Studentische Krankenversicherung

Auf der linken Seite ist das Blatt eines Farns zu sehen. In der Mitte bilden Spielsteine das Wort Healthcare.
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Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, sind grundsätzlich verpflichtet, gesetzlich krankenversichert zu sein. Dies gilt auch bei einem Aufbau- oder Erweiterungsstudium oder während eines Auslands- oder Urlaubssemesters.

Nicht versicherungspflichtig als Studierende_r  sind jedoch Personen, die ein Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen. Im Masterstudiengang IDOH besteht keine Nachweispflicht der Krankenversicherung bei der Einschreibung.

Welche studentische Krankenversicherung während des Studiums die richtige ist, hängt von verschiedenen Kriterien wie Alter, Semesterzahl, Verdienst oder bisheriger Versicherung ab.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf den Websiten der gesetzlichen Krankenkassen, wie z. B.

 

Verfahren bei der Übermittlung des Krankenversicherungsstatus

  • Anmeldung der anstehenden Einschreibung bei der Krankenversicherung durch den/die Studierende_n (vor der tatsächlichen Einschreibung). Folgende sogenannte Absendernummer benötigen Sie hierfür: H0000695.
  • Versicherungsbestätigung wird ab Startdatum digital von der Krankenkasse an die Hochschule übermittelt, was einen entsprechenden zeitlichen Verzug beinhaltet.
  • Krankenkassenwechsel wird digital an die Hochschule übermittelt.
  • Zahlungsverzug über rückständige KV-Beiträge wird digital an die Hochschule übermittelt und die Rückmeldung für das nächste Semester gesperrt.
    • Ein nicht mehr bestehender Zahlungsverzug wird ebenfalls digital an die Hochschule übermittelt und die Rückmeldesperre aus diesem Grund entfernt.