Studienplatztausch
Mit einem Studienplatztausch besteht für Sie die Möglichkeit, den Studienort zu wechseln, ohne an der neuen Hochschule am regulären Bewerbungsverfahren teilnehmen zu müssen. Für einen Studienplatztausch benötigen Sie zunächst eine_n Tauschpartner_in. Eine_n solchen kann die MHH Ihnen allerdings nicht vermitteln. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an eine der zahlreich vorhandenen Studienplatztauschbörsen zu wenden, wie z. B.
- Verein zur Förderung studentischer Belange e.V.
- UNICUM.de
- Uni Pur
- etc.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel an die Medizinische Hochschule aufgrund der hochschuleigenen Studienorganisation zu einer Verlängerung Ihres Studiums führen kann.
Weitere Informationen zum Studienplatztausch
Prüfen Sie in Vorbereitung der vor Abgabe des Antrags, welche Dokumente der anderen Tauschhochschulen eine Bestätigung des Studierendensekretariats der MHH benötigen und ob Sie für die Tauschochschulen ggf. im Original vorgelegt werden müssen. Die Dokumente sind dann im Rahmen der Antragstellung von dem/der an die MHH wechselnden Tauschpartner_in hochzuladen. Ein Vermerk, in welcher Form die Dokumente benötigt werden, ist ebenfalls möglich.
Der Tausch muss vom an die MHH wechselnden Tauschpartner über das Onlineportal MHH Online Campus beantragt werden.
Die Nachweise zum Antrag können dort entsprechend hochgeladen werden. Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise für die Antragstellung zum 1. bzw. höheren Fachsemester sowie für die Beantragung eines Ringtausch.
Jedem Antragsformular sind Nachweise über
- die Hochschulzugangsberechtigung,
- ggf. ein Nachweis über die Deutschkenntnisse,
- eine Immatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule sowie
- die Zustimmungserklärung* des/der von der MHH weg wechselnden Tauschpartner_in.
des/der an die MHH wechselnden Tauschpartner_in beizufügen. Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, muss eine Übersetzung in deutscher oder englischer Übersetzung beigefügt werden.
Eine vorläufige Genehmigung des Tauschantrags ohne die erforderlichen Nachweise ist nicht möglich.
*Sollten Ihnen bei einer Neuschreibung die Matrikelnummer noch nicht vorliegen, verwenden Sie an den geforderten Stellen stattdessen die Bewerber*innennummer des MHH Online Campus.
- Tauschgenehmigungen werden nur für Vollstudienplätze erteilt.
- Die Tauschpartner_innen müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sein.
- Die besondere Voraussetzungen für den Tausch in das 1. und höhere Fachsemester sind ebenfalls zu beachten.
Der Studienplatztausch zum 1. Fachsemester ist an der Medizinischen Hochschule Hannover ab dem Wintersemester 2022/23 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Ausnahmen sind möglich, wenn gewichtige gesundheitliche, soziale oder wirtschaftliche Gründe geltend gemacht werden können.
Diese liegen vor allem dann vor, wenn
- der/die Antragssteller_in sich in der Region Hannover in dauerhafter ärztlicher Behandlung befindet,
- der/die Antragssteller_in gemeinsam mit einem/einer Ehe-/Lebenspartner_in und/oder einem eigenen Kind in der Region Hannover gemeldet ist oder
- der/die Antragssteller_in als Fachkraft im medizinischen und/oder pflegerischen Bereich in der Region Hannover tätig ist.
- der/die Antragssteller_in als eingetragene Pflegekraft - Pflege von Angehörigen in der Region Hannover
Entsprechende Nachweise sind dem Tauschantrag beizufügen. Ein Feld zum Hochladen der Nachweise ist im Antragsformular vorgesehen.
An der MHH beginnt das Studienjahr stets zum Wintersemester (WS). Daher sind nur Bewerbungen "Studienplatztausch" für folgende höhere Fachsemester möglich:
Wintersemester
Studiengang Medizin
3., 5., 7., 9., 11. Semester und für das Praktische Jahr
Studiengang Zahnmedizin nach neuer ZApprO
3., 5., 7. Semester (= 3. und 5. vorklinisches Semester, 2. klinisches Semester) WiSe 2024/2025
3., 5., 7. und 9. Semester (= 3. und 5. vorklinisches Semester, 2. und 4. klinisches Semester) WiSe 2025/2026
Sommersemester
Studiengang Medizin
2., 4., 6., 8., 10. Semester und für das Praktische Jahr
Studiengang Zahnmedizin nach neuer ZApprO
2., 4., 6. Semester (= 2. und 4. vorklinisches Semester, 1. klinisches Semester) SoSe 2024
2., 4., 6., 8. Semester (= 2. und 4. vorklinisches Semester, 1. und 3. klinisches Semester) SoSe 2025
2., 4., 6., 8., 10. Semester (= 2. und 4. vorklinisches Semester, 1. und 3. klinisches Semester) SoSe 2026
Studiengang Zahnmedizin nach alter ZApprO
4., 6., 8., oder 10. Semester (= 4. vorklinisches Semester, 1. und 3. klinisches Semester)
Voraussetzung den Studienplatztausch im höheren Fachsemester ist, dass der/die Tauschpartner_in, welche an die MHH wechselt, muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung den Leistungsstand für eine Zulassung in das angestrebte Tauschsemester haben. Der Leistungsstand des/der MHH-Studierenden ist nicht relevant. Prüfen Sie den Leistungsstand des_der zur MHH wechselnden Tauschpartner_in anhand der jeweiligen Checkliste (Humanmedizin/Zahnmedizin n. neuer ZApprO / Zahnmedizin n. alter ZApprO ).
Beispiele:
- Tauschpartner A (MHH): Einschreibung: 7. FS, Leistungsstand: 5. FS - Tauschpartner B (Hochschule X): Einschreibung: 7. FS, Leistungsstand: 5. FS - Tausch nicht möglich
- Tauschpartner A (MHH): Einschreibung: 7. FS, Leistungsstand: 5. FS - Tauschpartner B (Hochschule X): Einschreibung: 7. FS, Leistungsstand: 7. FS - Tausch möglich
- Tauschpartner A (MHH): Einschreibung: 5. FS, Leistungsstand: 5. FS - Tauschpartner B (Hochschule X): Einschreibung: 7. FS, Leistungsstand: 5. FS - Tausch möglich
Nachweise zum Leistungsstand, des/der an die MHH wechselnden Tauschpartner_in sind dem Antragsformular beizufügen. Hierfür ist im Antragsformular ein entsprechendes Feld zum Hochladen vorgesehen.
Tauschanträge zum 1. Fachsemester können in folgenden Zeiträumen gestellt werden:
- Wintersemester: 01. Juni bis spätestens 30. September
Tauschanträge zum höheren Fachsemester für den Modellstudiengänge Humanmedizin und für den Studiengang Zahnmedizin können in folgenden Zeiträumen gestellt werden:
- Sommersemester: 01. Dezember bis spätestens 15. Januar
- Wintersemester: 01. Juni bis spätestens 15. Juli
Nach Genehmigung des Studienplatztausches gelten die folgenden
- Der/die die MHH verlassende Studierende muss einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.
- Der/die Tauschpartner_in muss im Gegenzug die Immatrikulation an der MHH beantragen. Wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der alten Universität noch nicht vorliegt, kann die Einschreibung vorläufig vorgenommen werden.
Beide Antragstellungen müssen
- für das Wintersemester bis zum 15. September sowie
- für das Sommersemester bis zum 15. März
erfolgen.
Sollte die MHH, auch nach erteilter Tauschgenehmigung, nachweisen können, dass mit dem Studienplatztausch Geld- oder Sachleistungen verbunden sind oder waren, wird der Tausch nicht vollzogen bzw. rückgängig gemacht.
Der Tausch wird selbst bei frühzeitig erteilter Genehmigung erst zu Beginn des Folgesemesters vollzogen. Es ist daher zur Sicherung Ihres Studienplatzes unbedingt erforderlich, sich zunächst für das Folgesemester an der Heimatuniversität rückzumelden (Überweisung der Semesterbeiträge). Bei Vollzug des Tausches werden bereits gezahlte Gebühren erstattet.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel in den Modellstudiengang Humanmedizin sowie in den Studiengang Humanmedizin an die MHH aufgrund der jahresweisen Studienorganisation sowie des Modellstudiengangs zu einer Verlängerung der Studienzeit führen kann. Den Umfang der möglichen Studienzeitverlängerug können wir im Vorfeld nicht prüfen. Wenn eine Studienzeitverlängerung für Sie nicht in Frage kommt, prüfen Sie für sich, ob eine Bewerbung für Sie sinnvoll ist.
Ein Ringtasuch ist auch an der Medizinischen Hochschule Hannover grundsätzlich möglich, wenn alle weiteren Tauschbedingungen ebenfalls erfüllt sind. Wichtig ist, dass die Person, die zu an an die MHH wechseln möchte den Antrag im Online-Portal MHH Online Campus stellt und dort die entsprechenden Angaben zum Ringtausch hinterlegt.
Hinweis: Achten Sie darauf bei der Antragstellung alle benötigten Dokumente, der anderen Tauschhochschulen eingreicht werden, welche von der MHH unterschrieben werden müssen. Ggf. fordern andere Hochschule gesonderte Formulare für den Ringtausch. Informieren Sie sich hierzu im Vorfeld der Antragstellung bei uns.
Zahnmedizin:
- 01.08.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 10.08.-20.08.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte Okt. Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen)
Humanmedizin:
- Ende Aug.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 30.08.-10.09.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte Okt. Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen)
Zahnmedizin:
- 01.02.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 10.02.-20.02.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte April Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen)
Humanmedizin:
- Ende Feb.: Anforderung der Leistungsnachweise, sofern Zulassung möglich.
- 28./29.02.-10.03.: Hauptverfahrensverfahren und Nachrückverfahren
- Versand der Zulassungen
- Einschreibungen
- ggf. weiteres Nachrückverfahren bei erneut frei werdenden Kapazitäten
- Mitte April Verfahrensabschluss (Versand der Ablehnungen