Urheberrecht und Lizenzen
Im Arbeitsalltag kommen immer wieder Fragen zu den Themen Urheberrecht und Lizenzen auf. Welche Lizenz wähle ich für meine Publikation? Wie darf ich Materialien in welcher Form weitergeben? Darf ich bereits publizierte Artikel zweitveröffentlichen? Folgend finden Sie einige Informationen die Ihnen weiterhelfen können:
Urheberrecht in der Wissenschaft
Mit der Nutzung von CC Lizenzen können Sie verschiedene Nutzungsrechte für Werke (beispielsweise wissenschaftliche Publikationen und Forschungsdaten) festlegen.
Auf der Seite Creative Commons können Sie sich durch die Beantwortung weniger Fragen einen Überblick verschaffen, welche CC Lizenz Sie für Ihre Veröffentlichung wählen möchten.
Zur Veranschaulichung der verschiedenen Lizenzen dient das folgende Schaubild:
Alle Rechte vorbehalten bedeutet für Sie, dass Sie über alle Rechte (beispielsweise das Vervielfältigungsrecht oder das Recht der Anerkennung der Urheberschaft) Ihres Werkes verfügen.
Ein Beispiel:
Sie veröffentlichen einen Artikel und wählen "Alle Rechte vorbehalten" als Lizenz aus.
Das heißt für Sie, Sie haben alle Rechte und kein anderer außer Ihnen, darf mit diesem Artikel etwas machen außer sich diesen anzusehen. Wenn Sie den Artikel jedoch unter die Creative Commons-Lizenz stellen, können Sie „Alle Rechte vorbehalten“ nicht mehr verwenden. Warum? Weil Sie allen anderen Personen erlaubt haben, Ihren Artikel zu kopieren. Das heißt das Recht zur Vervielfältigung ist nicht mehr „vorbehalten“. Also sind nicht mehr „Alle Rechte vorbehalten“.
Seit dem 1. März 2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft getreten, das das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft neu regelt. Die wichtigsten Regelungen sind für Sie übersichtlich und stichpunktartig zusammengestellt: Urheberrecht für Dozierende.
Vor dem Veröffentlichen von Artikeln in Repositorien, auf die eigene Website und in akademische Netzwerke sollte
mittels des Autorenvertrags geprüft werden, ob eine Zweitveröffentlichung des Artikels erlaubt ist.