Verantwortung in der Biomedizin (BM P 7)

Das Bild zeigt eine weiße Maus, die auf der behandschuhten Hand eines Wissenschaftlers sitzt. Copyright: Karin Kaiser/Kommunikation/MHH
Copyright: Karin Kaiser/Kommunikation/MHH

Qualifikationsziele
In diesem Modul erlernen die Studierenden die Grundlagen der guten wissenschaftlichen Praxis in der biomedizinischen Forschung sowie den sachgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen und Versuchstieren. Sie werden darauf vorbereitet, das Gelernte in der späteren Berufspraxis bei der umsichtigen Planung und Beantragung von Forschungsvorhaben anzuwenden und ihr eigenes Handeln kritisch zu reflektieren.

Kompetenzen
Gentechnische Sicherheit: Nach Absolvieren der Vorlesung mit Klausur verfügen die Studierenden über vertiefende Kenntnisse zu gentechnischen Arbeiten und können technische, organisatorische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen zuordnen. Sie haben ein Verständnis für die Vorgehensweise bei der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen entwickelt, Kompetenzen für den sicheren Umgang mit diesen Organismen herausgebildet und sind qualifiziert für die sachgerechte Durchführung von Forschungsprojekten, die gentechnische Methoden beinhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Vorlesung ist ein Teil der staatlichen Anerkennung als Projektleiter nach §15 der GentechnikSicherheitsverordnung (GenTSV).
 

Versuchstierkunde: Nach erfolgreichem Abschluss der Vorlesung als Voraussetzung zur Teilnahme am Praktikum sowie des Praktikums verfügen die Teilnehmer/innen über umfassende theoretische Kenntnisse und grundlegende praktische Fähigkeiten für tierexperimentelles Arbeiten gem. TierSchVersV Anl 1 Ab 1 sowie der Richtlinie EU2010/63 Anh V. Dies schließt den sachkundigen Umgang mit Versuchstieren ein, ebenso können einfache Eingriffe am Tier selbständig und verantwortungsbewusst durchgeführt werden. Darüber hinaus erlernen die Teilnehmer/innen wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung eines Tierversuchsvorhabens. Dies bereitet die Teilnehmer/innen auf die umsichtige Planung zukünftiger tierexperimenteller Projekte im Sinne des 3R-Prinzips vor. Darüber hinaus vermittelt das Praktikum eine Grundlage zur gesellschaftspolitischen Bewertung der Verwendung von Tieren in der biomedizinischen Forschung. Das Praktikum qualifiziert für Berufsfelder, in denen tierexperimentelles Arbeiten oder das Töten von Tieren zum Zwecke der Gewebeentnahme Bestandteil sind. Nach erfolgreichem Abschluss der Vorlesung sowie des Kurses erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat, das als Sachkundenachweis zur Mitarbeit an Tierversuchen von der zuständigen Behörden (LAVES) anerkannt ist und mit dem eine Ausnahmegenehmigung nach §9 des TierSchG beantragt werden kann.
 

Biomedizinische Ethik: Die Studierenden sind mit den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis und den Prinzipien der biomedizinischen Ethik vertraut. Sie sind in der Lage, konfliktträchtige Situationen besser zu erkennen, die sich oftmals widerstrebenden Argumente und Prinzipien analytisch gegeneinander abzuwägen und zu einem individuellen Lösungsansatz zu kommen. Durch die Bearbeitung von Fallszenarien in Kleingruppen, die gemeinsame Diskussion und abschließende individuelle, schriftliche Reflexion haben die Studierenden erfahren, dass es oftmals nicht „die richtige Lösung“ gibt und eigene spontane Lösungsideen nicht die am Ende favorisierten sind. In der Summe sind die Studierenden nach diesem Teilmodul in Ihrer Kompetenz gestärkt, Konfliktsituationen besser zu erkennen, eigene Lösungsvorstellungen zu entwickeln und in der Gruppe zu reflektieren sowie ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen.