Überweisung von Patienten in die MHH zur ambulanten Behandlung gem. § 116b SGBV - Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
- Tumorgruppe 3: Urologische Tumore-
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.01.2024 werden Patientinnen und Patienten mit urolgoischen Tumoren über § 116b SGB V – Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bei uns behandelt.
In dieser Versorgungsform rechnen wir unsere Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab. Diese setzen einen korrekt ausgestellten Überweisungsschein durch unsere Zuweiser voraus. Bei Nichteinhaltung der formalen Anforderungen werden uns sonst im Rahmen von MD-Prüfungen alle unsere erbrachten Leistungen für die entsprechende Patientin nicht vergütet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung, wenn wir Sie um richtig ausgefüllte Überweisungen bitten.
Wir benötigen:
1. Ihre Arztnummer und Betriebsstättennummer
2. Gesicherte Überweisungsdiagnose gem. anhängender Liste
3. Überweisungsdatum (Ausstellungsdatum der Überweisung vor oder gleich Datum des ersten Behandlungstages)
4. Kreuz im Feld „Behandl. Gem. § 116b SGB V“
► ALLE onkologischen Patienten_innen sowie Patienten mit Prostatakarzinom (metastasiert) benötigen eine ASV-Überweisung, um bei uns behandelt zu werden!
Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Rückfragen dazu gern zur Verfügung,
Sie erreichen uns:
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne telefonisch an die Urologische Poliklinik unter Tel.: 0511 / 532 3647 oder schreiben uns eine E-Mail an: Anmeldung.Urologie@mh-hannover.de