Exmatrikulation

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Wenn Sie Ihr Studium an der MHH nicht fortsetzen wollen oder können, z. B. weil Sie Ihren Abschluss erlangt haben, müssen Sie sich mittels eines Antrages exmatrikulieren. Den Antrag können sie jederzeit stellen.

Seitens der Hochschule werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie die erforderlichen Abgaben und Entgelte im Zuge der Rückmeldung nicht rechtzeitig gezahlt haben. Die Exmatrikulation erfolgt dann zum jeweiligen Semesterende.

Sollten Sie BAföG, einen Studienkredit oder ein Stipendium beziehen, teilen Sie den betreffenden Stellen (z. B. Studentenwerk Hannover) eine Exmatrikulation unverzüglich mit.


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