Doppel- und Parallelstudium
Das zeitgleiche Studium zweier Studiengänge ist grundsätzlich nicht möglich, vor allem, wenn mindestens einer dieser Studiengänge zulassungsbeschränkt ist.
Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, wenn Sie z. B. bei einem der beiden Studiengänge kurz vor dem Abschluss stehen und/oder sich beide Studiengänge sinnvoll ergänzen und vielleicht sogar Studienleistungen angerechnet werden können. Das zeitgleiche Studium beider Studiengänge muss möglich sein und eine Studienzeitverzögerung vermieden werden.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie einen Antrag auf Doppel- bzw. Parallelstudium an beiden Universitäten stellen. Werden beide Hochschulen durch das gleiche Studentenwerk betreut, können Sie sich außerdem den entsprechend niedrigeren Studentenwerksbeitrag erstatten lassen.
Unterschied Doppel- und Parallelstudium:
- Doppelstudium: Einschreibung in 2 verschiedenen Studiengängen an 1 Hochschule, unterschiedliche Abschlüsse
- Parallelstudium: Einschreibung in 2 verschiedenen Studiengängen an 2 Hochschulen, unterschiedliche Abschlüsse