Belegverfahren in der Zahnmedizin
Studierende der Zahnmedizin müssen bei der Rückmeldung nicht nur den Semesterbeitrag überweisen, sondern zusätzlich auch das Belegverfahren durchführen.
- Unten stehend finden Sie die Vordrucke mit allen Lehrveranstaltungen, die Sie gemäß Studien- und Prüfungsordnung im Laufe Ihres Zahnmedizinstudiums bei uns besuchen müssen.
- Aufeinander aufbauende Veranstaltungen sind in den Vordrucken mit der gleichen Farbe hinterlegt, um Ihnen die Voraussetzungen für künftige Veranstaltungsteilnahmen zu verdeutlichen.
- Diese Vordrucke müssen Sie auszudrucken (ein Farbdruck ist nicht zwingend erforderlich) und in Ihr Studienbuch einkleben. Auch bei bereits fortgeschrittenem Studium kleben Sie bitte alle Vordrucke ein.
- Bereits absolvierte Inhalte pflegen Sie nach, auch wenn diese bereits auf früheren Seiten geführt und abgestempelt worden sind, da z. B. Angaben zu den absolvierten Scheinen bisher nicht im Studienbuch hinterlegt waren.
- Ein Abstempeln des Studienbuches und die Vorlage beim Studierendensekretariat ist nicht mehr erforderlich ist, sondern Sie müssen die Vordrucke selbstständig in jedem Semester ausfüllen und unterschreiben, um das Studienbuch später zur Anmeldung für die staatlichen Prüfungen vorzulegen.
Zum besseren Verständnis finden Sie unten stehend ein Muster mit Ausfüllhinweisen.
Einleger für das Studienbuch Zahnmedizin
Einleger Muster
gemäß alter ZÄApprO
Einleger ZÄApprO_altFür alle Studierenden,
- die bis einschließlich zum Wintersemester 2020/2021 in das 1. Fachsemester eingeschrieben wurden
- die bis einschließlich zum Sommersemester 2021 in das 2. Fachsemester eingeschrieben wurden
- die bis einschließlich Wintersemester 2021/2022 in das 3. Fachsemester eingeschrieben wurden
- die bis einschließlich zum Sommersemester 2022 in das 4. Fachsemester eingeschrieben wurden
Für alle Studierenden,
- die bis einschließlich zum Wintersemester 2021/2022 in das 1. Fachsemester eingeschrieben wurden
- die bis einschließlich zum Sommersemester 2022 in das 2. Fachsemester eingeschrieben wurden
- die bis einschließlich Wintersemester 2022/2023 in das 3. Fachsemester eingeschrieben wurden
- die bis einschließlich zum Sommersemester 2023 in das 4. Fachsemester eingeschrieben wurden
Für alle Studierenden,
- die bis einschließlich zum Wintersemester 2023/2024 in das 5. Fachsemester eingeschrieben wurden
- die bis einschließlich zum Sommersemester 2024 in das 6. Fachsemester eingeschrieben wurden