Studierende mit Behinderung
Schwerbehinderte Studierende, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke verfügen, können sich von der Zahlung des Semesterstickets befreien lassen.
Dafür müssen Sie ihren Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke im Studierendensekretariat vorlegen.
- Bei einem unbefristetem Schwerbehindertenausweis muss der Nachweis nur einmal erbracht werden und Sie können für die gesamte Dauer Ihres Studiums befreit werden.
- Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis können Sie nur für die Dauer der Befristung befreit werden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag beim Studierendensekretariat einreichen.