Studienaufbau
Studiengang Zahnmedizin
Grundlage
Seit dem Jahr 1955 erfolgte die Ausbildung der Studierenden der Zahnmedizin auf Grundlage einer weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte.
Im Jahr 2019 wurde eine tiefgreifende Novellierung der bisherigen Approbationsordnung beschlossen.
Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Deswegen studieren alle Studierenden, die ihr Studium ab dem 01. Oktober 2021 aufgenommen haben oder aufnehmen werden, nach der neuen Approbationsordnung.
Die Übergangsregelungen der §§ 133 und 134 ZApprO legen fest, dass die Studierenden, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2021 begonnen haben, dieses nach der alten Approbationsordnung - unter Einhaltung bestimmter Fristen - fortführen und abschließen müssen.
Ziele der neuen Approbationsordnung
Mit der ZApprO erfolgt eine neue zeitliche Zuordnung und Gewichtung der Ausbildungsinhalte. Es werden mehr medizinische Lehrinhalte integriert und die Interdisziplinarität zwischen der Humanmedizin und der Zahnmedizin wird gestärkt und das Betreuungsverhältnis verbessert. Weiterhin wird u.a. ein stärkerer Fokus auf die wissenschaftliche Kompetenzentwicklung der Studierenden gelegt.
Aufbau des Studiengangs
Das Studium gliedert sich zukünftig in drei Abschnitte: Einen vorklinischen Abschnitt, einen vorbereitenden klinischen Abschnitt und einen klinischen Abschnitt (siehe Abb. 1). Das Studium im 1. Fachsemester beginnt an der Medizinischen Hochschule Hannover immer nur zum Wintersemester und unterliegt einem Jahresrhythmus. Die Lehrveranstaltungen werden/sollen gemäß ZApprO eine Modulstruktur aufweisen.
Im vorklinischen Abschnitt (1. bis 4. Semester) findet die Ausbildung in naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen statt und umfasst Lehrveranstaltungen der folgenden Fächer: Biologie, Physik/Physiologie, Chemie, Biochemie und Molekularbiologie, Anatomie (mikroskopische und makroskopische Anatomie), Berufsfelderkundung und medizinische Terminologie. Die Teilnahme an der Übung in medizinischer Terminologie ist für alle Studierenden verpflichtend. Ein eventuell vorhandenes Latinum wird nicht mehr anerkannt. Erste praktische und theoretische Inhalte der Zahnmedizin werden im „Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie“ und dem „Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde“ vermittelt. In diesem Abschnitt kann zusätzlich freiwillig ein Wahlfach belegt werden.
Der vorbereitende klinische Abschnitt (5. und 6. Semester) beinhaltet die Praktika der Zahnerhaltungskunde am Phantom und der zahnärztlichen Prothetik am Phantom, sowie das Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe und das Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin. Ebenso findet hier das Radiologische Praktikum unter besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes statt. Diese Lehrveranstaltungen dienen dazu die Studierenden theoretisch und vor allem auch praktisch anhand von simulierten Behandlungssituationen (Übungen an Phantomarbeitsplätzen und Modellen) auf die Patientenbehandlung vorzubereiten. Diese „Phantomkurse“ entsprechen didaktisch dem medizinischen Skills-Lab.
Im klinischen Abschnitt (7. bis 10. Semester) findet die Behandlung an Patient_innen in Form von integrierten Kursen (I-IV) statt. Des Weiteren müssen folgende Praktika absolviert werden:
Praktikum in der Klinik oder Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I und II
Praktikum der zahnmedizinischen Diagnostik und Therapie I und II
Praktikum der kieferorthopädischen Diagnostik und Therapie I und II
Operationskurs I und II.
Weitere Unterrichtsveranstaltungen, die im vorbereitenden klinischen Abschnitt und dem klinischen Abschnitt besucht werden müssen, sind: Pharmakologie und Toxikologie, Pathologie, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin einschl. Immunologie, Dermatologie und Allergologie, Berufskunde und Praxisführung.
Hinzu kommen außerdem neue Fächer und Querschnittsbereiche, in denen ein fächerübergreifender Unterricht angeboten werden wird, der eng mit der Humanmedizin vernetzt ist.
Folgende neun neue Fächer und Querschnittsbereiche gibt es:
- Notfallmedizin
- Schmerzmedizin
- Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
- Klinische Werkstoffkunde
- Orale Medizin und systemische Aspekte
- Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
- Gesundheitswissenschaften (mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie)
- Wissenschaftliches Arbeiten (mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin)
- Ethik und Geschichte der Medizin und Zahnmedizin
Außerdem muss ein Pflicht-Wahlfach nach dem vorklinischen Studienabschnitt absolviert werden. Die im Wahlfach erbrachten Leistungen werden benotet. Die Note wird im Zeugnis der Zahnärztlichen Prüfung aufgeführt.
Zusätzlich zu erbringende Leistungen
Vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind eine Ausbildung in erster Hilfe (mind. neun Stunden Umfang) und ein Pflegedienst von einem Monat abzuleisten.
Nach bestandenem Erstem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und vor dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist während der unterrichtsfreien Zeiten eine Famulatur mit der Dauer von vier Wochen in einer Zahnarztpraxis abzuleisten.
Staatliche Prüfungen
Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus drei Teilen: Dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1, Z2 und Z3, siehe Abb. 1).
Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1, nach dem 4. Semester):
Dieser umfasst mündliche Prüfungen in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopische und makroskopische Anatomie, Physiologie und Zahnmedizinische Propädeutik.
Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2, nach dem 6. Semester):
Er besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement in folgenden Fächern: Zahnärztliche Prothetik, Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration), Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie.
Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3, nach dem 10. Semester):
Dieser Abschnitt setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern und mündlich-praktischen Prüfungen in den zahnmedizinischen Fächern zusammen.
Inhalt und Durchführung des schriftlichen Teils:
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst 200 bundesweit einheitliche Fragen (MC-Format) und wird an einem bundeseinheitlichen Termin durchgeführt. Für die Konzeption und Durchführung ist das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) zuständig. Die Prüfungsfragen decken folgende Fächer ab: Pharmakologie und Toxikologie, Pathologie, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin, Dermatologie und Allergologie. Sowie die folgenden Querschnittsbereiche: Notfallmedizin, Schmerzmedizin, Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen, Klinische Werkstoffkunde, Orale Medizin und systemische Aspekte, Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich, Gesundheitswissenschaften, Wissenschaftliches Arbeiten, Ethik und Geschichte der Medizin und Zahnmedizin.
Mündlich-praktischer Teil:
Dieser findet nach der schriftlichen Prüfung in einem Zeitraum von sechs Monaten statt und beginnt in der vorlesungsfreien Zeit. Er besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement in den folgenden Fächern: Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnärztliche Radiologie und der Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration).