür mit Ihrer Ausbildungseinrichtung oder mit Ihren Berufsschullehrkräften ab)
- ein Praktikum planen, dass in engem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung steht und die Qualitätsstandards einhält
- ausreichend die Arbeitssprache beherrschen sowie Grundkenntnisse in der Landessprache besitzen verwenden
Bei externen Bewerbungen benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Ausbildungsschule. Der Vordruck befindet sich auf bei den Bewerbungsformularen auf der Homepage.
Wenn Sie Interesse an einer Hospitation an Kliniken im Ausland haben, lassen Sie sich gern bei Frau Buchroth beraten. Voraussetzung für die Mobilität ist das Einverständnis Ihrer Abteilungsleitung bzw. Vorgesetzten.
Anschließend suchen Sie selbstständig nach einer passenden Einrichtung für die Hospitation, evtl. bestehen bereits Kontakte über die MHH. Haben Sie die Zusage, wird mit der Klinik ein Programm für den Auslandsaufenthalt abgesprochen und sie füllen mit diesen Informationen die Bewerbungsunterlagen für das Stipendium und den Dienstreiseantrag aus. Bei Fragen steht Ihnen Frau Buchroth, die Projektleiterin gern zur Verfügung.
Nach der Rückkehr reichen Sie die Bestätigung des Aufenthalts von der Gasteinrichtung und den Participant report (EU-Fragebogen) bei der Projektleitung ein.
Hier finden Sie eine grafische Übersicht zum Ablauf vor Ausreise. Ein detailliertes Info-Blatt zum Ablauf erhalten Sie außerdem von Ihrer verantwortlichen Lehrkraft an Ihrer Ausbildungsschule oder alternativ auf Anfrage direkt bei der MHH-Projektleiterin.
Es wird erwartet, dass Sie sich zunächst selbstständig einen geeigneten Praktikumsplatz suchen, da wir davon ausgehen, dass Sie selbst am besten wissen, in welches Land Sie möchten und warum.
Inspiration für die Suche bieten auch die Erfahrungsberichte auf der MHH Pflege-Seite.
Nach Bedarf berät die Projektleitung Frau Buchroth zu geeigneten Praktikumsplätzen und unterstützt mit Kontakte zu Einrichtungen in Europa.
Wenn Sie Unterstützung bei der Praktikumssuche benötigen, füllen Sie bitte das „Formular für die Praktikumssuche“ auf der Homepage vollständig aus und übersenden es Frau Buchroth. Es wird versucht, Ihnen einen geeigneten Praktikumsplatz zu vermitteln, jedoch gibt es keine Garantie.
Erasmus+ ermöglicht geförderte Auslandspraktika in allen EU-Staaten (sowie ihre Überseeterritorien), den EU-Beitrittskandidaten Türkei und Mazedonien und die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).
Nach Absprache und Möglichkeit sind auch Praktika in der Schweiz möglich.
Praktika von Auszubildende der MHH und externen BewerberInnen deutschlandweit können mit einer Dauer von 4-6 Wochen über das Projekt gefördert werden.
Eine geförderte Erasmus Mobilität von Mitarbeitenden hat in der Regel eine einwöchige Dauer, in Ausnahmefällen können begründet andere Zeiträume vereinbart werden.
Nach Absprache mit Ihrer Ausbildungseinrichtung können Sie einen Inlandseinsatz im Rahmen Ihrer Ausbildung durch einen passenden Auslandseinsatz ersetzen. Dieses Auslandspraktikum kann über das Projekt mit EU-Geldern finanziell unterstützt werden. Ihr Ausbildungsgehalt wird während des Auslandsaufenthalts weitergezahlt.
Zu berücksichtigen gilt, dass der Auslandsaufenthalt für die Anerkennung fachlich abgesprochen sein muss mit der Ausbildungsschule und dem– Ausbildungsbetrieb.
Als Einsatzorte kommen im Pflegebereich z.B. Kliniken und mobile Ambulanzen in Frage.
Hier finden Sie die aktuellen Fördersätze.
Das Stipendium setzt sich aus einer Tagespauschale und einer einmaligen Reisepauschale zusammen. Im Falle der ausschließlichen Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn..) bei der An- und Abreise zahlen wir zusätzlich ein kleines „Green Travel Top-up“ aus.
Leider können wir bereits begonnene Praktika nicht fördern.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören:
- die Zusage des ausländischen Praktikumsbetriebs (Weiterleitung einer Email unter Nennung der Praktikumsdaten ist ausreichend),
- das Bewerbungs- und Vorbereitungsformular,
- ein EU-Lebenslauf und
- das Learning Agreement.
Externe BewerberInnen fügen der Bewerbung zudem die Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes bei.
Das Learning Agreement bekommen Sie über Frau Buchroth.
Für einige Länder ist auch ein einfaches Führungszeugnis notwendig, dass Sie dann bitte maximal 6 Monate vor Praktikumsantritt beantragen und Ihren Bewerbungsunterlagen zufügen.
Während der Arbeitszeit:
Während der Dienstzeit benötigen Sie verpflichtend eine Betriebshaftpflicht-versicherung, Unfall- und Krankenversicherung. Bei externen BewerberInnen: Klären Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb, ob Sie im Rahmen einer Dienstreisegenehmigung weiterhin am Arbeitsplatz im Ausland versichert sind oder ob die Gasteinrichtung Sie versichert. Ist beides nicht der Fall, müssten Sie sich selbst um eine solche Versicherung kümmern. Vorher können wir ein Stipendium nicht genehmigen!
MHH-Auszubildende füllen einen Dienstreiseantrag vor dem Auslandspraktikum aus und sind dadurch während der Arbeitszeit im Ausland weiterhin ausreichend versichert.
Während der Freizeit im Ausland:
Sie sind verpflichtet (!) eine private Auslandszusatzversicherung abzuschließen sowie einen privaten Auslandshaftpflichtschutz zu besitzen (wer über die Eltern noch versichert ist, sollte sich erkundigen ob die Haftpflicht dies bereits beinhaltet). Eine Unfallversicherung ist zudem für den Zeitraum Ihres Aufenthaltes erforderlich, da Sie außerhalb der Dienstzeit im Ausland nicht versichert sind (außer Sie haben schon dementsprechende Versicherungen - setzen Sie sich dazu mit Ihren Eltern in Verbindung).
Günstige Versicherungspakete für ihr Auslandspraktikum finden Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Die Bewerbungsunterlagen werden per Email eingereicht. Handschriftlich ausgefüllte Dokumente werden nicht angenommen.
Bitte geben Sie in der Kommunikation mit der Erasmus+ Projektleitung immer Ihre Schule an.
In einigen Ländern sind bestimmte Impfungen Pflicht, sobald eine Tätigkeit im Gesundheitswesen besteht. Hierzu sollten Sie sich immer bei der Gastinstitution rechtzeitig rückversichern. Alle Teilnehmenden müssen gegen COVID19 2-fach geimpft sein!
Die Finanzierung erfolgt in Pauschalen und richtet sich nach der Aufenthaltsdauer (in der Regel zwischen 4-8 Wochen) und nach den Lebenserhaltungskosten in dem jeweiligen Zielland. 80% des Gesamtstipendiums wird Ihnen vor der Mobilität ausgezahlt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Lebenserhaltungskosten am Zielort und planen Sie sorgfältig. Es liegt in Ihrer Hand, wie Sie mit dem Geld haushalten und Kosten für Miete, Lebensmittel, An- und Abreisekosten kalkulieren. Es handelt sich um einen Mobilitätszuschuss, nicht um ein Vollstipendium.
Nach der Rückkehr müssen Sie bei der Projektleitung Nachweise für den Aufenthalt im Ausland einreichen. Bewahren Sie daher unbedingt Flugtickets, die originalen Fahrkarten (bei der Anreise mit dem Zug), die originale Hotelrechnung/Pensionsrechnung/Mietverträge etc. auf.
Es ist notwendig die Arbeitssprache des Praktikums ausreichend zu beherrschen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber hinaus zumindest Grundkenntnisse der Landessprache im Vorfeld der Mobilität anzueignen. Dafür eignen sich z.B. Sprachlern-Apps oder Online Sprachkurse.
Auszubildende, die ein Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum machen, werden aufgefordert vor dem Auslandsaufenthalt an einem Online-Sprachtest für die Arbeitssprache des Praktikums teilzunehmen.
Die Sprachtests werden nach einer Förderzusage über das Portal Online Linguistic Support (OLS) absolviert. Die Einladung erfolgt automatisch über eine Eintragung durch die Projektleitung.
Wenn die Arbeitssprache der Muttersprache entspricht, entfällt der Sprachtest.
Die Ergebnisse der Tests sind nicht ausschlaggebend für das Stipendium, sondern dienen der EU zur Datenerhebung. Informationen dazu finden Sie unter Online Linguistic Support.
Die Suche nach der Unterkunft wird selbständig durchgeführt. Bei einigen Gastinstitutionen werden Unterkünfte für eine günstige Miete bereitgestellt, jedoch nicht bei allen. Es ist freigestellt, ob eine Pension, ein Hotel, eine Wohngemeinschaft (meist zur Zwischenmiete), eine Gastfamilie usw. gesucht wird. Dazu kann man sich beispielsweise über Internetseiten oder die Touristeninformationen erkundigen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, so lange es sicher und seriös ist.
Sie sollten einen authentischen Einblick in die Arbeitsweisen und -vorgänge im jeweiligen Zielland bekommen. Somit haben Sie sich nach den landestypischen Vorgaben und dessen Arbeitsweisen und Arbeitszeitgesetzen zu richten. Unsere Erfahrungen bestätigen, dass unsere Austauschteilnehmenden absolut gerecht und fair behandelt werden.
Ja, am Tag, der als Praktikumsbeginn auf dem Learning Agreement angegeben ist, müssen Sie spätestens anreisen und am letzten Praktikumstag, der auf dem Learning Agreement angegeben ist, frühestens ausreisen! Ansonsten kann es zu einer Rückforderung der tagesgenauen Aufenthaltspauschale kommen.
Ja, falls Sie vor oder nach dem Praktikum Einsatz Urlaub haben, können Sie die Zeit im Gastland verbringen. Diesen Urlaub können Sie mit Ihrer Ausbildungseinrichtung absprechen.
Bei Schwierigkeiten oder Konflikten am Arbeitsplatz suchen Sie bitte zuerst das Gespräch mit Ihrer/Ihrem Mentor/In, Stations- bzw. Abteilungsleitung im Ausland und versuchen Sie im Austausch den Konflikt zu lösen. Dies ist eine Chance Konfliktfähigkeit zu trainieren. Sehen Sie es als wertvollen Lernprozess, dies ist eine wichtige Fähigkeit im Klinikalltag im Umgang mit PatientInnen.
Kann das Problem auf diese Weise nicht gelöst werden, kontaktieren Sie bitte die Frau Buchroth für ein Gespräch mit einer möglichen Intervention.
Bitte brechen Sie nicht selbstständig das Praktikum ab, weil dies eine Rückforderung der Fördersumme mit sich zieht.
Die Krankmeldung folgt den gleichen Regeln wie in Deutschland. Am Krankheitstag melden Sie sich morgens am Dienstort im Ausland und in der deutschen Ausbildungsschule krank und geben an, wann Sie voraussichtlich wieder fit sind. Bei mehr als drei Krankheitstage benötigen Sie ein ärztliches Attest. Eine Krankheitsphase während des Praktikums bedeutet nicht, dass Sie das Praktikum abbrechen müssen!! Sobald Sie wieder gesund sind, melden Sie sich in der Ausbildungsschule und am Dienstort im Ausland gesund und treten wieder Ihr Praktikum an.
Die vollständigen Abschlussunterlagen bestehen aus den folgenden Dokumenten und müssen spätestens einen Monat nach Beendigung des Praktikums bei der Projektleitung eingegangen sein:
Im Original per Post werden benötigt:
- Nachweise des Aufenthalts in Form von Boardingpässen, Zugtickets oder Tankquittungen, dem Mietvertrag bzw. einer Wohnbestätigung mit Adresse und Vermieter,
- die unterschriebene und gestempelte Lernaufenthaltsbestätigung (Vordruck haben Sie erhalten),
- der unterschriebene und ausgedruckte Onlinefragebogen (participant report)
Per Email wird außerdem der Abschlussbericht an die Erasmus-Beauftragte geschickt.
Dieser soll als ausführlicher Bericht mit Bildern und mindestens 1-2 Seiten angefertigt werden. Beispiele für Erfahrungsberichte finden Sie auf der Internetseite der MHH.
Bitte beachten Sie, dass sie bei Fotos von dritten Personen, darauf achten, dass diese Ihnen schriftlich ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben! Ohne ein solches Einverständnis können diese Fotos auf nicht veröffentlicht werden.
Nach dem Erhalt der vollständigen Abschlussunterlagen werden Ihnen die noch verbleibende 2. Rate der Stipendiensumme überwiesen.
Der Participant report ist ein webbasierter Fragebogen der Europäischen Kommission und obligatorischer Bestandteil jeder Erasmus+ Mobilität.
Sie werden von der Projektleitung automatisch per Email aufgefordert, nach dem Auslandspraktikum einen Onlinefragebogen, den Participant report, auszufüllen.
Die Teilnahme ist verpflichtend!!
Das Erasmus+-Zertifikat bescheinigt dem Stipendiaten/der Stipendiatin das erfolgreiche Absolvieren eines Praktikums im Rahmen von Erasmus+.
Nachdem alle Abschlussunterlagen vollständig bei der Projektleitung eingegangen sind, wird Ihnen das Zertifikat per Email zugeschickt.
Dies hängt ab von den Anforderungen Ihrer deutschen Ausbildungsschule. Auf Anfrage schickt Ihnen Frau Buchroth einen Beurteilungsbogen in deutscher, englischen oder französischen Sprache, sofern die Schule keine eigenen Bögen bereitstellt.