Gasthörstudium

Auf einer dunklen Unterlagen liegen im linken Bildrand drei Bücher schräg übereinander, das oberste ist kleiner als die anderen beiden. Im Hintergrund liegt ein aufgeschlagenes Notizbuch, darauf liegt ein Kugelschreiber.
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Wenn Sie sich für ein Gasthörstudium entscheiden, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Gasthörerschaft per E-Mail im Studierendensekretariat stellen. Die Deadline hierfür ist:

  • 15. März (für das Sommersemester)
  • 15. September (für das Wintersemester)

Anträge, die später oder unvollständig eingehen, können dann nicht mehr berücksichtigt werden. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden Sie per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.

Beachten Sie bitte, dass Sie als Gasthörende_r lediglich in einem Umfang von 8 Semesterwochenstunden (SWS) an Vorlesungen teilnehmen dürfen. Entsprechend der SWS werden die Gasthörgebühren berechnet:

  • bis 4 SWS = 50 Euro
  • ab 4 SWS = 75 Euro

Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 3 werden keine Gasthörgebühren für Studierende erhoben, die bereits an einer anderen niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung eingeschrieben sind.


Berufssprachkurse für ausländische Medizinner_innen

Sie sind ein/eine ausländische Mediziner_in, der/die sich auf die Fachsprachenprüfung vorbereiten und/oder seine/ihre Deutschkenntnisse für den Arbeitsalltag in Praxis und Klinik verbessern möchte? Oder befinden Sie sich im Anerkennungsverfahren Ihres Berufsabschlusses als Mediziner_in oder Apotheker_in in Deutschland?

In verschiedenen Berufssprachkursen (BSK) können Sie Ihre Sprachkenntnisse für eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verbessern, z. B. beim Institut für Sprachen und Kommunikation oder bei der Volkshochschule in Hildesheim.