Bewerbung für einen Studienplatz im höheren Semester
Human- oder Zahnmedizin
Bewerber_innen, die das angestrebte Studium bereits an einer anderen Hochschule begonnen haben und den Studienort wechseln möchten, können sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Die Bewerbung erfolgt mit allen Nachweisen ausschließlich digital über das Onlineportal MHH Online Campus.
Zur Antragstellung müssen noch keine Leistungsnachweise vorgelegt werden. Diese sowie ggf. weitere ergänzend zum Antrag benötigte Unterlagen werden vom Studierendensekretariat per E-Mail angefordert, sofern diese für die weitere Bearbeitung benötigt werden.
Nutzen Sie vor der Bewerbung bitte unbedingt die unten stehendenden Checklisten zur Selbsteinstufung für die Einstufung/Bewerbung ins richtige Fachsemester.
Lesen Sie vor der Bewerbung bitte auch unbedingt die unten stehenden "Weitere Hinweise zum Modellstudiengang" bezüglich der Informationen zur Anrechenbarkeit von Leistungen bei einem Universitätswechsel. Beachten Sie dort besonders die Hinweise zum M1 und dem Ablegen der Modulprüfungen bei Nicht-Vorhandensein des M1!
Weitere Informationen zur Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Der jeweils aktuelle Status Ihrer Bewerbung ist im Onlineportal MHH Online Campus für Sie einsehbar. Zusätzliche Anfragen zu Ihrem Bewerbungsstatus bringen Ihnen keinen inhaltlichen Mehrwert und führen nur zu Verzögerungen des gesamten Verfahrens!
Voraussetzung für die Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zugang):
- Hochschulzugangsberechtigung (Näheres s. u.),
- ausreichender Deutschkenntnisse (Näheres s. u.)
- anrechenbarer Studienleistungen in ausreichendem Umfang (Näheres s. u.)
Voraussetzung für eine Zulassung:
- freie Studienplatzkapazitäten im gewünschten Fachsemester
- hinreichend gute Platzierung im Zulassungsverfahren (Näheres s. u.)
Wintersemester: 01.06. bis 15.07. (23:59 Uhr)
Sommersemester: 01.12. bis zum 15.01. (23:59 Uhr) des Folgejahres
Die Antragstellung erfolgt in einem reinen Onlineverfahren über das Onlineportal MHH Online Campus. In Papierform oder per E-Mail eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Antrag auf Zulassung sind folgende Dokumente abzugeben:
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Näheres s. u.)
- Ggf. Nachweis über ausreichend Deutschkenntnisse (Näheres s. u.)
- Nachweise über die Wechselgründe, sofern diese für das Vergabeverfahren relevant sind (Näheres s. u.)
Hinweis: Nachweise zum Leistungsstand müssen mit der Antragsabgabe noch nicht vorgelegt werden. Diese werden bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt von uns angefordert. Näheres hierzu entnehmen Sie den Informationen zum Verfahrensablauf.
Bitte prüfen Sie regelmäßig das für die Bewerbung hinterlegte E-Mail-Postfach, auch Ihren SPAM-Ordner. Wir empfehlen außerdem die Nutzung der E-Mail-Benachrichtigungsfunktion für Statusänderungen im Onlineportal.
Fallgruppen
Die Vergabe der Studienplätze für das höhere Fachsemester richtet sich nach § 6 NHZG. Hieraus ergeben sich für die Bewerbung an der MHH zunächst die folgenden Fallgruppen. Studienplätze werden nach der der untenstehenden Reihenfolge vergeben:
- Härtefälle
- Studium im gleichen Studiengang in Deutschland oder EU-/EWR-Land
- deutsche Staatsangehörige mit Studium im gleichen Studiengang nicht in Deutschland oder EU-/EWR-Land
- Zulassung für das 1. Fachsemester an der MHH mit möglicher Einstufung in höheres Fachsemester
- Sonstige
Wechselgründe
Innerhalb dieser Fallgruppen werden grundsätzlich die folgenden Wechselgründe positiv berücksichtigt. Sie können auch mehrere Gründe für den Wechsel angeben, dies wirkt sich entsprechend positiv auf Ihre Zulassungschancen aus. Die Anerkennung der Wechselgründe ist nur bei Vorliegen eines entsprechenden Nachweises möglich.
1. Arbeit und/oder Ausbildung an der MHH
- Nachweis: Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bzw. Arbeitszeugnis
2. Wohnsitz des Kindes in Region Hannover*
- Nachweis: Meldebescheinigung des zuständigen Bürgeramtes und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder.
3. Pflege von Angehörigen in der Region Hannover*
- Nachweis: Stellungnahme des behandelnden Arztes oder der Krankenkasse
4. Eigene gesundheitliche Beeinträchtigung (Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung), die i. d. R. seit mindestens 18 Monaten durch eine_n Mediziner_in in der Region Hannover* dauerhaft behandelt wird
- Nachweis: Stellungnahme des/der behandelnden Ärzt_in sowie ggf. Befunde
- Ende der Bewerbungsfrist
- Erstellung der Vorabranglisten
- Prüfung freier Kapazitäten
Zahnmedizin:
- 01.08.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 10.08.-20.08.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte Okt. Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen)
Humanmedizin:
- Ende Aug.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 30.08.-10.09.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte Okt. Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen)
Schauen Sie bitte in dieser Zeit regelmäßig in Ihr persönliches Mailpostfach, auch in Ihrem Spam-Ordner, rein, und halten Sie die in der Mail angegebene Einreichfrist ein!!
- Ende der Bewerbungsfrist
- Erstellung der Vorabranglisten
- Prüfung freier Kapazitäten
Zahnmedizin:
- 01.02.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 10.02.-20.02.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte April Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen)
Humanmedizin:
- Ende Feb.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 28./29.02.-10.03.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte April Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen
Schauen Sie bitte in dieser Zeit regelmäßig in Ihr persönliches Mailpostfach, auch in Ihrem Spam-Ordner, rein, und halten Sie die in der Mail angegebene Einreichfrist ein!!
Leistungsstand
Eine Zulassung in ein höheres Fachsemester ist nur möglich, wenn für dieses Fachsemester ein ausreichender Leistungsstand nachgewiesen wird. Für den Modellstudiengang Humanmedizin sowie für den Studiengang Zahnmedizin finden Sie hierzu unten auf dieser Seite jeweils eine Checkliste zur Selbsteinstufung.
Anrechnung von Studienleistungen
- Bewerber_innen, die das gewünschte Studienfach bereits in Deutschland studiert haben, müssen keinen Antrag auf Anrechnung beim LPA stellen.
- Bewerber_innen, die das gewünschte Fach bereits im Ausland oder ein verwandtes Fach im In- oder Ausland studiert haben, benötigen für die Bewerbung zum höheren Fachsemester einen Anrechnungsbescheid des für Sie zuständigen Landesprüfungsamtes.
Zuständigkeiten der Landesprüfungsämter (LPA)
- Deutsche Bewerber_innen: LPA im Bundesland der Geburt
- Internationale Bewerber_innen: LPA Nordrhein Westfalen – Düsseldorf
Planen Sie bitte immer eine längere Bearbeitungszeit der Landesprüfungsämter ein!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Anrechnung von Studienleistungen und damit einhergehender Einstufungsempfehlung keine Zusage hinsichtlich eines Studienplatzes für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der MHH verbunden ist.
An der MHH beginnt das Studienjahr stets zum Wintersemester (WS). Daher sind nur Bewerbungen für folgende höhere Fachsemester möglich:
Wintersemester
Studiengang Medizin
3., 5., 7., 9., 11. Semester und für das Praktische Jahr
Studiengang Zahnmedizin nach neuer ZApprO
3., 5., 7. Semester (= 3. und 5. vorklinisches Semester, 2. klinisches Semester) WiSe 2024/2025
3., 5., 7. und 9. Semester (= 3. und 5. vorklinisches Semester, 2. und 4. klinisches Semester) WiSe 2025/2026
Sommersemester
Studiengang Humanmedizin
2., 4., 6., 8., 10., Semester und für das Praktische Jahr
Studiengang Zahnmedizin nach neuer ZApprO
2., 4., 6. Semester (= 2. und 4. vorklinisches Semester, 1. klinisches Semester) SoSe 2024
2., 4., 6., 8. Semester (= 2. und 4. vorklinisches Semester, 1. und 3. klinisches Semester) SoSe 2025
2., 4., 6., 8., 10. Semester (= 2. und 4. vorklinisches Semester, 1. und 3. klinisches Semester) SoSe 2026
Studiengang Zahnmedizin nach alter ZApprO
4., 6., 8., oder 10. Semester (= 4. vorklinisches Semester, 1. und 3. klinisches Semester)
Die unterschiedlichen Studienpläne der Hochschulen führen bei einem Wechsel in den Modellstudiengang in der Regel zu Verlängerungen der Studienzeit. Bitte informieren Sie sich über die Studienpläne auf der Homepage des Studiendekanats und bewerben Sie sich nur, wenn Sie bereit sind, eine Studienzeitverlängerung in Kauf zu nehmen. Weitere Informationen zur Anrechenbarkeit von Leistungen bei einem Universitätswechsel finden Sie hier (Studium von A - Z, unter "Uniwechsel").
Eine Vorabprüfung über den Umfang der Studienzeitverlängerung ist aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen leider nicht möglich.
Fehlversuche für Leistungsnachweise von anderen Hochschulen werden angerechnet.
Gemäß der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der MHH können Kurse und Praktika im vorklinischen Studienabschnitt nur ein Mal, im klinischen Studienabschnitt nur zwei Mal wiederholt werden. Fehlversuche an anderen Universitäten werden auf die Anzahl der Teilnahmemöglichkeiten angerechnet.
Das jährliche (nicht semesterweise) Studienangebot kann bei einem Wechsel zu einer Verlängerung der Studienzeit führen. Der Umfang der Verlängerung kann aufgrund der hohen Bewerberzahlen nicht vorab geprüft werden. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie bereit sind, eine Studienzeitverlängerung in Kauf zu nehmen.
Informationen für die Bewerbung in das Praktische Jahr finden Sie hier.
Sollten Sie Ihre Berechtigung zum Studium (Hochschulzugangsberechtigung) nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester folgende Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist einreichen:
- Nachweis über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache durch Zertifikate der Kategorie A oder A+ dieser Übersicht (Teilnahmenachweise an einem Sprachkurs sind nicht ausreichend)
Allgemeine Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtssprache Deutsch ist und an der MHH keine vorbereitenden Deutschkurse oder Deutschprüfungen durchgeführt werden. Informationen zu Deutschkursen in Hannover finden Sie auf den Webseiten der Leibniz Universität Hannover.
Bitte beachten Sie: Das Nachreichen von Unterlagen nach Ende der Frist ist nicht möglich.
Im Rahmen der Bewerbung und Zulassung zum höheren Fachsemester ist der Nachweis einer Berechtigung für das Studium in Deutschland erforderlich (Hochschulzugangsberechtigung = HZB).
Für alle Nachweise in diesem Zusammenhang gilt: Nachweise sind in deutscher oder englischer Sprache oder zusammen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung vorzulegen.
Bewerber_innen mit 12- oder 13-jähriger Schulbildung (i. d. R. Abitur) in Deutschland oder einem anderen EU-Land laden zur Bewerbung entsprechend Ihr Schulzeugnis (+ ggf. Übersetzung) hoch. Bewerber_innen ohne Abitur informieren sich bitte unter Studieren ohne Abitur über Ihre Studienberechtigung und die sich daraus ergebenden Nachweise.
Bewerber_innen mit einem Schulabschluss, der außerhalb der EU erworben wurde, informieren sich unter anabin.kmk.org , ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr Abschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt ist.
Ergänzend zum Schulabschluss können hier beispielsweise
- Nachweise über ein oder mehrere erfolgreiche Studienjahre,
- das Absolvieren der Feststellungsprüfung,
- eine hinreichende Punktzahl beim Erreichen des Abschlusses oder
- die Fachrichtung des Abschlusses
ausschlaggebend sein.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel in den Modellstudiengang Humanmedizin sowie in den Studiengang Humanmedizin an die MHH aufgrund der jahresweisen Studienorganisation sowie des Modellstudiengangs zu einer Verlängerung der Studienzeit führen kann. Den Umfang der möglichen Studienzeitverlängerug können wir im Vorfeld nicht prüfen. Wenn eine Studienzeitverlängerung für Sie nicht in Frage kommt, prüfen Sie für sich, ob eine Bewerbung für Sie sinnvoll ist.
Checklisten zur Selbsteinstufung
Checkliste Selbsteinstufung höheres Fachsemester Humanmedizin
Bitte nutzen Sie für die Selbsteinstufung in das korrekte Fachsemester die verlinkte Checkliste. Anhand dieser Einstufung wählen Sie das Fachsemester, auf das Sie sich bewerben können, aus.
Bewerbung zum Sommersemester: nur gerade Semester
Bewerbung zum Wintersemester: nur ungerade Semester
Bitte nutzen Sie für die Selbsteinstufung in das korrekte Fachsemester die verlinkte Checkliste. Anhand dieser Einstufung wählen Sie das Fachsemester, auf das Sie sich bewerben können, aus.
Bewerbung zum Sommersemester: nur gerade Semester
Bewerbung zum Wintersemester: nur ungerade Semester
Bitte nutzen Sie für die Selbsteinstufung in das korrekte Fachsemester die verlinkte Checkliste. Anhand dieser Einstufung wählen Sie das Fachsemester, auf das Sie sich bewerben können, aus.
Bewerbung zum Sommersemester: nur gerade Semester
Bewerbung zum Wintersemester: nur ungerade Semester